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   VK Niedersachsen, 11.02.2021 - VgK-53/2020   

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VK Niedersachsen, 11.02.2021 - VgK-53/2020 (https://dejure.org/2021,14714)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 11.02.2021 - VgK-53/2020 (https://dejure.org/2021,14714)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Februar 2021 - VgK-53/2020 (https://dejure.org/2021,14714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 166 GWB; § 102a VwGO
    Ausschreibung der Lieferung von ballistischen Unterziehschutzwesten zur verdeckten Tragweise im offenen Verfahren; Ausschluss eines Bieters mangels Anerkennung des Prüfzertifikats aus formalen Gründen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Technische Produktanforderungen: Keine Begrenzung auf wenige Prüfinstitute!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Deutsche Prüfzeugnisse ja - aber bitte mit "gleichwertig"! (VPR 2021, 137)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Deutsche Prüfzeugnisse ja - aber bitte mit Zusatz "oder gleichwertig"! (IBR 2021, 431)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • VK Bund, 30.10.2019 - VK 1-77/19

    Modulare ballistische Schutz- und Trageausstattung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 11.02.2021 - VgK-53/20
    Die Anwendung der VSVgV anstelle der VgV (vgl. VK Bund, Beschluss vom 30.10.2019 - VK 1-77/19) hat hier niemand erwogen, so dass die Vergabekammer die VgV anwendet.

    Einem in der Sicherheitsbranche tätigen Unternehmen muss die seit 2008 unveränderte Technische Richtlinie "Ballistische Schutzwesten", bekannt sein (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2016 - 7 Verg 6/16; vorgehend VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.09.2016 - 2 VK LSA 16/16; VK Bund, Beschluss vom 30.10.2019 - VK 1-77/19).

    Sie hat keine Normwirkung (VK Bund, Beschluss vom 30.10.2019 - VK 1-77/19).

  • OLG Frankfurt, 12.11.2020 - 11 Verg 13/20

    Anordnung der aufschiebenen Wirkung der sofortigen Beschwerde zur Wahrung des

    Auszug aus VK Niedersachsen, 11.02.2021 - VgK-53/20
    Das OLG Frankfurt (Beschluss vom 12.11.2020, 11 Verg 13/20) hat kürzlich festgestellt, dass diese Verengung des Wettbewerbs heute noch von Vergabestellen jenes Auftraggebers mit Modifikationen so gehandhabt wird, und das als vergaberechtswidrig angesehen.

    In diesem Sinne entschied auch das OLG Frankfurt (Beschluss vom 12.11.2020, 11 Verg 13/20), die fehlende Zulassung eines Nachweises der Gleichwertigkeit eines anderen Prüfzeugnisses sei vergaberechtswidrig.

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Niedersachsen, 11.02.2021 - VgK-53/20
    Es ist daher dem tatsächlichen Bewertungsgremium (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2017 - Verg 16/17, 3.B.bb. Anwendererprobung durch 15 Polizeibeamtinnen und -beamte) bei solchen Teststellungen ähnlich wie bei der Bewertung von Präsentationen ein erheblicher Spielraum bei der Bewertung einzuräumen, dessen unvermeidbare Unwägbarkeiten durch eine genauere Dokumentation aufzufangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.2017, X ZB 3/17 ).

    Laut BGH ( Beschluss vom 04.04.2017, X ZB 3/17 , Rn. 53) muss der Auftraggeber seine für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind.

  • OLG Celle, 31.03.2020 - 13 Verg 13/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Digitale

    Auszug aus VK Niedersachsen, 11.02.2021 - VgK-53/20
    Die vom Antragsgegner erst im Vergabenachprüfungsverfahren, nicht aber in der Rügeantwort, problematisierte Nennung eines angeblich falschen Antragsgegners bezieht sich auf eine ältere inzwischen aufgegebene Rechtsprechung des OLG Celle ( OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2012 - 13 Verg 7/12 , anders BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13 , Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2014, 13 Verg 9/14 "Polizeiboot"und OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19 ).

    Das OLG Celle ( Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19 ) hat die Rechtsprechung hierzu wie folgt zusammengefasst.

