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   VK Niedersachsen, 01.02.2023 - VgK-27/2022   

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https://dejure.org/2023,4242
VK Niedersachsen, 01.02.2023 - VgK-27/2022 (https://dejure.org/2023,4242)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 01.02.2023 - VgK-27/2022 (https://dejure.org/2023,4242)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Februar 2023 - VgK-27/2022 (https://dejure.org/2023,4242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Preisanpassungsklausel ist doch ein Muss! (VPR 2023, 53)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Preisanpassungsklausel ist doch ein Muss! (IBR 2023, 306)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04

    Kosten Nachprüfungsverfahren Vergabekammer; Gesamtschuld

    Auszug aus VK Niedersachsen, 01.02.2023 - VgK-27/22
    Der Antragsgegner ist jedoch von der Pflicht zur Entrichtung der Kosten gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 GWB i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 3 BVerwKostG befreit (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2005, Az.: 13 Verg 9/05; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2005, Az.: WVerg 0014/04 ).
  • VK Bund, 19.10.2022 - VK 1-85/22

    Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Klebebändern (Antragsbefugnis,

    Auszug aus VK Niedersachsen, 01.02.2023 - VgK-27/22
    Die VK Bund entschied mit Beschluss vom 19.10.2022 (VK 1-85/22), dass in dem dort anhängigen Fall der Unternehmer keinen Anspruch auf eine Preisanpassungsklausel habe.
  • BGH, 01.10.2014 - VII ZR 344/13

    Formularmäßiger Bauvertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber: Unwirksamkeit einer

    Auszug aus VK Niedersachsen, 01.02.2023 - VgK-27/22
    Zwar hat der BGH in zwei Entscheidungen zu Sachverhalten des Jahres 2008 ( Urteil vom 01.10.2014, VII ZR 344/13 ; Urteil vom 24.01.2018, VII ZR 219/14) entschieden, dass eine Stoffpreisgleitklausel überraschend im Sinne des § 305c BGB sei und nicht Vertragsbestandteil werde.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Niedersachsen, 01.02.2023 - VgK-27/22
    Das ist eine Frage der Begründetheit (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach VERIS).
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