Rechtsprechung
   VK Niedersachsen, 01.09.2017 - VgK-25/2017   

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https://dejure.org/2017,68970
VK Niedersachsen, 01.09.2017 - VgK-25/2017 (https://dejure.org/2017,68970)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 01.09.2017 - VgK-25/2017 (https://dejure.org/2017,68970)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 01. September 2017 - VgK-25/2017 (https://dejure.org/2017,68970)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welchen Inhalt muss ein Vorabinformationsschreiben haben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welchen Inhalt muss ein Vorabinformationsschreiben haben? (VPR 2019, 51)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 07.05.2010 - WVerg 6/10

    Europarechtliche Grenzen der richterlichen Überprüfung von Fristen für den Zugang

    Auszug aus VK Niedersachsen, 01.09.2017 - VgK-25/17
    Nicht hinreichend wäre daher beispielsweise, wenn dem Bieter lediglich mitgeteilt wird, dass er Angebot nicht das wirtschaftlichste gewesen ist (vgl. Immenga/Mestmäcker/Dreher, GWB, § 101a, Rn. 5; OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010 - WVerg 0006/10).

    Nach einer Entscheidung des OLG Dresden ist es zum Beispiel ausreichend, wenn der Auftraggeber die entscheidenden Wertungskriterien aufgreift und mitteilt, dass mit dem Angebot in allen betreffenden Punkten schlechtere Bewertungsergebnisse erzielt worden sind als das für den Zuschlag vorgesehene Angebot (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010 - WVerg 6/10, zitiert nach ibr-online; Maimann, a. a. O., § 134 GWB, Rn. 28).

  • OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

    Auszug aus VK Niedersachsen, 01.09.2017 - VgK-25/17
    Unabhängig davon ist aber für die Beurteilung der Notwendigkeit der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts auch das beim öffentlichen Auftraggeber vorhandene oder verfügbare Personal und dessen Befähigung zur Bearbeitung der Sach- und Rechtsprobleme im Nachprüfungsverfahren zu berücksichtigen (vergl. OLG Celle, Beschluss vom 30.10.2014 - 13 Verg 8/14).
  • OLG München, 12.05.2011 - Verg 26/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher

    Auszug aus VK Niedersachsen, 01.09.2017 - VgK-25/17
    Zweck der Regelung ist die Gewährleistung eines effektiven Primärrechtsschutzes für Bieter gegen eine sie benachteiligende Vergabeentscheidung (vgl. OLG München, Beschluss vom 12.05.2011 - Verg 26/10 = NZBau 2011, Seite 630 ff., 634).
  • OLG Celle, 04.05.2011 - 13 Verg 1/11

    Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme

    Auszug aus VK Niedersachsen, 01.09.2017 - VgK-25/17
    zu erstatten sind, kann aber nicht allgemein, sondern nur an Hand der Umstände des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011 - 13 Verg 17110, Beschluss vom 04.05.2011 -13 Verg 1/11).
  • OLG Naumburg, 27.05.2010 - 1 Verg 1/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes im

    Auszug aus VK Niedersachsen, 01.09.2017 - VgK-25/17
    Nur wenn dies zu verneinen ist, wäre zu prüfen und zu entscheiden, ob etwaige Mängel des Informationsschreibens durch die detailliertere und ausführliche Erläuterung der Gründe für die Wertungsentscheidung im Rahmen des auf die Rüge der Antragstellerin vom 13.07.2017 erfolgten Antwortschreibens der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin vom 25.07.2017 geheilt wurden (vgl. Maimann in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 134 GWB, Rn. 33; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.05.2010,1 Verg 1/10) und ob die Wartefrist des § 134 GWB durch dieses erläuternde und vertiefende Schreiben erneut in Gang gesetzt wurde (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 09.10.2015 - VgK39/2015).
  • OLG München, 29.09.2009 - Verg 12/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergaberechtsverstoß im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus VK Niedersachsen, 01.09.2017 - VgK-25/17
    Eine solche Abweichung von den Vorgaben der Vergabeunterlagen würde einen zwingenden Angebotsausschluss nach sich ziehen, Auch wenn die die Prüfung und Wertung der Angebote im Sektorenbereich regelnde Vorschrift des § 51 SektVO im Gegensatz zu den §§ 56 ff. VgV keine Regelung enthält, wie die Wertung der Angebote zu erfolgen hat und im Gegensatz zu § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV auch selbst keinen Ausschlusstatbestand bei Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen regelt, folgt der zwingende Ausschluss bei Vergaben im Sektorenbereich bei nicht ausschreibungskonformen Angeboten bereits aus dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot des § 97 Abs. 2 GWB (OLG München, Beschluss vom 20.09.2009 - Verg 12/09 = Vergaberecht 2010, S. 238; Stolz in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 4. Aufl., 3. Teil, § 51 SektVO, Rn. 7, 10).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Niedersachsen, 01.09.2017 - VgK-25/17
    Ob tatsächlich der vom Bieter behauptete Schaden droht, ist eine Frage der Begründetheit (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - X ZB 14/06).
  • OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 01.09.2017 - VgK-25/17
    Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2400, 2 Verg 4/00, NZBau 11/2000, S. 543 ff.).
  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Auszug aus VK Niedersachsen, 01.09.2017 - VgK-25/17
    Nach den zu § 80 VwVfG geltenden Grundsätzen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte (BVerwGE 55, 299, 306).
  • VK Brandenburg, 12.03.2019 - VK 1/19

    Vorabinformation muss nur bei erneuter Wertung wiederholt werden!

    Ist dies nicht der Fall, wäre zu prüfen, ob die von der Antragstellerin mit Schreiben vom 18. Dezember 2018 vorgetragenen Mängel des Informationsschreibens - die beanstandete Nichtnachvollziehbarkeit der Angebotswertung - durch das Antwortschreiben der Auftraggeberin vom 21. Dezember 2018 geheilt wurden (vgl. Maimann in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 4. Auflage, § 134 GWB, Rn. 33) und ob durch das erläuternde Schreiben der Auftraggeberin die Wartefrist erneut in Gang gesetzt wird (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 1. September 2017 - VgK-25/2017).
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