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   VK Niedersachsen, 05.09.2017 - VgK-26/2017   

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VK Niedersachsen, 05.09.2017 - VgK-26/2017 (https://dejure.org/2017,38595)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 05.09.2017 - VgK-26/2017 (https://dejure.org/2017,38595)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 05. September 2017 - VgK-26/2017 (https://dejure.org/2017,38595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neue Verhandlungsrunde setzt Vorgaben zu besonderen Leistungen voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärung im Verhandlungsverfahren: Keine weitere Verhandlungsrunde notwendig! (VPR 2018, 24)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sind BIM-Leistungen stets Besondere Leistungen? (VPR 2018, 233)

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 24.04.2014 - VII ZR 164/13

    Honorarklage aus einem Ingenieurvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber:

    Auszug aus VK Niedersachsen, 05.09.2017 - VgK-26/17
    Die Vereinbarung fiktiver anrechenbarer Kosten als verbindliche Abrechnungsgrundlage verstieße gegen die Mindestsätze der HOAI (BGH, Urteil vom 24.04.2014 - VII ZR 164/13).

    Die Beträge sind keine verbindlichen Angebotsinhalte (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.2014, VII ZR 164/13).

  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 10/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags des

    Auszug aus VK Niedersachsen, 05.09.2017 - VgK-26/17
    Dabei setzt die Erstattungsfähigkeit voraus, dass die Beigeladene sich mit demselben Rechtsschutzziel wie der obsiegende Verfahrensbeteiligte aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2010 - Verg W 10/09; OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2010 - 13 Verg 4/10.
  • VK Niedersachsen, 18.09.2012 - VgK-36/12

    Verletzung von Bieterrechten aufgrund unzulässiger Wagnisse in den

    Auszug aus VK Niedersachsen, 05.09.2017 - VgK-26/17
    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes war daher für die Antragsgegnerin insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit in diesem Einzelfall als notwendig anzuerkennen (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 31.01.2012 - VgK-58/2011, Beschluss vom 18.09.2012 - VgK-36/2012).
  • OLG Koblenz, 29.01.2014 - 1 Verg 14/13

    Honorarzone - Öffentliche Vergabe von Architektenleistungen: Verbindliche Vorgabe

    Auszug aus VK Niedersachsen, 05.09.2017 - VgK-26/17
    Die Vergabekammer folgt der Kritik des OLG Koblenz (OLG Koblenz, Beschluss vom 29.01.2014 - 1 Verg 14/13; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2016 - 13 Verg 10/15), welches zumindest jenseits der in der HOAI vorgegebenen Mindesthonorare im europaweiten Wettbewerb eine verpflichtende Vergütung nach nationalen Kriterien für europarechtlich problematisch hält, und den Entscheidungen mehrerer Vergabekammern (VK Hessen, Beschluss vom 27.07.2015 - 69d-VK-24/2015, NZBau 2016, 191; VK Westfalen, Beschluss vom 28.02.2017 - VK 1-1/17), die die Vorgabe von Honorarzonen nicht für erforderlich halten, um die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.
  • OLG Celle, 29.06.2010 - 13 Verg 4/10

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen der Beigeladenen im Verfahren vor der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 05.09.2017 - VgK-26/17
    Dabei setzt die Erstattungsfähigkeit voraus, dass die Beigeladene sich mit demselben Rechtsschutzziel wie der obsiegende Verfahrensbeteiligte aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2010 - Verg W 10/09; OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2010 - 13 Verg 4/10.
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 60/10

    Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Niedersachsen, 05.09.2017 - VgK-26/17
    Auftragsbezogene Rechtsfragen aus dem Bereich der VgV oder EU-VOB/A wird regelmäßig das mit der Vergabe betraute Personal sachkundig beantworten können, so dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes regelmäßig nicht notwendig sein wird, wenn der öffentliche Auftraggeber in einer ex ante zu Beginn eines Nachprüfungsverfahrens (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.07.- -11 Verg 7/13) zu erstellenden Prognose zu dem Ergebnis gelangt, dass auftragsbezogene Fragen Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sein werden (vgl. OlG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011, Verg 60/10; OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011, 13 Verg 17/10; OlG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010, 15 Verg 4/10; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008, Verg 6/08, und vom 28.02.2011, Verg 23/10; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2012, Verg 8/11).
  • VK Hessen, 27.07.2015 - 69d-VK-24/15

    Honorarzone muss nicht vorgegeben werden!

