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   VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/2020   

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VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/2020 (https://dejure.org/2020,19999)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 08.06.2020 - VgK-09/2020 (https://dejure.org/2020,19999)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juni 2020 - VgK-09/2020 (https://dejure.org/2020,19999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausschreibung von Rohbauarbeiten zum Bauvorhaben Neu- und Umbau der Funktionsdiagnostik und ZSVA im offenen Verfahren; Verstöße gegen drittschützende Verfahrensvorschriften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur die deutliche Kostenüberschreitung ist ein Aufhebungsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur die deutliche Kostenüberschreitung ist ein Aufhebungsgrund! (VPR 2020, 175)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nur die deutliche Kostenüberschreitung ist ein Aufhebungsgrund! (IBR 2021, 36)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/20
    Der Zulässigkeit des Hauptantrags steht die Entscheidung des BGH ( Beschluss vom 20.03.2014, X ZB 18/13 ) nicht entgegen, weil die Antragstellerin nicht die Aufhebung der Aufhebung beantragt, sondern einen differenzierteren Bescheidungsantrag stellt.

    Es handelt sich vielmehr um einen Feststellungsantrag nach § 168 Abs. 1 Satz 1 GWB , dem wegen der obigen Entscheidung des BGH ( Beschluss vom 20.03.2014, X ZB 18/13 ) die ansonsten von der Vergabekammer auszusprechende Maßnahme fehlt, welche die Rechtsverletzung beseitigen und die Schädigung der betroffenen Interessen verhindern soll.

    Sie hat damit erkennbar den Beschluss des BGH ( Beschluss vom 20.03.2014, X ZB 18/13 ; ihm folgend OLG Schleswig, Urteil vom 19.12.2017 - 3 U 15/17) berücksichtigt, demzufolge die Bieter keinen Anspruch auf Erteilung des ausgeschriebenen Auftrags haben (BGH aaO, Rn. 20).

    Die Möglichkeit, aus einem zwar nicht den Anforderungen des § 17 EU VOB/A genügenden, aber gleichwohl sachlich gerechtfertigten Grund eine Ausschreibung vorzeitig beenden zu dürfen, ist eine notwendige Folge davon, dass es ein Zweck des Vergaberechts ist, der öffentlichen Hand eine Bindung der ihr anvertrauten Mittel und das Gebot sparsamer Wirtschaftsführung beachtende Beschaffung zu angemessenen Preisen zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.03.2014, X ZB 18/13 ; BGH, Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 232/00 - zitiert nach VERIS).

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/20
    Der BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung ( BGH Urteil vom 20.11.2012, X ZR 108/10 ) keine Aufgreifschwelle für den Begriff der "deutlichen Überschreitung" benannt.

    Die Rechtsprechung verwendet den Begriff der "Kostenschätzung" häufig vereinfachend als Oberbegriff für alle Kostenprognosen vor dem Submissionsergebnis, also sowohl für diese Kostenschätzung als auch für die nachfolgend dargestellten weiteren Kostenberechnungen (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2012 - X ZR 108/10 , Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17 ; VK Bund, Beschluss vom 13.02.2019-VK 1-3/19 ).

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - Verg 14/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/20
    Von der weiteren Rechtsprechung ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17 ; OLG Celle, Beschluss vom 13.01.2011, 13 Verg 15/10 ; Kammergericht, Beschluss vom 17.10.2013, Verg 9/13 ) sind im Einzelfall Werte um 10 % Kostenüberschreitung regelmäßig als Aufhebungsgrund anerkannt worden.

    Die Rechtsprechung verwendet den Begriff der "Kostenschätzung" häufig vereinfachend als Oberbegriff für alle Kostenprognosen vor dem Submissionsergebnis, also sowohl für diese Kostenschätzung als auch für die nachfolgend dargestellten weiteren Kostenberechnungen (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2012 - X ZR 108/10 , Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17 ; VK Bund, Beschluss vom 13.02.2019-VK 1-3/19 ).

  • KG, 17.10.2013 - Verg 9/13

    Fehlende Mittel: Aufhebung setzt sorgfältige Kostenermittlung voraus!

    Auszug aus VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/20
    führt zum Rechtsschutzbedürfnis aus, ein hilfsweise gestellter Feststellungsantrag sei zulässig, obwohl auch ausgehend von dem Vortrag der Antragsteller ein Anspruch auf Aufhebung der Aufhebung verneint wurde, dieser Anspruch mithin nicht "schlüssig" im Sinne der zivilprozessualen Relationstechnik dargelegt worden sei (so etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2009 - Verg 13/09; Beschluss vom 08.06.2011 - Verg 55/10; KG, Beschluss vom 17.10.2013 - Verg 9/13 ).

    Von der weiteren Rechtsprechung ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17 ; OLG Celle, Beschluss vom 13.01.2011, 13 Verg 15/10 ; Kammergericht, Beschluss vom 17.10.2013, Verg 9/13 ) sind im Einzelfall Werte um 10 % Kostenüberschreitung regelmäßig als Aufhebungsgrund anerkannt worden.

  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/20
    Das OLG Celle ( Beschluss vom 10.03.2016 -13 Verg 5/15 , Ziffer I.1.).

