Rechtsprechung
VK Hessen, 30.04.2015 - 69d-VK-16/2015 |
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Wann darf ein öffentlicher Auftraggeber einen Verfahrensbevollmächtigten hinzuziehen?
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Wann darf ein öffentlicher Auftraggeber einen Verfahrensbevollmächtigten hinzuziehen? (VPR 2016, 1010)
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- OLG München, 24.01.2012 - Verg 16/11
Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts …
Auszug aus VK Hessen, 30.04.2015 - 69d-VK-16/15
Ein Grundsatz, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für den öffentlichen Auftraggeber nur ausnahmsweise notwendig ist, existiert nicht (Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 19. September 2003 - Verg 11/03 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 13 Verg 17/10 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2004 - VII Verg 55/02 - Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - Verg 16/11 - jeweils ibr-online).Im Übrigen gebietet die Herstellung der "Waffengleichheit" vor der Vergabekammer die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten, um der Vergabestelle eine sachgerechte Vertretung gegenüber der ebenfalls anwaltlich vertretenen Antragstellerin zu ermöglichen (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 Verg 16/11 - Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 30. September 2011 - Verg 7/11 -, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2011 - Verg 60/10 - jeweils ibr-online).
- OLG Dresden, 30.09.2011 - Verg 7/11
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im …
Auszug aus VK Hessen, 30.04.2015 - 69d-VK-16/15
Im Übrigen gebietet die Herstellung der "Waffengleichheit" vor der Vergabekammer die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten, um der Vergabestelle eine sachgerechte Vertretung gegenüber der ebenfalls anwaltlich vertretenen Antragstellerin zu ermöglichen (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 Verg 16/11 - Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 30. September 2011 - Verg 7/11 -, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2011 - Verg 60/10 - jeweils ibr-online). - OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 60/10
Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer …
Auszug aus VK Hessen, 30.04.2015 - 69d-VK-16/15
Im Übrigen gebietet die Herstellung der "Waffengleichheit" vor der Vergabekammer die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten, um der Vergabestelle eine sachgerechte Vertretung gegenüber der ebenfalls anwaltlich vertretenen Antragstellerin zu ermöglichen (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 Verg 16/11 - Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 30. September 2011 - Verg 7/11 -, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2011 - Verg 60/10 - jeweils ibr-online).
- OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts …
Auszug aus VK Hessen, 30.04.2015 - 69d-VK-16/15
Die zur Verfügung stehende knappe Zeit rechtfertigt es vorliegend ebenfalls, dass für den öffentlichen Auftraggeber die Beiziehung eines anwaltlichen Vertreters notwendig ist, um seine Verfahrenspflichten und Obliegenheiten sach- und zeitgerecht wahrnehmen zu können (OLG Dresden, Beschluss vom 7. Februar 2003 - WVerg 21/02 ibr-online; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 11. Juni 2008 - Verg 6/08 - ibr-online). - OLG Celle, 09.02.2011 - 13 Verg 17/10
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen …
Auszug aus VK Hessen, 30.04.2015 - 69d-VK-16/15
Ein Grundsatz, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für den öffentlichen Auftraggeber nur ausnahmsweise notwendig ist, existiert nicht (Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 19. September 2003 - Verg 11/03 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 13 Verg 17/10 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2004 - VII Verg 55/02 - Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - Verg 16/11 - jeweils ibr-online). - OLG Dresden, 07.02.2003 - WVerg 21/02
Vergabenachprüfungsverfahren; Rechtsanwaltskosten
Auszug aus VK Hessen, 30.04.2015 - 69d-VK-16/15
Die zur Verfügung stehende knappe Zeit rechtfertigt es vorliegend ebenfalls, dass für den öffentlichen Auftraggeber die Beiziehung eines anwaltlichen Vertreters notwendig ist, um seine Verfahrenspflichten und Obliegenheiten sach- und zeitgerecht wahrnehmen zu können (OLG Dresden, Beschluss vom 7. Februar 2003 - WVerg 21/02 ibr-online; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 11. Juni 2008 - Verg 6/08 - ibr-online). - OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02
Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?
Auszug aus VK Hessen, 30.04.2015 - 69d-VK-16/15
Ein Grundsatz, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für den öffentlichen Auftraggeber nur ausnahmsweise notwendig ist, existiert nicht (Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 19. September 2003 - Verg 11/03 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 13 Verg 17/10 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2004 - VII Verg 55/02 - Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - Verg 16/11 - jeweils ibr-online). - OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 11 Verg 3/10
Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens: Notwendigkeit der Zuziehung eines …
Auszug aus VK Hessen, 30.04.2015 - 69d-VK-16/15
Solche Fragen sind grundsätzlich - gerade bei einem Auftraggeber mit der Größe der Antragsgegnerin - mithilfe des beim öffentlichen Auftraggeber vorhandenen Sachverstandes zu beantworten (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. März 2010 - 11 Verg 3/10 - ibr-online). - OLG Düsseldorf, 13.01.2014 - Verg 11/13
Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Vergabenachprüfungsantrags wegen …
Auszug aus VK Hessen, 30.04.2015 - 69d-VK-16/15
Die Regelung in § 128 Abs. 3 Sätze 4 und 5 GWB in der durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gebühren und Auslagen der Vergabekammer bei Rücknahme oder anderweitiger Erledigung des Nachprüfungsverfahrens auch einem anderen Beteiligten als dem Antragsteller auferlegt werden können, wenn dies der Billigkeit entspricht (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 13, Januar 2014 - VII Verg 11/13 - ibr-online). - BayObLG, 19.09.2003 - Verg 11/03
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor der …
Auszug aus VK Hessen, 30.04.2015 - 69d-VK-16/15
Ein Grundsatz, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für den öffentlichen Auftraggeber nur ausnahmsweise notwendig ist, existiert nicht (Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 19. September 2003 - Verg 11/03 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 13 Verg 17/10 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2004 - VII Verg 55/02 - Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - Verg 16/11 - jeweils ibr-online).