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   VK Köln, 02.10.2007 - VK VOB 21/2007   

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https://dejure.org/2007,27837
VK Köln, 02.10.2007 - VK VOB 21/2007 (https://dejure.org/2007,27837)
VK Köln, Entscheidung vom 02.10.2007 - VK VOB 21/2007 (https://dejure.org/2007,27837)
VK Köln, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - VK VOB 21/2007 (https://dejure.org/2007,27837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • dstgb-vis.de (Kurzanmerkung)

    Beifügung von Verpflichtungserklärungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verpflichtungserklärungen für (Nach-)Unternehmer sind mit dem Angebot vorzulegen! (IBR 2007, 702)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 06.11.2006 - Verg 17/06

    Ausschluß des Angebots eines Bieters beim Fehlen der vom öffentlichen

    Auszug aus VK Köln, 02.10.2007 - VK VOB 21/07
    In diesem Zusammenhang verweist sie auch auf die einschlägige Entscheidung des OLG München (Verg 17/06 vom 06.11.2006) zur Vorlage von Verpflichtungserklärungen beim Einsatz von Nachunternehmern und den daraus zu ziehenden Konsequenzen; einer Entscheidung, der sich zwischenzeitlich auch die VK Düsseldorf angeschlossen habe.

    Der Katalog der in der Bekanntmachung zu nennenden Tatbestände ergibt sich aus § 17 i.V.m. § 8 Nr. 3 VOB/A; der Einsatz von Nachunternehmern ist nicht dort geregelt, sondern in § 8a Nr. 10 VOB/A wobei sich u.a. aus Art. 47 Abs. 2 und 4 der Koordi- nierungsrichtlinie vom 31.03.2004 klar ergibt, dass es ausreicht, die Vorlage einer derartigen Verpflichtungsermächtigung erst in den Vergabeunterlagen vorzusehen (vgl. auch OLG München vorn 06.11.2006 Verg 17/06).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Verg 81/04

    Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus VK Köln, 02.10.2007 - VK VOB 21/07
    Zwar ergibt sich aus den genannten Rechtsgrundlagen nicht unmittelbar auch der Zeitpunkt, an dem diese Nachweise vorzulegen sind, aus der Entscheidung des EUGH vom 18.03.2004 (Rs C-314/01) wie auch des OLG Düsseldorf vom 22.12.2004 (Verg 81/04) lässt sich jedoch der Schluss ableiten, dass ein Bieter im offenen Verfahren von sich aus bereits mit dem Angebot darlegen und den Nachweis zu führen hat, welcher anderer Unternehmer er sich zur Ausführung des Auftrages bedienen möchte, da nur dann der Auftraggeber bereits in der Prüfungsphase die Eignung des Nachunternehmers prüfen kann.
  • EuGH, 18.03.2004 - C-314/01

    Siemens und ARGE Telekom

    Auszug aus VK Köln, 02.10.2007 - VK VOB 21/07
    Zwar ergibt sich aus den genannten Rechtsgrundlagen nicht unmittelbar auch der Zeitpunkt, an dem diese Nachweise vorzulegen sind, aus der Entscheidung des EUGH vom 18.03.2004 (Rs C-314/01) wie auch des OLG Düsseldorf vom 22.12.2004 (Verg 81/04) lässt sich jedoch der Schluss ableiten, dass ein Bieter im offenen Verfahren von sich aus bereits mit dem Angebot darlegen und den Nachweis zu führen hat, welcher anderer Unternehmer er sich zur Ausführung des Auftrages bedienen möchte, da nur dann der Auftraggeber bereits in der Prüfungsphase die Eignung des Nachunternehmers prüfen kann.
  • VK Sachsen, 03.03.2008 - 1/SVK/002-08

    Aufklärung einer Mischkalkulation

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH (Entscheidung vom 14.04.1994 ­ C -389/92 und vom 18.03.2004 ­ C -314/01 wies die Antragstellerin darauf hin, dass ein Bieter gemäß § 8 a Nr. 10 VOB/A die Verfügbarkeit nachzuweisen habe. Allein die Anwendbarkeit der VOB/A reiche aus, dass entsprechende Verpflichtungserklärungen mit Angebotsabgabe vorzulegen seien, auch wenn dies in den Verdingungsunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt werde (VK Köln, B. Vom 02.10.2007, VK VOB 21/2007).

    Wie die Vergabekammer Köln in ihrem Beschluss vom 02.10.2007 (Az.: VK VOB 21/07) zutreffend ausführe, habe § 8 a Abs. 2 Nr. 10 VOB/A die sich aus Art. 47 Abs. 2 der Vergabekoordinierungsrichtlinie ergebende Verpflichtung umgesetzt.

    So führt die Vergabekammer Köln aus: ,,Zwar ergibt sich aus den genannten Entscheidungen nicht unmittelbar auch der Zeitpunkt, an dem diese Nachweise vorzulegen sind, aus der Entscheidung des EUGH vom 18.03.2004 (Rs C-314/01) wie auch des OLG Düsseldorf vom 22.12.2004 (Verg 81/04) lässt sich jedoch der Schluss ableiten, dass ein Bieter im offenen Verfahren von sich aus bereits mit dem Angebot darlegen und den Nachweis zu führen hat, welcher anderer Unternehmer er sich zur Ausführung des Auftrages bedienen möchte, da nur dann der Auftraggeber bereits in der Prüfungsphase die Eignung des Nachunternehmers prüfen kann" (VK Köln, B. vom 02.10.2007 - VK VOB 21/2007).

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