Rechtsprechung
   VK Niedersachsen, 14.07.2020 - VgK-13/2020   

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https://dejure.org/2020,25281
VK Niedersachsen, 14.07.2020 - VgK-13/2020 (https://dejure.org/2020,25281)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 14.07.2020 - VgK-13/2020 (https://dejure.org/2020,25281)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - VgK-13/2020 (https://dejure.org/2020,25281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Europaweiter Aufruf zum Wettbewerb für die Vergabe des Labormanagements einer Krankenhaus gGmbH im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb; Wiederholung des Vergabeverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabeunterlagen müssen einfach und widerspruchsfrei sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabeunterlagen müssen einfach und widerspruchsfrei sein! (VPR 2020, 225)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorinformation ersetzt Bekanntmachung! (IBR 2020, 657)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.07.2020 - VgK-13/20
    Ob der Antragstellerin durch die Wertung tatsächlich ein Schaden zugefügt worden ist, bleibt grundsätzlich der Prüfung der Begründetheit vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach VERIS).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn das eingeleitete Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06 ; Beschluss vom 10.11.2009, Az.: X ZB 8/09 ), etwa, weil für jedes der eingegangenen Angebote ein gleichwertiger Ausschlussgrund vorliegt.

  • VK Niedersachsen, 11.12.2018 - VgK-50/18

    eVergabe von Bauleistungen: Teilnahmeantrag ist zu verschlüsseln!

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.07.2020 - VgK-13/20
    In der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung der VK Niedersachsen (Beschluss vom 11.12.2018, VgK-50/2018) war der Antrag nicht unzulässig, sondern unbegründet.

    Die Vergabekammer muss daher nicht entscheiden, ob die Auffassung des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2017 - 15 Verg 2/17) oder die des OLG Frankfurt (Beschluss vom 18.02.2020, 11 Verg 7/19) zu den formellen Anforderungen eines elektronischen Angebots als Vergabedokument vorzugswürdig ist, oder ob die von der VK Niedersachsen für einen Teilnahmeantrag entschiedene Auslegung inhaltlich überzeugt (vgl, VK Niedersachsen, Beschluss vom 11.12.2018, VgK-50/2018).

  • VK Bund, 28.01.2017 - VK 2-129/16

    Veröffentlichungspflicht von Bieterfragen, Pflicht zur Verlängerung der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.07.2020 - VgK-13/20
    Das Vorgehen ist daher intransparent und daher als Verstoß gegen § 97 Abs. 2 GWB vergaberechtswidrig (VK Bund, Beschluss vom 28.01.2017 - VK 2-129/16 ).
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