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   VK Niedersachsen, 13.07.2016 - VgK-26/2016   

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VK Niedersachsen, 13.07.2016 - VgK-26/2016 (https://dejure.org/2016,25997)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 13.07.2016 - VgK-26/2016 (https://dejure.org/2016,25997)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - VgK-26/2016 (https://dejure.org/2016,25997)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vergabe eines Dienstleistungsauftrags zur Personensonderbeförderung/Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr; Verstoß gegen das Transparenzgebot wegen ungenügender Darstellung der Wertungskriterien; Intransparenz des in die Wertung einfließenden Zuschlagskriteriums ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Vergabe eines Dienstleistungsauftrags zur Personensonderbeförderung/Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr; Verstoß gegen das Transparenzgebot wegen ungenügender Darstellung der Wertungskriterien; Intransparenz des in die Wertung einfließenden Zuschlagskriteriums ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Transparenzgebot in Vergabeverfahren um Personenbeförderungsdienstleistung

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strenge Transparenzpflicht bei qualitativen Zuschlagskriterien

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (41)

  • OLG Celle, 23.02.2016 - 13 U 148/15

    Anforderungen an die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im

    Auszug aus VK Niedersachsen, 13.07.2016 - VgK-26/16
    Die vom OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 16.12.2015, VII Verg 24/15 und vom OLG Celle mit Urteil vom 23.02.2016 (13 U 148/15) durchaus zu Recht kritisierte Vergabe aufgrund von Schulnoten, deren Qualifizierung nicht vorab konkret gegenüber den Anbietern benannt wird, stellt gleichwohl in der Praxis schon eher die gehobene Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien dar (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 07.01.2014, VgK-40/2013 für eine klar dokumentierte Entscheidung; Beschluss vom 18.04.2016, VgK-08/2016 für eine in besonderem Maße intransparente Entscheidung).

    Der Auftraggeber soll tatsächlich überprüfen können, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (EuGH Urteil vom 10.05.2012 - C368/10; OLG Celle Urteil vom 23.02.2016, 13 U 148/15 ).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Celle (Urteil vom 23.02.2016, a.a.O.) ist die Grenze der vergaberechtlichen Unzulässigkeit offener Bewertungsmaßstäbe allerdings erreicht, wenn diese Bewertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden.

    Wenn die Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots nicht mehr erkennbar ist, sind die Anbieter vor einer willkürlichen bzw. diskriminierenden Angebotsbewertung nicht mehr effektiv geschützt (OLG Celle, Beschluss vom 24. Februar 2015, 13 Verg 1/15; Urteil vom 23.02.2016,13 U 148/15 ).

  • VK Niedersachsen, 18.11.2015 - VgK-42/15

    Unzulässigkeit der Nachprüfung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens zur

    Auszug aus VK Niedersachsen, 13.07.2016 - VgK-26/16
    Für Bauvergaben hat die Vergabekammer bereits entschieden, dass die ungenügende Submission eine Aufhebung der Vergabe rechtfertigt ( Beschluss vom 18.11.2015, VgK-42/2015 ).

    Die Vergabekammer hat in einem ähnlichen Fall bereits entschieden, dass in diesem Fall die Voraussetzungen der Kostenbefreiung nach BVerwKostG entfallen (VgK-42/2015).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 24/15

    Rechtsfolgen eines Fehlers in der Vergabebekanntmachung hinsichtlich der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 13.07.2016 - VgK-26/16
    Mit Verweis auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.12.2015 (VII Verg 24/15) hätte sie die Intransparenz des Wertungssystems auch nicht bereits vor Angebotsabgabe rügen müssen, da dieser Verstoß für sie nicht erkennbar gewesen sei.

    Die vom OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 16.12.2015, VII Verg 24/15 und vom OLG Celle mit Urteil vom 23.02.2016 (13 U 148/15) durchaus zu Recht kritisierte Vergabe aufgrund von Schulnoten, deren Qualifizierung nicht vorab konkret gegenüber den Anbietern benannt wird, stellt gleichwohl in der Praxis schon eher die gehobene Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien dar (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 07.01.2014, VgK-40/2013 für eine klar dokumentierte Entscheidung; Beschluss vom 18.04.2016, VgK-08/2016 für eine in besonderem Maße intransparente Entscheidung).

  • VK Niedersachsen, 06.09.2016 - VgK-39/16

    Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens im Bereich des bodengebundenen

    Die Vergabekammer verweist beispielhaft auf die kürzlich ergangene Entscheidung im Nachprüfungsverfahren VgK-26/2016, Beschluss vom 13.07.2016.
  • VK Brandenburg, 13.10.2016 - VK 17/16

    Allein die Vorgabe eines Bewertungs-Punktekorridors genügt nicht!

    Dass ein Schulnoten-system, das in der Vergangenheit als Wertungsmaßstab über Jahre akzeptiert wurde, nach neuerer Spruchpraxis der Nachprüfungsinstanzen wegen Intransparenz jedenfalls dann als vergaberechtswidrig angesehen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juni 2016 - Verg 49/15; VK Lüneburg, Beschluss vom 13. Juli 2016 - VgK-26/2016), wenn bei einer Punktabstufung wie der vorliegenden die Beschreibung des Zielerfüllungsgrades in Bezug auf die konkret anzuschaffende Technik fehlt, sodass der Bieter nicht abschätzen kann, wie er sein Angebot auszurichten hat, um eine möglichst hohe Punktwertung zu erreichen, muss ein durchschnittlicher Bieter, wie auch die Antragstellerin, nicht kennen.
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