Rechtsprechung
VK Münster, 19.10.2011 - VK 15/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prüfung der Vollständigkeit eines Angebotes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Prüfung der Vollständigkeit eines Angebotes im Falle einer Bezugnahme auf Nachunternehmer; Anspruch des Unternehmers auf Einhaltung der Vergabebestimmungen durch den Auftraggeber nach Maßgabe des § 97 Abs. 7 GWB; Notwendigkeit des Vergabevermerks zur ...
Verfahrensgang
- VK Münster, 11.10.2011 - VK 15/11
- VK Münster, 19.10.2011 - VK 15/11
- OLG Düsseldorf, 16.11.2011 - Verg 94/11
Wird zitiert von ... (2)
- VK Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - VK 1-35/12
Wann darf Auftraggeber den Beschaffungsgegenstand (doch) nicht ändern?
Zwar soll die zeitnahe Führung eines Vergabe vermerkes die Transparenz des Vergabeverfahrens schützen und Manipulations möglichkeiten entgegenwirken (VK Münster, Beschl. v. 19.10.2011, VK 15/11). - VK Südbayern, 27.05.2014 - Z3-3-3194-1-10-03/14
Lohnkosten des Bauleiters dürfen in die Baustelleneinrichtung einkalkuliert …
In Anbetracht der Tatsache, dass es nach der Rechtsprechung unter anderem sogar ausreicht, die Genehmigung der Wertung des Projektsteuerungsbüros und dessen Zuschlagsvorschlag durch einen billigenden Prüfungsvermerk mit verantwortlicher Unterschrift zum Ausdruck zu bringen (OLG Düsseldorf, B. v. 16.11.2011 - Az.: VII-Verg 94/11; OLG München, B. v. 29.09.2009 - Az.: Verg 12/09; VK Münster, B. v. 19.10.2011 - Az.: VK 15/11; VK Niedersachsen, B. v. 14.01.2011 - Az.: VgK-63/2010; VK Sachsen, B. v. 15.02.2011 - Az.: 1/SVK/052-10) und das OLG Frankfurt in seiner Entscheidung vom 09.07.2010, Az.: 11 Verg 5/10 und vom 04.06.2010, Az.: 11 Verg 4/10 ebenfalls die Meinung vertritt, dass auch die Unterschrift eines Vertreters des Auftraggebers auf dem Vergabevermerk mit dem Zusatz "inhaltlich richtig" ausreichend ist, kann vorliegend kein Verstoß festgestellt werden.