Rechtsprechung
VK Münster, 02.07.2004 - VK 13/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auftragsvergabe für Ambulante Erziehungshilfen ; Weisung an Auftraggeber bei Ausschreibung; Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes einer Beigeladenen ; Fertigung eines schriftlichen Aktenvermerks über das Ergebnis; Bewertung unter Beachtung der Rechtsauffassung ...
- Bezirksregierung Münster
- oeffentliche-auftraege.de
Unterkostenangebot: Prüfungspflicht bei einem Unterschied von 30%
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unangemessen niedriger Angebotspreis
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - Verg 44/04
Abgrenzung Dienstvertrag und Dienstleistungskonzession
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster vom 2. Juli 2004 - VK 13/04 - wird zurückgewiesen. - VG Münster, 18.08.2004 - 9 L 970/04
Anforderungen an die Ausgestaltung eines rechtmäßigen Vergabeverfahrens über …
Die von der Vergabekammer im Beschluss vom 02. Juli 2004 - VK 13/04 - vorgenommene rechtliche Würdigung der ausgeschriebenen Vereinbarung als Beschaffungsvertrag in Form des Vertrages zu Gunsten Dritter verstößt deshalb gegen die Leitgedanken der Subsidiarität und des autonomen Betätigungsrechts der Träger der freien Jugendhilfe Gegenstand der Vereinbarung gemäß § 77 SGB VIII ist nicht die Beschaffung von Dienstleistungen gegen ein Entgelt, sondern die Festlegung der Bedingungen für die Leistungsabwicklung im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis und die Höhe der Vergütung. - VK Niedersachsen, 14.06.2005 - VgK-22/05
Entgeltlichkeit im Sinn von § 99 GWB auch bei mietfreier Überlassung?
Ein Wettbewerb ausschließlich unter Institutionen, die unter § 7 Nr. 6 VOL/A fallen, ist aber vergaberechtlich unbedenklich (vgl. VK Münster, Beschluss vom 02.07.2004, Az.: VK 13/04). - VK Bund, 02.08.2006 - VK 3-75/06
Durchführung für Teilnehmer
Von einem ungewöhnlich niedrigen erscheinenden Preis ist dann auszugehen, wenn der angebotene (Gesamt-)Preis eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht und die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003 - Az.: Verg 22/03; Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -, Beschluss vom 05.07.2005 - Az.: VgK-26/2005; Beschluss vom 03.05.2005 - Az.: VgK-14/2005; Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.04.2005 - Az.: VK 9/05; Beschluss vom 04.04.2005 - Az.: VK 8/04; Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Beschluss vom 10.02.2005 - VK-SH 2/05; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Beschluss vom 02.07.2004 - Az.: VK 13/04; Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Beschluss vom 30.01.2006 - Az.: 360-4003.20-055/05-EF-S; Beschluss vom 21.1.2004 - Az.: 360-4002.20-037/03MHL; Vergabekammer Baden-Württemberg beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.9.2003 - Az.: 1 VK 52/03, Beschluss vom 30.4.2002 - Az.: 1 VK 17/02).