Rechtsprechung
VK Niedersachsen, 11.12.2018 - VgK-50/2018 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
EVergabe von Bauleistungen: Teilnahmeantrag ist zu verschlüsseln!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Auch elektronische Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt sein!
- carneadeslegal.com (Kurzinformation)
Vorsicht bei der Bedienung der E-Vergabe-Portale
Besprechungen u.ä. (2)
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Übermittlung des Teilnahmeantrags über falschen Eingabebereich führt zum Ausschluss!
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
E-Vergabe: Auch Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt sein! (VPR 2019, 53)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- VK Niedersachsen, 30.11.2018 - VgK-46/18
Ausschreibung der Lieferung von Ultraschallgeräten
Auszug aus VK Niedersachsen, 11.12.2018 - VgK-50/18
So hat auch die Vergabekammer Niedersachsen jüngst entschieden, als ein Anbieter neben dem auf analogen Wege ordnungsgemäß verschlossenen Angebot eine unverschlüsselte Datei auf die Projekt Cloud "Kommunikation" hochlud (VK Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2018, VgK-46/2018, noch nicht bestandskräftig). - VK Südbayern, 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17
Neubau Mensa - Vergabe
Auszug aus VK Niedersachsen, 11.12.2018 - VgK-50/18
Eine konkrete Gefahrenabschätzung sei nicht zulässig (so auch: VK Südbayern, Beschluss vom 19.03.2018 - Z3-3-3194-1-54-11/17). - OLG Karlsruhe, 17.03.2017 - 15 Verg 2/17
Oberflächenabdichtung - Vergabeverfahren: Ausschluss eines unverschlüsselt …
Auszug aus VK Niedersachsen, 11.12.2018 - VgK-50/18
Der öffentliche Auftraggeber ist ohne eigenes Ermessen verpflichtet, Angebote die nicht ordnungsgemäß verschlüsselt übermittelt worden sind auszuschließen (…Frister in: Kapellmann/Messerschmidt VOB, Teile A und B, § 16 VOB/A, Rn. 12;… Hermann in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 16 EU, Rn. 6; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2017 - 15 Verg 2/17). - VK Niedersachsen, 20.04.2017 - VgK-04/17
Bieter darf versehentlich übersandte Unterlagen nicht lesen!
Auszug aus VK Niedersachsen, 11.12.2018 - VgK-50/18
Schon durch die Information wie viele oder wie wenige andere Bewerber einen Teilnahmeantrag abgegeben haben, kann jeder Bewerber Rückschlüsse darauf ziehen, wie knapp er sein Angebot kalkulieren muss (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 20.042017 - VgK-04/2017, m.w.N). - VK Arnsberg, 21.02.2006 - VK 29/05
Vergabe von Bauaufträgen auf 25 Jahre
Auszug aus VK Niedersachsen, 11.12.2018 - VgK-50/18
So gab es formal zur Geltung der VOB/A 2009 keine Rahmenverträge im Baurecht, weil in der damals geltenden EG-VOB/A die in § 4 EG-VOL/A enthaltene Übertragungsregelung aus Art. 9 der VKR 2004/18/EG fehlte (…vgl. Ingenstau/Korbion, 18. Aufl. 2013, § 4 Rn. 49; zur älteren Rechtslage vgl. VK Arnsberg (bis 2014), Beschluss vom 21.02.2006, VK 29/05).
- VK Niedersachsen, 14.07.2020 - VgK-13/20
Europaweiter Aufruf zum Wettbewerb für die Vergabe des Labormanagements einer …
In der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung der VK Niedersachsen (Beschluss vom 11.12.2018, VgK-50/2018) war der Antrag nicht unzulässig, sondern unbegründet.Die Vergabekammer muss daher nicht entscheiden, ob die Auffassung des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2017 - 15 Verg 2/17) oder die des OLG Frankfurt (Beschluss vom 18.02.2020, 11 Verg 7/19) zu den formellen Anforderungen eines elektronischen Angebots als Vergabedokument vorzugswürdig ist, oder ob die von der VK Niedersachsen für einen Teilnahmeantrag entschiedene Auslegung inhaltlich überzeugt (vgl, VK Niedersachsen, Beschluss vom 11.12.2018, VgK-50/2018).
- VK Niedersachsen, 21.01.2020 - VgK-41/19
Ausschreibung der Abfuhr und der Bodenentsorgung bzw. Bodenweiterverwendung von …
Zur fehlenden Entsprechung einer dem § 57 VgV ähnlichen Regelung in der VOB/A-EU vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 11.12.2018, VgK-50/2018. - VK Westfalen, 19.07.2019 - VK 2-13/19
Bieter muss (mit-)versichert sein!
Die hierfür durch die Antragstellerin angeführte Entscheidung der VK Lüneburg (Beschluss vom 11.12.2018, VgK-50/2018) weist einen anderen Sachverhalt als der hiesige Fall auf.