    Auszug aus VK Niedersachsen, 05.09.2017 - VgK-26/17
    Die Vergabekammer folgt der Kritik des OLG Koblenz (OLG Koblenz, Beschluss vom 29.01.2014 - 1 Verg 14/13; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2016 - 13 Verg 10/15), welches zumindest jenseits der in der HOAI vorgegebenen Mindesthonorare im europaweiten Wettbewerb eine verpflichtende Vergütung nach nationalen Kriterien für europarechtlich problematisch hält, und den Entscheidungen mehrerer Vergabekammern (VK Hessen, Beschluss vom 27.07.2015 - 69d-VK-24/2015, NZBau 2016, 191; VK Westfalen, Beschluss vom 28.02.2017 - VK 1-1/17), die die Vorgabe von Honorarzonen nicht für erforderlich halten, um die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.
  • EuGH, 05.04.2017 - C-298/15

    Borta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus VK Niedersachsen, 05.09.2017 - VgK-26/17
    Allerdings hat der EuGH (EuGH, Urteil vom 11.05.2017, Rs. C131J16; EuGH, Urteil vom 05.04,2017, C-298/15, Rz. 71; EuGH, Urteil vom 29.03.2012 - Rs. C-599/10 Rz, 40; EuGH, Urteil vom 10.10.-, C-336/12, .Manova" Rz. 32, 36) entschieden, nach den vergaberechtlichen Geboten der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz sei es zwar zulässig, Angebote in einzelnen Punkten zu berichtigen oder zu ergänzen, insbesondere offensichtlich gebotene Klarstellungen vorzunehmen oder offensichtliche sachliche Fehler zu beheben.
  • VK Bund, 03.05.2017 - VK 2-38/17

    Abweichen von sozialen Vorgaben der Leistungsbeschreibung, Tarifvertrag

    Auszug aus VK Niedersachsen, 05.09.2017 - VgK-26/17
    Grundsätzlich ist es Aufgabe der Leistungsbeschreibung nicht nur im Bauvergaberecht, sondern im gesamten Vergaberecht so genaue Vorgaben zu erstellen, dass die Anbieter nur an den vorbezeichneten Stellen Preise eintragen müssen, damit vergleichbare Angebote entstehen (VK Bund, Beschluss vom 15.01.2015 - VK 2-05/14; VK Bund, Beschluss vom 03.05.2017 - VK 2-38/17).
  • VK Westfalen, 28.02.2017 - VK 1-1/17

    Auch Ingenieurleistungen sind möglichst vollständig zu beschreiben!

    Auszug aus VK Niedersachsen, 05.09.2017 - VgK-26/17
    Die Vergabekammer folgt der Kritik des OLG Koblenz (OLG Koblenz, Beschluss vom 29.01.2014 - 1 Verg 14/13; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2016 - 13 Verg 10/15), welches zumindest jenseits der in der HOAI vorgegebenen Mindesthonorare im europaweiten Wettbewerb eine verpflichtende Vergütung nach nationalen Kriterien für europarechtlich problematisch hält, und den Entscheidungen mehrerer Vergabekammern (VK Hessen, Beschluss vom 27.07.2015 - 69d-VK-24/2015, NZBau 2016, 191; VK Westfalen, Beschluss vom 28.02.2017 - VK 1-1/17), die die Vorgabe von Honorarzonen nicht für erforderlich halten, um die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.
  • OLG Celle, 12.05.2016 - 13 Verg 10/15

    Umfang der Dokumentationspflichten gem. § 32 Abs. 1 SektVO

  • EuGH, 17.11.2015 - C-115/14

    Die Vergabe öffentlicher Aufträge kann durch Gesetz davon abhängig gemacht

  • VK Niedersachsen, 13.08.2014 - VgK-29/14

    Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand nach Aufforderung zur

  • EuGH, 10.10.2013 - C-336/12

    Manova - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • OLG Frankfurt, 30.07.2013 - 11 Verg 7/13

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die

  • OLG Dresden, 14.11.2012 - Verg 8/11

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten i.R.e.