  • OLG Celle, 24.09.2014 - 13 Verg 9/14

    Auslegung eines Vergabeprüfungsantrags hinsichtlich des Antragsgegners;

    Auszug aus VK Niedersachsen, 11.02.2021 - VgK-53/20
    Die vom Antragsgegner erst im Vergabenachprüfungsverfahren, nicht aber in der Rügeantwort, problematisierte Nennung eines angeblich falschen Antragsgegners bezieht sich auf eine ältere inzwischen aufgegebene Rechtsprechung des OLG Celle ( OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2012 - 13 Verg 7/12 , anders BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13 , Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2014, 13 Verg 9/14 "Polizeiboot"und OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19 ).

    Andererseits ist es Aufgabe des Auftraggebers, gerade im Hinblick auf die auch ihm bekannte abweichende Vergabepraxis, die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu fassen und ihm abweichende positiv bekannte und in dieser Vergabe oder allen künftigen Vergaben nicht gewollte Verfahrensweisen ausdrücklich auszuschließen (vgl. auch zum Umfang der Bieterkenntnis bei der Rügepflicht OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2014, 13 Verg 9/14 "Polizeiboot").

  • VK Sachsen, 29.11.2019 - 1/SVK/032-19

    Kein Ausschluss auf der Grundlage einer unvollständigen Checkliste!

    Auszug aus VK Niedersachsen, 11.02.2021 - VgK-53/20
    Andere Vergabestellen verwenden z.B. britische Standards (VK Sachsen, Beschluss vom 29.11.2019 - 1/SVK/032-19).
  • OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04

    Kosten Nachprüfungsverfahren Vergabekammer; Gesamtschuld

    Auszug aus VK Niedersachsen, 11.02.2021 - VgK-53/20
    Der Antragsgegner ist jedoch von der Pflicht zur Entrichtung der Kosten gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 GWB i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 3 BVerwKostG befreit (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2005, Az.: 13 Verg 9/05; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2005, Az.: WVerg 0014/04 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2017 - Verg 16/17

    Anforderungen an die Transparenz der Vergabeunterlagen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 11.02.2021 - VgK-53/20
    Es ist daher dem tatsächlichen Bewertungsgremium (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2017 - Verg 16/17, 3.B.bb. Anwendererprobung durch 15 Polizeibeamtinnen und -beamte) bei solchen Teststellungen ähnlich wie bei der Bewertung von Präsentationen ein erheblicher Spielraum bei der Bewertung einzuräumen, dessen unvermeidbare Unwägbarkeiten durch eine genauere Dokumentation aufzufangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.2017, X ZB 3/17 ).
  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

    Auszug aus VK Niedersachsen, 11.02.2021 - VgK-53/20
    Diese Zulassung gleichwertiger Zeugnisse entspricht der zur Vorgängerrichtlinie der aktuell geltenden EU-Vergaberechtsrichtlinie 2014/24/EU ergangenen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 10.05.2012 - Rs. C-368/10 Max Havelaar).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus VK Niedersachsen, 11.02.2021 - VgK-53/20
    Das OLG Düsseldorf hat ausgeführt, dass die seit 2016 geltenden Regelungen einer strengen Handhabung von Ausschlussgründen, die allein vom Gedanken formaler Ordnung geprägt sei, die gesetzliche Grundlage entzogen habe (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.04.2020 - Verg 30/19 - zu § 16a EU VOB/A).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZR 21/19

    Ortenau-Klinikum

  • OLG Celle, 03.07.2018 - 13 Verg 8/17

    Ausschließung eines Angebots wegen unzureichender Referenzen; Gerichtliche

  • VK Niedersachsen, 11.08.2020 - VgK-16/20

    Ausschreibung der Projektsteuerung zur Sanierung und Umbau einer Schule im

  • VK Niedersachsen, 27.09.2011 - VgK-40/11

    Rechtmäßigkeit der Beschränkung eines Angebotsgegenstandes im Rahmen eines

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

    Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 35/06

    Erfordernis der konkreten Bestimmung von Eignungsnachweisen des Bieters in der

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • OLG Celle, 07.11.2013 - 13 Verg 8/13

    Notwendigkeit einer vollständigen Offenlegung der Bewertungsmaßstäbe im

  • KG, 11.07.2000 - KartVerg 7/00

    Einhaltung der Rügefrist

  • OLG Celle, 12.04.2016 - 13 Verg 1/16

    Bietergemeinschaft muss keine gemeinsame Referenz vorlegen!

