Rechtsprechung
VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2012 - 2 VK 09/11 |
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Angebot an falschen AG geschickt: Kein Interesse am Auftrag!
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Besprechungen u.ä.
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Kein unbedingtes Interesse am Auftrag: Nachprüfung unzulässig, keine Akteneinsicht! (IBR 2012, 1333)
Verfahrensgang
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2012 - 2 VK 09/11
- OLG Rostock, 04.07.2012 - 17 Verg 3/12
- OLG Rostock, 21.01.2013 - 17 Verg 3/12
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10
Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der …
Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2012 - 2 VK 9/11
Sie verweist insoweit u.a. auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02. März 2011 - VII- Verg 48/10 -, wonach Rechtsschutz gegen öffentliche Dienstleistungsaufträge nach Art. 5 Abs. 7 VO (EG) 1370/2007 durch die Vergabenachprüfinstanzen zu gewähren sei.Damit ist die sachliche Zuständigkeit der Vergabekammern unmittelbar eröffnet; einer Entscheidung darüber, ob im Fall des Vorliegens einer Dienstleistungskonzession § 102ff. GWB analog zugunsten der Eröffnung des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern anzuwenden wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011, VII Verg 48/10), bedarf es im vorliegenden Fall somit nicht.
- BayObLG, 19.12.2000 - Verg 7/00
Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens nach Vertragsschluss zwischen …
Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2012 - 2 VK 9/11
Da der Nachprüfungsantrag aber jetzt als unzulässig verworfen wird, ist der Anwendungsbereich des § 111 GWB nicht eröffnet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.12.2000, Az.: Verg 7/00). - OLG Jena, 23.12.2011 - 9 Verg 3/11
eigenwirtschaftlicher Verkehr - Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfungsumfang bei …
Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2012 - 2 VK 9/11
Die daraus folgende Basisgebühr i.H.v. 3.000,- EUR war aufgrund des Entfallens der mündlichen Verhandlung (§ 112 Abs. 1 Satz 3 Fall 2 GWB) aus Gründen der Billigkeit auf 2.000,- EUR zu ermäßigen [§ 128 Abs. 2 Satz 1 GWB, vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 23.12.2011, 9 Verg 3/11, zitiert in Juris (LS)].
- OLG Rostock, 04.07.2012 - 17 Verg 3/12
Vergabenachprüfungsverfahren: Zuständigkeit der Vergabekammern bei …
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern vom 05.03.2012 (Az.: 2 VK 09/11) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Die Entscheidung der Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus MV vom 05.03.2012, Az: 2 VK 9/11, aufzuheben;.
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2014 - 2 VK 6/14
Wann ist eine Beschränkung der Teilnehmerzahl im VOF-Verfahren wirksam?
Nur ausnahmsweise sei eine derartige Teilnahme nicht erforderlich, wenn vergaberechtliche Verstöße die Wettbewerbsbeteiligung verhinderten (vgl. VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.03.2012, 2 VK 09/11). - VK Berlin, 18.07.2012 - VK-B1-22/12
Vergabe von Telekommunikationsdienstleistungen
Dies gilt mangels Schutzwürdigkeit des Antragstellers auch dann, wenn zwar der Nachprüfungsantrag zunächst zugestellt wurde, das Nachprüfungsverfahren jedoch durch Wegfall der Antragsbefugnis unzulässig wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12.12.2001, Verg 19/01 und Beschluss vom 19.12.2000, Verg 10/00; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.03.2012, 2 VK 09/11).