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   VK Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2015 - 2 VK 08/15   

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VK Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2015 - 2 VK 08/15 (https://dejure.org/2015,80580)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.09.2015 - 2 VK 08/15 (https://dejure.org/2015,80580)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. September 2015 - 2 VK 08/15 (https://dejure.org/2015,80580)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigungsverzichtserklärung beabsichtigt: Nachprüfung unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2015 - 2 VK 8/15
    Insoweit geht die Antragsgegnerin im Ansatz zunächst selbst bereits in ihrem Rügeschreiben an den Antragsgegner vom 24.07.2015 zutreffend davon aus, dass im Falle der hier in Rede stehenden Verlängerung eines bestehenden Vertrages eine (faktische) Neuvergabe eines Auftrages nur dann in Betracht kommt, wenn hiermit eine wesentliche Vertragsänderung verbunden ist, die den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen dieses Vertrages erkennen lässt (vgl. EuGH, Urteil vom 19.06.2008, C-454/06; zusammenfassende Darstellung bei Summa in: jurisPK-VergR, 4. Aufl., Rdnr. 120ff. zu § 99 GWB).

    Soweit sich die Antragstellerin insoweit auf die Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 19.04.2012 (Verg 7/11) beruft, ist festzustellen, dass sowohl dieser wie auch dem dort in Bezug genommen Urteil des EuGH vom 19.06.2008 (C-454/06) andere Fallgestaltungen zugrunde lagen.

    In dem dort zu entscheidenden Fall von NachrichtenagenturDienstleistungen sah der EuGH den vereinbarten Kündigungsausschluss für die Dauer von drei Jahren als unproblematisch an (vgl. EuGH-Urteil vom 19.06.2008, C-454/06).

    Weder das deutsche Vergaberecht noch europäisches Gemeinschaftsrecht verbieten öffentlichen Auftraggebern den Abschluss unbefristeter Dienstleistungsaufträge (vgl. EuGH, Urteil vom 19.06.2008, C-454/06).

  • KG, 19.04.2012 - Verg 7/11

    Vergaberechtswidrigkeit des Abschlusses eines sog. In-house-Vertrages über die

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2015 - 2 VK 8/15
    Dies gilt entgegen Ihrer Auffassung unabhängig davon, ob der Auftrag - wie vorliegend - vergaberechtskonform vergeben wurde oder nicht (KG Berlin, Beschluss vom 19.04.2012- Az. Verg 7/11).

    Für eine wesentliche Vertragsänderung spreche im Übrigen auch der Umstand, dass der Antragsgegner ausweislich der Beschlussvorlage der Landrätin vom 05.06.2015 bereits eine Kündigung des jetzt verlängerten Vertrages konkret in Betracht gezogen habe; insoweit bezieht sich die Antragstellerin auf einen Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 19.04.2015, Verg 7/11.

    Soweit sich die Antragstellerin insoweit auf die Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 19.04.2012 (Verg 7/11) beruft, ist festzustellen, dass sowohl dieser wie auch dem dort in Bezug genommen Urteil des EuGH vom 19.06.2008 (C-454/06) andere Fallgestaltungen zugrunde lagen.

    An diesem Ergebnis würde sich im Übrigen auch dann nichts ändern, wenn - wie die Antragstellerin behauptet - die von dem Antragsgegner ursprünglich im Jahr 1994 erfolgte Auftragsvergabe vergaberechtswidrig erfolgt wäre (§ 101 Abs. 2 Satz 1 GWB; vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 19.04.2012, Verg 7/11).

  • OLG Schleswig, 20.03.2008 - 1 Verg 6/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags als

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2015 - 2 VK 8/15
    Ferner hat die Kammer zusätzlich den Umstand berücksichtigt, dass sie aufgrund der Zurückweisung des Antrages als offensichtlich unzulässig die Textlänge dieses Beschlusses (respektive die Entscheidungsgründe) relativ knapp halten konnte (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 20.03.2008, 1 Verg 6/07).
  • OLG Hamburg, 03.11.2008 - 1 Verg 3/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2015 - 2 VK 8/15
    OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008, 1 Verg 3/08).
  • OLG Jena, 23.12.2011 - 9 Verg 3/11

    eigenwirtschaftlicher Verkehr - Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfungsumfang bei

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2015 - 2 VK 8/15
    Entfallens der mündlichen Verhandlung (§ 112 Abs. 1 Satz 3 Fall 2 GWB) aus Gründen der Billigkeit um 30% zu ermäßigen (§ 128 Abs. 2 Satz 1 GWB, vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 23.12.2011, 9 Verg 3/11; ähnlich.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 04.11.2014 - 2 VK 15/14

    Welche Anforderungen bestehen an den Inhalt eines Rügeschreibens?

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2015 - 2 VK 8/15
    Hierbei hat sich die Kammer an dem Auftragswert in dem von der Vergabekammer entschieden Nachprüfungsverfahren 2 VK 15/14 orientiert, welches ebenfalls Entsorgungsleistungen betraf.
  • VK Schleswig-Holstein, 26.05.2010 - VK-SH 1/10

    Unbefristeter Dienstleistungsvertrag: Vorzeitiger Kündigungsverzicht

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2015 - 2 VK 8/15
    Eine Änderung oder Erweiterung des ursprünglichen Vertragsgegenstands ist damit nicht verbunden (VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.05.2010- Az. VK-SH 01/10; Weyand, ibr-online-Kommentar, Stand 15.02.2015, § 99 GWB Rn. 517).
  • OLG Rostock, 17.02.2016 - 17 Verg 4/15

    Unterlassen einer Kündigung ist vergaberechtlich irrelevant!

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 17.09.2015 - 2 VK 08/15 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Nachprüfungsantrag nicht verworfen, sondern zurückgewiesen wird.
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