    Erst mit dem Ende des Vergabeverfahrens ende das Feststellungsinteresse vor der Vergabekammer (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016 - 13 Verg 5/15 , Ziffer 1.1.).

  • OLG Hamburg, 19.12.2013 - 6 U 34/11

    Vergütungsanspruch des Architekten: Spielraum des Architekten bei der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/20
    Fehlt eine solche gesonderte Beauftragung für die einzelnen Leistungsphasen, so erwirbt ein Architekt seinen Honoraranspruch auch dann vollständig, wenn er das beauftragte Gebäude im Ergebnis vollständig und mangelfrei fertiggestellt, die in der Anlage 10 zu § 34 HOAI beschriebenen Leistungsbilder allerdings nicht vollständig erbracht hat (OLG Hamburg, Urteil vom 19.12.2013-6 U 34/11).
  • OLG Celle, 13.01.2011 - 13 Verg 15/10

    Aufhebung eines im Wege des Verhandlungsverfahrens durchgeführten

    Auszug aus VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/20
    Von der weiteren Rechtsprechung ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17 ; OLG Celle, Beschluss vom 13.01.2011, 13 Verg 15/10 ; Kammergericht, Beschluss vom 17.10.2013, Verg 9/13 ) sind im Einzelfall Werte um 10 % Kostenüberschreitung regelmäßig als Aufhebungsgrund anerkannt worden.
  • LG Düsseldorf, 25.01.2019 - 16 O 274/17

    Kostenberechnung muss zur prüfbaren Abrechnung nachgeholt werden!

    Auszug aus VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/20
    Sie soll mit der (in Leistungsphase 2) zuvor erbrachten Kostenschätzung verglichen werden (vgl. zur Abgrenzung LG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2019 -16 O 274/17 ).
  • OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04

    Kosten Nachprüfungsverfahren Vergabekammer; Gesamtschuld

    Auszug aus VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/20
    Die Antragsgegnerin ist nicht von der Pflicht zur Entrichtung ihres Kostenanteils gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 GWB i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 3 BVerwKostG befreit (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2005, Az.: 13 Verg 9/05; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2005, Az.: WVerg 0014/04 ).
  • VK Bund, 13.02.2019 - VK 1-03/19

    Neubau Kältetechnische Anlagen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/20
    Die Rechtsprechung verwendet den Begriff der "Kostenschätzung" häufig vereinfachend als Oberbegriff für alle Kostenprognosen vor dem Submissionsergebnis, also sowohl für diese Kostenschätzung als auch für die nachfolgend dargestellten weiteren Kostenberechnungen (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2012 - X ZR 108/10 , Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2018 - Verg 14/17 ; VK Bund, Beschluss vom 13.02.2019-VK 1-3/19 ).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

  • VK Bund, 07.03.2018 - VK 2-12/18

    Auftragswertschätzung; Aufhebung wegen unwirtschaftlicher Angebote

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2009 - Verg 13/09

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen unterbliebener Bekanntmachung von

  • VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17

    Preis entspricht Marktverhältnissen: Aufhebung rechtswidrig!

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 55/10

    Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen fehlender Haushaltsmittel

  • OLG München, 10.11.2010 - Verg 19/10

    Vergabeverfahren: Begriff des öffentlichen Auftraggebers; Einrechnung der Kosten

  • VK Baden-Württemberg, 31.01.2020 - 1 VK 69/19

    Aufhebung wegen fehlender Haushaltsmittel setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung

  • VK Südbayern, 04.09.2017 - Z3-3-3194-1-31-06/17

    Vergabeverfahren: Privater Träger einer Einrichtung für soziale Leistung als

  • OLG Schleswig, 19.12.2017 - 3 U 15/17

    Aufhebung vergaberechtswidrig: Anspruch auf entgangenen Gewinn?

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • OLG Celle, 13.10.2016 - 13 Verg 6/16

    Anforderungen an die Form der Vergabe von Fahrdienstleistungen durch eine

  • OLG Rostock, 30.09.2021 - 17 Verg 5/21

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei subjektiv unerwartet

    (cc) Dahinstehen kann danach noch, ob Kostenberechnungen nach DIN 276 im Rahmen der Leistungsphasen 2 und 3 der HOAI überhaupt im Sinne aktueller und ordnungsgemäßer Kostenschätzungen als Grundlage der Beurteilung einer Unwirtschaftlichkeit der Auftragsvergabe in Betracht kommen (vgl. verneinend Vergabekammer Niedersachsen, Beschuss vom 08.06.2020, Az.: VgK-09/2020, - zitiert nach juris -, Rn. 93 m w. N.).
  • VK Niedersachsen, 29.10.2020 - VgK-34/20

    Unvollständiges Angebot kann nachgebessert werden!

    Neben den oben dargestellten erheblichen Preisunterschied zu den konkurrierenden Angeboten in der aktuellen Vergabe treten auf die aktuelle Vergabe bezogene Kostenschätzungen (Horn in: Müller/Wrede, VgV/UVgO, § 60 VgV, Rn. 17, 19) oder - soweit vorhanden oder erforderlich - Kostenberechnungen (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 08.06.2020 - VgK-09/2020).
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