  • BayObLG, 23.11.2000 - Verg 12/00

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

  • VK Niedersachsen, 30.11.2020 - VgK-44/20

    Vermutungen verhelfen Nachprüfungsantrag nicht zum Erfolg!

  • VK Sachsen-Anhalt, 27.09.2016 - 2 VK LSA 16/16

    Rügeobliegenheit nicht nachgekommen

  • VK Niedersachsen, 07.02.2014 - VgK-51/13

    Verletzung der Rechte des Bieters wegen schlechter Wertung seines

  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 11 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes; positive

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

  • OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 2 Verg 5/00

    Beginn der Beschwerdefrist im Nachprüfungsverfahren; Übersendung der Entscheidung

  • OLG Celle, 08.11.2012 - 13 Verg 7/12

    Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Antragsgegnerin

  • VK Niedersachsen, 19.07.2021 - VgK-24/21

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Vergabeverfahrens

    Mit dem bestandskräftigen Beschluss der Vergabekammer vom 11.02.2021, Az.: VgK-53/2020, wurde das Vergabeverfahren in den Stand vor Beginn der Wertung zurückversetzt.

    Der Antragsgegner habe das Vergabeverfahren nicht weiter zurückversetzen dürfen, als von der Vergabekammer in dieser Vergabe bereits mit Beschluss vom 11.02.2021 (VgK-53/2020) angeordnet, insbesondere habe er die gesicherte Rechtsposition nicht durch Aufhebung des Vergabeverfahrens bei fortbestehender Vergabeabsicht zerstören dürfen.

    Weil diese Mängel aber alle ihre Ursache in der Sphäre des Auftraggebers haben, bewertet die Vergabekammer die Entscheidung des Antragsgegners zur Aufhebung nach der nunmehr dritten vergaberechtlichen Anfechtung (VgK-53/2020; VgK-16/2021; VgK24/2021) zwar nicht als gerechtfertigt gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV .

    Der Antragsgegner ist nicht aufgrund der Rechtsauffassung der Vergabekammer im Beschluss vom 11.02.2021 (VgK-53/2020) verpflichtet, sich auf die Wertungswiederholung zu beschränken.

    Die Unterlagen, die bereits Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens VgK-53/2020 waren, hatte sie bereits in jenem Verfahren zur Einsicht erhalten, so dass auch in Bd. 1 der Vergabeunterlagen kein sachlich gerechtfertigtes Bedürfnis besteht, diese Unterlagen wiederum einzusehen.

    Es ist daher zulässig, auf die bereits erfolgte Akteneinsicht im Verfahren VgK-53/2020 zu verweisen.

    Im Verfahren VgK-53/2020 wurde vom Antragsgegner mit Unterstützung des Datenschutzbeauftragten der xxxxxx berechtigt darum gebeten, die persönlichen Daten der testenden Polizeibeamtinnen und -beamten vertraulich zu halten.

    Durch die Kostenentscheidungen in den Nachprüfungsverfahren VgK-53/2020 und VgK16/2021 sind keine Wettbewerbsnachteile im Verhältnis der Antragstellerin zur xxxxxx eingetreten.

    So hat dies die Vergabekammer auch im zum streitgegenständlichen Vergabeverfahren geführten Nachprüfungsverfahren VgK-53/2020 bestandskräftig entschieden.

  • VK Niedersachsen, 02.12.2021 - VgK-42/21

    Schulnotenrechtsprechung, keine konkrete einzelfallbezogene Darstellung

    Die Antragsgegnerin hat ein System geschaffen, dass die Vergabekammer Niedersachsen (Beschluss vom 11.02.2021, VgK-53/2020) und auch das OLG Frankfurt (Beschluss vom 12.11.2020, 11 Verg 13/20) in vorangegangenen Entscheidungen im Bereich der VgV als vergaberechtswidrig angesehen haben.
  • VK Niedersachsen, 20.09.2021 - VgK-33/21

    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb setzt systematische Markterkundung

    Sie ist der Vergabekammer gemäß § 163 Abs. 3 Satz 4 GWB sofort zu übermitteln, damit die Vergabekammer den Auftraggeber wirkungsvoll vor dem Einwand schützen kann, er habe die Dateien selektiv ausgewählt (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 11.02.2021, VgK-53/2020) oder gar erst nachträglich erstellt.
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