  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

  • VK Niedersachsen, 31.01.2012 - VgK-58/11

    Konfliktsituation in einem Vergabeverfahren wegen der Beratung durch einen

  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer

  • OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10

    Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im

  • OLG Celle, 09.02.2011 - 13 Verg 17/10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in

  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • VK Niedersachsen, 02.05.2017 - VgK-08/17

    Unterkriterium mit null Punkten bewertet: Kein Ausschluss!

  • OLG Celle, 12.04.2016 - 13 Verg 1/16

    Bietergemeinschaft muss keine gemeinsame Referenz vorlegen!

  • VK Niedersachsen, 29.09.2014 - VgK-36/14

    Anforderung an die Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen eines

  • OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14

    Auslegung eines Vergabeprüfungsantrags hinsichtlich des Antragsgegners;

  • OLG Rostock, 09.10.2013 - 17 Verg 6/13

    PWC-Anlage - Vergabeverfahren: Erklärung des Bieters zur befristeten Gültigkeit

  • VK Niedersachsen, 20.09.2011 - VgK-41/11

    Rechtmäßigkeit des Auschlusses des Angebots eines Bieters im Vergabeverfahren als

  • VK Niedersachsen, 04.06.2007 - VgK-22/07

    Verfügbarkeitserklärungen müssen immer nachgewiesen werden!

  • VK Niedersachsen, 30.06.2008 - VgK-07/08

    Voraussetzungen für die Vergabe der technischen Gesamtplanung für den Neubau

  • VK Südbayern, 03.01.2018 - Z3-3-3194-1-46-08/17

    Nachprüfungsantrag wegen intransparentem und vergaberechtswidrigem

    Dies muss für alle Bieter transparent und diskriminierungsfrei erfolgen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 09.10.2013, 17 Verg 6/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, Verg 31/12; VK Lüneburg, Beschluss vom 05.09.2017, VgK-26/2017).
  • VK Berlin, 30.11.2018 - VK-B2-25/18

    Nur fehlende Unterlagen können nachgefordert werden!

    Abgesehen davon, dass vorliegend mehrere mitunter schwierige Rechtsfragen zu klären gewesen sind, deren Bearbeitung der Beigeladenen nicht notwendig selbst möglich sein muss, hat sich auch die Antragstellerin durch Verfahrensbevollmächtigte vertreten lassen, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung der Beigeladenen ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss vom 31. Juli 2017 - VK 2 - 68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • VK Berlin, 25.03.2022 - VK-B2-53/21

    Unterkostenangebot darf auch unterhalb der Aufgreifschwelle aufgeklärt werden!

    Abgesehen davon, dass vorliegend mehrere mitunter schwierige materielle Rechtsfragen der Eröffnung des Anwendungsbereichs des Vergaberechts, der Preisprüfung und des Ausschlusses von Angeboten sowie prozessuale Aspekte des Vergabenachprüfungsverfahrens wie die Rügepräklusion zu klären gewesen sind, deren Bearbeitung dem Antragsgegner und der Beigeladenen nicht notwendig selbst möglich sein muss, hat sich auch die Antragstellerin durch Verfahrensbevollmächtigte vertreten lassen, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung des Antragsgegner und der Beigeladenen ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch OLG Frankfurt a.?M., Beschluss vom 1. Oktober 2020 - 11 Verg 9/20, NZBau 2021, 127, 131; VK Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss vom 31. Juli 2017 - VK 2 - 68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • VK Berlin, 11.12.2020 - VK-B2-54/20

    Kirchen und kirchliche Stiftungen sind keine öffentlichen Auftraggeber!

    Abgesehen davon, dass vorliegend mehrere mitunter schwierige Rechtsfragen zur Eröffnung des Anwendungsbereichs des Vergaberechts, zur Angebotswertung und weitere materielle Rechtsfragen sowie prozessuale Aspekte des Vergabenachprüfungsverfahrens - Zuständigkeit der Vergabekammer, Akteneinsicht etc. - streitgegenständlich gewesen sind, deren Bearbeitung der Antragsgegnerin nicht notwendig selbst möglich sein muss, hat sich auch die Antragstellerin durch Verfahrensbevollmächtigte vertreten lassen, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung der Antragsgegnerin ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss vom 31. Juli 2017 - VK 2-68/17, BeckRS 2017, 130187; Glaser, IBR 2018, 89).
  • VK Niedersachsen, 30.10.2018 - VgK-41/18

    Vergabeverstöße im Teilnahmewettbewerb sind vor Ablauf der Bewerbungsfrist rügen!

