Rechtsprechung
VK Münster, 05.10.2005 - VK 19/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bezirksregierung Münster
- oeffentliche-auftraege.de
Wertung: Beurteilungsspielraum und Grenzen der Überprüfung
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Angebot einer anderen als die ausgeschriebene Leistung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vergleichbarkeit eines die Mitgliedschaft in einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit beinhaltenden Angebots mit solchen ohne diese Verknüpfung; Rügeverpflichtung bezüglich eventuell fehlender Mindestanforderungen für Nebenangebote; Schriftformerfordernis bei der ...
Verfahrensgang
- VK Münster, 05.10.2005 - VK 19/05
- OLG Düsseldorf, 29.03.2006 - Verg 77/05
Papierfundstellen
- ZfBR 2006, 99 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Düsseldorf, 29.03.2006 - Verg 77/05
Kommunalversicherung als Bieter?
Der Antragstellerin wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 5. Oktober 2005, VK 19/05, gewährt.Auf die sofortige Beschwerde des Beigeladenen zu 1 wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels der Antragstellerin - der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 5. Oktober 2005, VK 19/05, aufgehoben.
Im Hinblick auf die von ihm eingelegte sofortige Beschwerde und die Beschwerde der Antragstellerin beantragt der Beigeladene zu 1, den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 5. Oktober 2005, VK 19/05, aufzuheben, soweit dem Antragsgegner aufgegeben worden sei, die Angebote der Bieter mit Ausnahme der Angebote der Beigeladenen zu 1 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu werten, und den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 1. September 2005 sowie ihre sofortige Beschwerde zurückzuweisen.
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2006 - 3 VK 10/06
Zulässigkeit der Vornahme von Änderungen am Leistungsverzeichnis durch die …
2005 - VK 19/05 - VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Jul. - VK Sachsen, 07.12.2006 - 1/SVK/099-06
Muss Aufklärung an alle Bieter erfolgen?
Der durch die öffentliche Ausschreibung eröffnete Wettbewerb der Bieter kann nur gewährleistet werden, wenn Änderungen an den Verdingungsunterlagen ausgeschlossen werden, weil andernfalls die Vergleichbarkeit der Angebote leidet (VK Thüringen, Beschluss vom 14.04.2005 - Az.: 360-4003.20-017/05-G-S; VK Münster, Beschluss vom 21.12.2005 - Az.: VK 25/05; Beschluss vom 05.10.2005 - Az.: VK 19/05;… ibr-online-Kommentar, Stand 4.12.2006, Rnr. 5933, 5935/1 zu § 25 VOL/A).
- VK Schleswig-Holstein, 28.04.2006 - VK-SH 5/06
Zwingender Ausschluss wegen unvollständiger Angaben
Der durch die öffentliche Ausschreibung eröffnete Wettbewerb der Bieter kann nur gewährleistet werden, wenn Änderungen an den Verdingungsunterlagen ausgeschlossen werden, weil anderenfalls die Vergleichbarkeit der Angebote leidet (vgl. VK Münster, Beschluss vom 05.10.2005, VK 19/05; VK Nordbayern, Beschluss vom 11.02.2005, 320.VK-3194-51/04). - VK Sachsen, 05.04.2006 - 1/SVK/027-06
Ermessensreduzierung bei Wettbewerbsverzerrung
Eine Änderung der Verdingungsunterlagen i.s.d. § 21 Nr. 1 Absatz 3 VOL/A bzw. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) VOL/A liegt daher auch dann vor, wenn der Bieter die zu erbringende Leistung abändert und eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet (OLG Düsseldorf, B. v. 28.07.2005 - VII-Verg 45/05; B. v. 20.05.2005, VII Verg 19/05; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.02.2005, 11 Verg 24/04, 11 Verg 24/04; VK Münster, Beschluss vom 05.10.2005, VK 19/05; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.07.2005, 1 VK 39/05). - VK Thüringen, 06.12.2005 - 360-4003.20-026/05-SLZ
Angebot von Versicherungsdienstleistungen
Eine Änderung oder Ergänzung an den Verdingungsunterlagen und damit die Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals der genannten Vorschriften kann nicht bereits darin gesehen werden, dass die VST mit dem Abschluss des Versicherungsverhältnisses gleichzeitig oder in seinem Anschluss auch Mitglied der BEI1 wird (entgegen Vergabekammer Münster, Beschluss vom 05.10.2005, Az.VK 19/05, S. 9 ff., zitiert nach ibr-online).