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   VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2015 - 3 VK 02/15   

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VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2015 - 3 VK 02/15 (https://dejure.org/2015,80578)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.08.2015 - 3 VK 02/15 (https://dejure.org/2015,80578)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. August 2015 - 3 VK 02/15 (https://dejure.org/2015,80578)
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  • OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01

    Mangelnde Eignung im Vergabeverfahren aufgrund eigener Erfahrungen

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2015 - 3 VK 2/15
    Vor allem muss ein Antragsteller zu den sein Begehren rechtfertigenden Tatsachen im Rahmen des ihm Möglichen nachvollziehbar und substantiiert vortragen und Beweismöglichkeiten aufzeigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2001, Az.: Verg 27/01).
  • OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 4/02

    Begründungserfordernis; Nachprüfungsauftrag; Ausschlussfristen

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2015 - 3 VK 2/15
    Wenn die Vergabestelle einer solchen Rüge nicht entspricht, sondern das Vergabeverfahren unverändert fortsetzt, ergibt sich - bis zur Grenze rechtsmissbräuchlicher Verwirkung - aus dem Gesetz kein Anhaltspunkt dafür, die verzögerte Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens allein wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Zeitablaufs für unzulässig zu halten (Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand: 15.02.2010, § 107 GWB, Abschnitt 21.5.4.1.1 unter Hinweis auf OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008, Az.: WVerg 010/07; Beschluss vom 06.06.2002, Az.: WVerg 0004/02; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.2008, Az.: 11 Verg 1/08; und weitere Entscheidungen der Vergabekammern).
  • OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07

    Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Vertragsverlängerung als Neuvergabe

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2015 - 3 VK 2/15
    Wenn die Vergabestelle einer solchen Rüge nicht entspricht, sondern das Vergabeverfahren unverändert fortsetzt, ergibt sich - bis zur Grenze rechtsmissbräuchlicher Verwirkung - aus dem Gesetz kein Anhaltspunkt dafür, die verzögerte Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens allein wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Zeitablaufs für unzulässig zu halten (Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand: 15.02.2010, § 107 GWB, Abschnitt 21.5.4.1.1 unter Hinweis auf OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008, Az.: WVerg 010/07; Beschluss vom 06.06.2002, Az.: WVerg 0004/02; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.2008, Az.: 11 Verg 1/08; und weitere Entscheidungen der Vergabekammern).
  • OLG Frankfurt, 05.05.2008 - 11 Verg 1/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Ausschluss eines Angebotes wegen Unvollständigkeit

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2015 - 3 VK 2/15
    Wenn die Vergabestelle einer solchen Rüge nicht entspricht, sondern das Vergabeverfahren unverändert fortsetzt, ergibt sich - bis zur Grenze rechtsmissbräuchlicher Verwirkung - aus dem Gesetz kein Anhaltspunkt dafür, die verzögerte Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens allein wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Zeitablaufs für unzulässig zu halten (Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand: 15.02.2010, § 107 GWB, Abschnitt 21.5.4.1.1 unter Hinweis auf OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008, Az.: WVerg 010/07; Beschluss vom 06.06.2002, Az.: WVerg 0004/02; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.2008, Az.: 11 Verg 1/08; und weitere Entscheidungen der Vergabekammern).
  • OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 13/12

    Auch bei evidentem Vergaberechtsverstoß: Keine Nachprüfung ohne Rüge!

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2015 - 3 VK 2/15
    Die Regelung in § 107 Abs. 3 GWB zielt in erster Linie darauf ab, dem Auftraggeber Gelegenheit zu geben, einen erkannten Vergabefehler so schnell wie möglich zu beseitigen und dadurch unnötige Nachprüfungsverfahren zu vermeiden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.01.-, Verg W 13/12).
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