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   VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2015 - 2 VK 02/15   

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https://dejure.org/2015,46653
VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2015 - 2 VK 02/15 (https://dejure.org/2015,46653)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.04.2015 - 2 VK 02/15 (https://dejure.org/2015,46653)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. April 2015 - 2 VK 02/15 (https://dejure.org/2015,46653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auf Rüge "vorläufig verzichtet": Nachprüfung unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Rostock, 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

    Vergabeverfahren: Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2015 - 2 VK 2/15
    Nach dieser Vorschrift (die nicht gegen EU-Recht verstößt, vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2010, 17 Verg 5/10) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
  • BayObLG, 19.12.2000 - Verg 7/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens nach Vertragsschluss zwischen

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2015 - 2 VK 2/15
    Ein Akteneinsichtsrecht nach § 111 GWB setzt nämlich voraus, dass überhaupt ein Nachprüfungsverfahren eröffnet ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19.12.2000, Az.: Verg 7/00).
  • OLG Rostock, 20.09.2006 - 17 Verg 8/06

    Überprüfung einer Überschreitung des Schwellenwerts von Amts wegen - Ermittlung

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2015 - 2 VK 2/15
    Ob der EU-Schwellenwert erreicht und damit die Zuständigkeit der Vergabekammer begründet ist, ist vielmehr grundsätzlich von den Nachprüfungsinstanzen von Amts wegen zu prüfen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20.09.2006, 17 Verg 8/06 und 17 Verg 9/06).
  • OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06

    Vergabe von Dienstleistungsaufträgen: Stellung einer von einer Kommune getragenen

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2015 - 2 VK 2/15
    Eine Nichtigkeit nach dieser Vorschrift setzt voraus, dass der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts gehandelt und überdies kollusiv mit dem Auftragnehmer zusammengewirkt hat (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007, 1 Verg 5/06).
  • OLG Rostock, 06.11.2015 - 17 Verg 2/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unterlassene europaweite Ausschreibung eines

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 22.04.2015 - 2 VK 02/15 - aufgehoben.
  • VK Brandenburg, 07.01.2016 - VK 24/15

    Kontaktdaten der Referenzgeber sind nachzufordern!

    Die Spruchpraxis der Vergabekammern Sachsen-Anhalt beispielsweise ist nicht einheitlich; teils wird vertreten, § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 VOB/A beziehe sich nur auf fehlende Nachweise und Erklärungen, also solche, die körperlich fehlen (vgl. Beschluss vom 25. März 2015 - 3 VK LSA 7/15), teils (vgl. den zeitlich späteren Beschluss vom 20. Mai 2015 - 2 VK 02/15) in Übereinstimmung mit der hier vertretenen Auffassung, dass Dokumente auch dann als "fehlend" anzusehen sind, wenn sie formelle Mängel aufweisen oder inhaltliche Unzulänglichkeiten, die formellen Mängeln gleichkommen, sodass auch fehlende Einzelangaben innerhalb einer vorhandenen Gesamterklärung einer Nachforderung zugänglich sind.
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