Rechtsprechung
VK Münster, 15.09.2009 - VK 14/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausschluss eines Unterkostenangebots
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Subjektives Recht der Bieter auf Prüfung und Ausschluss eines Unterkostenangebots durch den öffentlichen Auftraggeber bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte; Grundsätzliche Beachtung des § 107 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) i.R.e. Vergabeverfahrens zur ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ausschluss eines Unterkostenangebots (IBR 2010, 108)
Verfahrensgang
- VK Münster, 15.09.2009 - VK 14/09
- OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 40/09
- OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - Verg 40/09
Papierfundstellen
- ZfBR 2010, 312 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8)
- VK Sachsen, 01.04.2010 - 1/SVK/007-10
Rügeerhebung beim Projektsteurer und Anspruch bei Unterkostenangebot
Sie haben aber ein subjektives Recht darauf, dass der Auftraggeber im Rahmen einer vollständigen Wertung ein Niedrigpreisangebot dahingehend überprüft, ob eine wirtschaftliche und ordnungsgemäße Ausführung gewährleistet ist (VK Münster, Beschluss vom 15.09.2009 - VK 14/09). - VK Münster, 09.10.2009 - VK 19/09
Berücksichtigung des § 107 Abs. 3 GO NRW bei Busdienstleistungen?
Die Kammer hält diese Auffassung für zutreffend, weil entgegen der Entscheidung des OVG NRW, 1.4.2008, 15 B 122/08, es keinesfalls nur um unlautere, nicht tolerable Verhaltensweisen geht, wie beispielsweise das Verbot, andere Wettbewerber gezielt zu behindern (vgl. dazu §§ 3, 4 UWG), vgl. dazu VK Münster, Beschlüsse vom 15.9.2009, zu VK 14/09 und VK 15/09.Denn eine solche Zusammenarbeit kann unabhängig von einer konkreten Ausschreibung soweit die Voraussetzungen vorliegenveranlasst sein, so VK Münster, 15.9.2009, VK 14/09 und VK 15/09.
- OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 40/09
Anforderungen an eine nach den Verdingungsunterlagen geforderte Referenzenliste
Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 15. September 2009 (VK 14/09) wird zurückgewiesen.
- VK Nordbayern, 20.06.2012 - 21.VK-3194-08/12
VOL/A 2009: Kein Verbot des ungewöhnlichen Wagnisses!
Schon im Rahmen der Rechtsprechung zum ungewöhnlichen Wagnis wurde davon ausgegangen, dass eine unzumutbare Risikoverlagerung nur dann vorliegt, wenn die für den jeweiligen Vertragstyp rechtlich, wirtschaftlich bzw. technisch branchenübliche Risikoverteilung einseitig und nicht nur unerheblich zu Ungunsten des Auftragnehmers verändert vorgegeben ist ( VK Münster v. 15.09.2009 - VK 14/09). - VK Münster, 04.08.2010 - VK 5/10
Auftrag zur Entsorgung von kommunalem Abfall
Dabei geht die Rechtsprechung, u.a. OLG Düsseldorf, 23.1.2008, Verg 36/07; VK Münster, 15.9.2009, VK 14/09, davon aus, dass die Vergabestellen verpflichtet sind die Angemessenheit der Preise zu prüfen, wenn der Abstand zwischen dem erstplatzierten und dem nächstplatzierten Angebot eines Bieters mehr als 20% beträgt, so auch Noch, in Müller-Wrede, Kommentar zur VOL/A, 2. Auflage 2007, § 25 Rn. 249; Dicks, in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, § 25 Rn. 139. Gegenstand der in der dritten Wertungsstufe stattfindenden Preisprüfung ist der Gesamtpreis (Endpreis) des Angebots. - VK Münster, 19.10.2011 - VK 15/11
Prüfung der Vollständigkeit eines Angebotes
Dabei geht die Rechtsprechung, u.a. OLG Düsseldorf, 23.1.2008, Verg 36/07; VK Münster 15.9.2009, VK 14/09, davon aus, dass die Vergabestellen verpflichtet sind die Angemessenheit der Preise zu prüfen, wenn der Abstand zwischen dem erstplatzierten und dem nächstplatzierten Angebot mehr als 20% beträgt. - VK Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 1 VK 71/09
Aufklärungsgespräch wegen Zweifeln am angebotenen Produkt
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Vergabestelle verpflichtet ist, die Angemessenheit der Preise zu prüfen, wenn der Abstand zwischen dem erstplatzierten und dem nächstplatzierten Angebot eines Bieters mehr als 20% beträgt (VK Münster, B. v. 15.09.2009, -Az. VK 14/09). - VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09
Auschlusstatbestände sind in jedem Verfahrensstadium zu prüfen!
Darüber hinaus ist die geplante Vergabe der anderen Lose (mit Ausnahme von Los 1) Gegenstand des unter dem Aktenzeichen VK 14/09 geführten Nachprüfungsverfahrens.