Rechtsprechung
VK Niedersachsen, 18.03.2004 - VgK-01/2004 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wertungsausschluss bei unzureichende Fabrikatsangaben
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fehlende Fabrikatsangaben: Nachverhandlungsverbot! (IBR 2004, 718)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 11 Verg 11/03
Ausschluss wegen fehlender Typenbezeichnung
Auszug aus VK Niedersachsen, 18.03.2004 - VgK-01/04
2.1 Die vom Ag durchgeführte vergleichende Wertung der Angebote der ASt und der Bg hinsichtlich der in der Leistungsbeschreibung abgeforderten Fabrikatsangaben steht im Widerspruch zu den Bestimmungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 i.V.m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A sowie der dazu vorliegenden Rechtsprechung (vgl. Urteil BGH vom 18.02.2003 - X ZB 43/02, OLG Dresden vom 10.07.2003 - WVerg 0015/02 sowie OLG Frankfurt vom 16.09.2003 - 11 Verg 11/03). - OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss …
Auszug aus VK Niedersachsen, 18.03.2004 - VgK-01/04
2.1 Die vom Ag durchgeführte vergleichende Wertung der Angebote der ASt und der Bg hinsichtlich der in der Leistungsbeschreibung abgeforderten Fabrikatsangaben steht im Widerspruch zu den Bestimmungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 i.V.m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A sowie der dazu vorliegenden Rechtsprechung (vgl. Urteil BGH vom 18.02.2003 - X ZB 43/02, OLG Dresden vom 10.07.2003 - WVerg 0015/02 sowie OLG Frankfurt vom 16.09.2003 - 11 Verg 11/03). - BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Niedersachsen, 18.03.2004 - VgK-01/04
2.1 Die vom Ag durchgeführte vergleichende Wertung der Angebote der ASt und der Bg hinsichtlich der in der Leistungsbeschreibung abgeforderten Fabrikatsangaben steht im Widerspruch zu den Bestimmungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 i.V.m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A sowie der dazu vorliegenden Rechtsprechung (vgl. Urteil BGH vom 18.02.2003 - X ZB 43/02, OLG Dresden vom 10.07.2003 - WVerg 0015/02 sowie OLG Frankfurt vom 16.09.2003 - 11 Verg 11/03).