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   VK Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2013 - 2 VK 05/13   

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https://dejure.org/2013,43692
VK Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2013 - 2 VK 05/13 (https://dejure.org/2013,43692)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.05.2013 - 2 VK 05/13 (https://dejure.org/2013,43692)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 2 VK 05/13 (https://dejure.org/2013,43692)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Die Vergabeentscheidung muss der Auftraggeber selbst treffen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabeentscheidung ist durch den Auftraggeber zu treffen und zu dokumentieren! (VPR 2014, 91)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 31.03.2004 - WVerg 2/04

    Ausschluss eines Angebots; Antragsbefugnis; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2013 - 2 VK 5/13
    Dies ist dann nicht der Fall, wenn das Angebot zwingend auszuschließen war (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 31.03.2004, WVerg 2/04).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2013 - 2 VK 5/13
    Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin reicht es zur Darlegung eines vergabefehlerkausalen Schadens aus, dass sich aus dem Vortrag des Antragstellers die Möglichkeit einer Verschlechterung seiner Aussichten auf Zuschlagserteilung aufgrund des behaupteten Vergaberechtsverstoßes ergibt (Byok in: Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., Rdnr. 43 zu § 107 GWB, unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, 2 BvR 2248/03).
  • OLG München, 15.07.2005 - Verg 14/05

    Eigenverantwortliche Wertungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers ohne

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2013 - 2 VK 5/13
    Hat der Auftraggeber die Wertungsentscheidung(en) nicht selbst getroffen, sondern sie maßgeblich oder gar vollständig einem von ihm eingeschalteten Dritten überlassen, liegt hierin ein Vergabeverstoß (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.07.2005, Verg 14/05).
  • OLG Rostock, 29.09.1999 - 17 W (Verg) 1/99

    Hinzuziehung eines Versicherungsmaklers bei der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2013 - 2 VK 5/13
    Unter gebotener Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 01.09.1999, 17 W (Verg) 1/99; Byok in: Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., Rdnr. 3 zu § 114 GWB) hat die Vergabekammer davon Abstand genommen, das Vergabeverfahren aufzuheben.
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