    Die Darstellung der (konkreten künftigen) Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojektes ist kein Rückgriff auf die Eignung und wie vom Antragsgegner dargestellt üblich (kritisch, aber nicht ablehnend zu eignungsnahen Zuschlagskriterien, VK Niedersachsen, Beschluss vom 05.09.2017, BI. 11, VgK-26/2017).
  • VK Berlin, 24.01.2023 - VK-B2-35/22

    Nachforderung fehlender Unterlagen ist kein Muss!

    Jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit erscheint hier eine anwaltliche Vertretung der Beigeladenen opportun (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2017 - Vgk-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss vom 31. Juli 2017 - VK 2-68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • VK Berlin, 14.01.2019 - VK-B2-31/18

    Vorgaben sind einzuhalten!

    Hinzu kommt, dass sich auch die Antragstellerin anwaltlich vertreten lässt, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung des Antragsgegners ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss v. 05.09.2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017; 126982; VK Bund, Beschluss v. 31.07.2017 VK 2 - 68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • VK Berlin, 25.03.2022 - B2-53/21
    opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 1. Oktober 2020 - 11 Verg 9/20, NZBau 2021, 127, 131; VK Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss vom 31. Juli 2017.
  • VK Berlin, 05.01.2022 - VK-B2-8/21

    Im Vorabgestattungsverfahren unterlegen: Auftraggeber muss Kosten tragen!

    Jedenfalls im Hinblick auf den Antragsgegner und die Beigeladene zu 1) kommt hinzu, dass sich auch die Antragstellerin fachanwaltlich vertreten lässt, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 1) ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss v. 5. September 2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss v. 31. Juli 2017 - VK 2-68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • VK Berlin, 31.08.2020 - VK-B2-32/20

    Ansteuerung "motorischer Bewegungen" ≠ Ansteuerung von Motoren!

    Abgesehen davon, dass vorliegend mehrere mitunter schwierige Rechtsfragen des Ausschlusses von Angeboten sowie prozessualer Aspekte des Vergabenachprüfungsverfahrens zu klären gewesen sind, deren Bearbeitung der Antragsgegnerin und der Beigeladenen nicht notwendig selbst möglich sein muss, hat sich auch die Antragstellerin durch Verfahrensbevollmächtigte vertreten lassen, sodass unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit eine anwaltliche Vertretung der Beigeladenen, aber auch der Antragsgegnerin ebenfalls opportun erscheint (zu diesem Aspekt vgl. auch VK Niedersachsen, Beschluss vom 5. September 2017 - VgK-26/2017, BeckRS 2017, 126982; VK Bund, Beschluss vom 31. Juli 2017 - VK 2 - 68/17, BeckRS 2017, 130187).
  • VK Berlin, 03.12.2021 - VK-B2-35/21

    Aufgestellte Parameter nicht eingehalten: Angebot wird ausgeschlossen!

  • VK Berlin, 11.03.2021 - VK-B2-3/21

    Bei schwierigen Rechtsfragen darf der Auftraggeber einen Anwalt hinzuziehen!

  • VK Berlin, 19.02.2018 - VK-B2-31/17
  • VK Berlin, 13.04.2022 - VK-B1-30/21

    Sind Null-Euro-Preise ein Ausschlussgrund?

  • VK Berlin, 23.08.2018 - VK-B2-19/18

    Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Antragsteller muss die Kosten tragen!

  • VK Berlin, 13.04.2022 - B1-30/21
  • VK Berlin, 05.01.2022 - B2-08/21
  • VK Berlin, 03.12.2021 - B2-35/21
  • VK Berlin, 16.02.2018 - VK-B1-33/17
  • VK Berlin, 11.03.2021 - B 2-03/21
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