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   VK Niedersachsen, 14.05.2018 - VgK-11/2018   

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VK Niedersachsen, 14.05.2018 - VgK-11/2018 (https://dejure.org/2018,18504)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 14.05.2018 - VgK-11/2018 (https://dejure.org/2018,18504)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - VgK-11/2018 (https://dejure.org/2018,18504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind Vergaberechtsverstöße bei komplexen Aufträgen "erkennbar"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Vergabeverstöße bei komplexen Aufträgen "erkennbar"? (VPR 2018, 207)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Vergabeverstöße bei komplexen Aufträgen "erkennbar"? (IBR 2018, 524)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2018, 827
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 09.02.2011 - 13 Verg 17/10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.05.2018 - VgK-11/18
    Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war und dessen Kosten im Vergabeverfahren deshalb nach § 128 Abs. 4 GWB i. V. m. § 80 Abs. 2 VwVfG bzw. § 120 GWB i. V. m. § 78 Satz 1 GWB zu erstatten sind, kann aber nicht allgemein, sondern nur an Hand der Umstände des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011 - 13 Verg 17/10, Beschluss vom 04.05.2011 - 13 Verg 1/11).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.05.2018 - VgK-11/18
    Denn dann ist - zumindest bei größeren Auftraggebern, die Vergaben nicht nur in Einzelfällen ausführen - der Kernbereich der Tätigkeit betroffen, deren Ergebnisse zu rechtfertigen eine Vergabestelle grundsätzlich auch ohne anwaltlichen Beistand in der Lage sein muss (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2010 - WVerg 0001/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 15 Verg 4/10; OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2008 - Verg 6/08).
  • OLG Celle, 04.05.2011 - 13 Verg 1/11

    Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.05.2018 - VgK-11/18
    Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war und dessen Kosten im Vergabeverfahren deshalb nach § 128 Abs. 4 GWB i. V. m. § 80 Abs. 2 VwVfG bzw. § 120 GWB i. V. m. § 78 Satz 1 GWB zu erstatten sind, kann aber nicht allgemein, sondern nur an Hand der Umstände des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011 - 13 Verg 17/10, Beschluss vom 04.05.2011 - 13 Verg 1/11).
  • OLG Celle, 01.07.2014 - 13 Verg 4/14

    Festsetzung der Gebühr für die Kosten des Nachprüfungsverfahrens i.R.d.

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.05.2018 - VgK-11/18
    Nach Auffassung des OLG Celle (Beschluss vom 01.07.2014 - 13 Verg 4/14) ist eine Korrektur der nach dem Angebotswert ermittelten Gebühr aufgrund des § 3 BVwKostG zugrunde liegenden Kostendeckungsprinzips geboten, wenn der personelle und sachliche Aufwand im einzelnen Fall außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstandes steht (BGH Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, Tz. 14 a. Euro.).
  • VK Niedersachsen, 31.01.2012 - VgK-58/11

    Konfliktsituation in einem Vergabeverfahren wegen der Beratung durch einen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.05.2018 - VgK-11/18
    Die anwaltliche Vertretung des Antragsgegners war daher insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit in diesem Einzelfall als notwendig anzuerkennen (vgl. VgK Niedersachsen, Beschluss vom 31.01.2012, VgK-58/2011; Beschluss vom 18.09.2012 - VgK 36/2012; Beschluss vom 28.01.2016 - VgK 50/2015 - xxxxxx als öffentlicher Auftraggeber).
  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.05.2018 - VgK-11/18
    Nichts anderes hat auch der BGH in dem von der Antragstellerin zitierten Urteil des BGH v. 03.04.2012 ausgeführt: "Dafür, ob die in vorformulierten Vergabeunterlagen vorgesehenen Erklärungen diesen Anforderungen genügen, ist der objektive Empfängerhorizont der potenziellen Bieter, also eines abstrakt bestimmten Adressatenkreises, maßgeblich." (BGH Urteil vom 03.04.2012, X ZR 130/10).
  • OLG Dresden, 22.02.2010 - WVerg 1/10

    Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.05.2018 - VgK-11/18
    Denn dann ist - zumindest bei größeren Auftraggebern, die Vergaben nicht nur in Einzelfällen ausführen - der Kernbereich der Tätigkeit betroffen, deren Ergebnisse zu rechtfertigen eine Vergabestelle grundsätzlich auch ohne anwaltlichen Beistand in der Lage sein muss (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2010 - WVerg 0001/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 15 Verg 4/10; OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2008 - Verg 6/08).
  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.05.2018 - VgK-11/18
    Nach Auffassung des OLG Celle (Beschluss vom 01.07.2014 - 13 Verg 4/14) ist eine Korrektur der nach dem Angebotswert ermittelten Gebühr aufgrund des § 3 BVwKostG zugrunde liegenden Kostendeckungsprinzips geboten, wenn der personelle und sachliche Aufwand im einzelnen Fall außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstandes steht (BGH Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, Tz. 14 a. Euro.).
  • OLG Hamburg, 03.11.2008 - 1 Verg 3/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.05.2018 - VgK-11/18
    Nach Auffassung des OLG Hamburg (OLG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08, Tz. 8) ist die nach der Gebührentabelle ermittelte Basisgebühr beispielsweise in einem Fall um ein Drittel zu reduzieren, in dem 1. die Akten der Vergabestelle nicht beizuziehen waren und 2. die Sache nicht mündlich verhandelt werden musste.
  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.05.2018 - VgK-11/18
    Denn dann ist - zumindest bei größeren Auftraggebern, die Vergaben nicht nur in Einzelfällen ausführen - der Kernbereich der Tätigkeit betroffen, deren Ergebnisse zu rechtfertigen eine Vergabestelle grundsätzlich auch ohne anwaltlichen Beistand in der Lage sein muss (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2010 - WVerg 0001/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 15 Verg 4/10; OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2008 - Verg 6/08).
  • VK Niedersachsen, 18.05.2020 - VgK-06/20

    Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in das Stadium vor Durchführung der

    Beim Maßstab der Erkennbarkeit ist nicht auf den Vergaberechtsexperten, sondern auf diejenigen abzustellen, die Adressaten der Bekanntmachung sind, nämlich die fachkundigen Bieter; diese prägen den objektiven Empfängerhorizont, aus dem die Erkennbarkeit zu beurteilen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 03.07.2018 - Verg 2/18; VK Lüneburg, Beschl. v. 14.05.2018 - VgK-11/2018; Hofmann in Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, § 160, Rn. 70, m. w. N.).
  • VK Niedersachsen, 30.11.2018 - VgK-46/18

    Ausschreibung der Lieferung von Ultraschallgeräten

    Beim Maßstab der Erkennbarkeit ist nicht auf den Vergaberechtsexperten, sondern auf diejenigen abzustellen, die Adressaten der Bekanntmachung sind, nämlich die fachkundigen Bieter; diese prägen den objektiven Empfängerhorizont, aus dem die Erkennbarkeit zu beurteilen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 03, 07.2018 -Verg 2/18; VK Lüneburg, Beschl. v. 14.05.2018 - VgK-11/2018; Hofmann in Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, § 160, Rdnr. 70, m. w. N.).
  • VK Niedersachsen, 05.09.2023 - VgK-20/23

    Auftraggeber hat die Wahl unter verschiedenen Bewertungsmethoden!

    Beim Maßstab der Erkennbarkeit ist nicht auf den Vergaberechtsexperten, sondern auf diejenigen abzustellen, die Adressaten der Bekanntmachung sind, nämlich die fachkundigen Bieter; diese prägen den objektiven Empfängerhorizont, aus dem die Erkennbarkeit zu beurteilen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 03.07.2018 - Verg 2/18; VK Lüneburg, Beschluss vom 14.05.2018 - VgK-11/2018; Hofmann in Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, 2. Aufl., § 160, Rn. 72, 73, m. w. N.).
  • VK Sachsen, 28.07.2023 - 1/SVK/011-23

    Mündliche Kommunikation mit Bietern muss hinreichend dokumentiert werden!

    Beim Maßstab der Erkennbarkeit ist nicht auf den Vergaberechtsexperten, sondern auf diejenigen abzustellen, die Adressaten der Bekanntmachung sind, nämlich die fachkundigen Bieter; diese prägen den objektiven Empfängerhorizont, aus dem die Erkennbarkeit zu beurteilen ist (vgl. BGH Urteil vom 03.04.2012, X ZR 130/10) OLG Celle, Beschluss v. 03.07.2018 - Verg 2/18; VK Lüneburg, Besohl. v. 14.05.2018 - VgK-11/2018; Hofmann in Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, § 160, Rdnr. 70, m. w. N.).
  • VK Niedersachsen, 18.06.2021 - VgK-17/21

    Rückversetzung eines Vergabeverfahrens in das Stadium vor Angebotswertung

    Beim Maßstab der Erkennbarkeit ist nicht auf den Vergaberechtsexperten, sondern auf diejenigen abzustellen, die Adressaten der Bekanntmachung sind, nämlich die fachkundigen Bieter; diese prägen den objektiven Empfängerhorizont, aus dem die Erkennbarkeit zu beurteilen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 03.07.2018 - Verg 2/18; VK Lüneburg, Beschluss vom 14.05.2018 - VgK-11/2018; Hofmann in Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, § 160, Rn. 70, m. w. N.).
  • VK Niedersachsen, 21.11.2018 - VgK-44/18

    Ausschreibung der Beschaffung eines Compute-Servers als Lieferauftrag im Rahmen

    Beim Maßstab der Erkennbarkeit ist nicht auf den Vergaberechtsexperten, sondern auf diejenigen abzustellen, die Adressaten der Bekanntmachung sind, nämlich die fachkundigen Bieter; diese prägen den objektiven Empfängerhorizont, aus dem die Erkennbarkeit zu beurteilen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 03.07.2018-Verg 2/18; VK Lüneburg, Beschl. v. 14.05.2018-VgK-11/2018; Hofmann in Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, § 160, Rdnr. 70, m. w. N.).
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