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   VK Niedersachsen, 19.07.2021 - VgK-24/2021   

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VK Niedersachsen, 19.07.2021 - VgK-24/2021 (https://dejure.org/2021,57549)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 19.07.2021 - VgK-24/2021 (https://dejure.org/2021,57549)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juli 2021 - VgK-24/2021 (https://dejure.org/2021,57549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung setzt Verhältnismäßigkeit voraus! (VPR 2022, 66)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung setzt Verhältnismäßigkeitsprüfung voraus! (IBR 2022, 257)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • VK Niedersachsen, 11.02.2021 - VgK-53/20

    Ausschreibung der Lieferung von ballistischen Unterziehschutzwesten zur

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.07.2021 - VgK-24/21
    Mit dem bestandskräftigen Beschluss der Vergabekammer vom 11.02.2021, Az.: VgK-53/2020, wurde das Vergabeverfahren in den Stand vor Beginn der Wertung zurückversetzt.

    Der Antragsgegner habe das Vergabeverfahren nicht weiter zurückversetzen dürfen, als von der Vergabekammer in dieser Vergabe bereits mit Beschluss vom 11.02.2021 (VgK-53/2020) angeordnet, insbesondere habe er die gesicherte Rechtsposition nicht durch Aufhebung des Vergabeverfahrens bei fortbestehender Vergabeabsicht zerstören dürfen.

    Weil diese Mängel aber alle ihre Ursache in der Sphäre des Auftraggebers haben, bewertet die Vergabekammer die Entscheidung des Antragsgegners zur Aufhebung nach der nunmehr dritten vergaberechtlichen Anfechtung (VgK-53/2020; VgK-16/2021; VgK24/2021) zwar nicht als gerechtfertigt gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV .

    Der Antragsgegner ist nicht aufgrund der Rechtsauffassung der Vergabekammer im Beschluss vom 11.02.2021 (VgK-53/2020) verpflichtet, sich auf die Wertungswiederholung zu beschränken.

    Die Unterlagen, die bereits Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens VgK-53/2020 waren, hatte sie bereits in jenem Verfahren zur Einsicht erhalten, so dass auch in Bd. 1 der Vergabeunterlagen kein sachlich gerechtfertigtes Bedürfnis besteht, diese Unterlagen wiederum einzusehen.

    Es ist daher zulässig, auf die bereits erfolgte Akteneinsicht im Verfahren VgK-53/2020 zu verweisen.

    Im Verfahren VgK-53/2020 wurde vom Antragsgegner mit Unterstützung des Datenschutzbeauftragten der xxxxxx berechtigt darum gebeten, die persönlichen Daten der testenden Polizeibeamtinnen und -beamten vertraulich zu halten.

    Durch die Kostenentscheidungen in den Nachprüfungsverfahren VgK-53/2020 und VgK16/2021 sind keine Wettbewerbsnachteile im Verhältnis der Antragstellerin zur xxxxxx eingetreten.

    So hat dies die Vergabekammer auch im zum streitgegenständlichen Vergabeverfahren geführten Nachprüfungsverfahren VgK-53/2020 bestandskräftig entschieden.

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.07.2021 - VgK-24/21
    Der BGH ( Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13 ) entschied zur Rechtslage bis 2016, für das Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes bedürfe es einer umfassenden und alle für die Aufhebungsentscheidung maßgeblichen Umstände berücksichtigenden Interessenabwägung der jeweiligen Verhältnisse im Einzelfall.

    Mängel im Vergabeverfahren, die zu einer Nachprüfung geführt haben, hat der BGH dabei ausdrücklich als Rechtfertigung einer Aufhebung genannt ( BGH Beschluss vom 20.03.2014, X ZB 18/13 , Rn. 24).

    Dieser in der Vorgängervorschrift und in § 17 EU VOB/A so nicht enthaltene Satz trägt aus Gründen der Rechtsklarheit der in diesem Zusammenhang ergangenen Rechtsprechung Rechnung, dass es keinen Kontrahierungszwang gibt ( BGH, Beschl. v. 20.03.2014 - X ZB 18/13 = VergabeR 2014, S. 538 ff. , OLG Celle, Beschl. v. 10.03.2016, 13 Verg 5/15 ; Portz in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, § 63 VgV, Rn. 18).

    Der BGH hat auch nach der Entscheidung vom März 2014 ( Beschluss vom 20.03.2014, X ZB 18/13 ) in mehreren Entscheidungen (BGH, Urteil vom 06.10.2020 XIII ZR 21/19; und Urteil vom 08.12.2020 XIII ZR 19/19 ) bestätigt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, im Vergabeverfahren den Zuschlag zu erteilen.

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 22/20

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Zurückweisung eines

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.07.2021 - VgK-24/21
    Folglich gibt es - abgesehen von den Fällen deutlich erkennbar rechtsmissbräuchlichem Verhaltens eines Auftraggebers - keinen vergaberechtlichen Anspruch eines Bieters, den Auftraggeber am begonnenen Vergabeverfahren festzuhalten und daran zu hindern, ein mängelbehaftetes Vergabeverfahren zu überarbeiten und neu zu beginnen ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2021 - Verg 22/20 ; OLG Rostock, Beschluss vom 02.10.2019, 17 Verg 3/19 ).

    Er kann jederzeit auf die Vergabe eines Auftrags verzichten, unabhängig davon, ob die gesetzlich normierten Aufhebungsgründe erfüllt sind ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2021 - Verg 22/20 ).

    Das OLG Düsseldorf ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2021 - Verg 22/20 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015, VII - Verg 29/14 ) hat dies wiederholt bestätigt, indem es zwischen der Rechtswidrigkeit und der Wirksamkeit einer Aufhebung differenzierte.

  • VK Bund, 10.06.2021 - VK 1-34/21

    Herstellung und Lieferung von Sturmgewehren mit Zubehör für die Bundeswehr

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.07.2021 - VgK-24/21
    Die Neukalkulation des Angebots ist etwas anderes als die unzulässige Nachforderung einzelner Preise (vgl. VK Bund, Beschluss vom 10.06.2021 - VK 1-34/21, "Sturmgewehr"; VK Niedersachsen, Beschluss vom 10.07.2019, VgK-22/2019 "CO2 Gutschrift").

    Der Auftragswert, das dringende Sicherungsbedürfnis der Polizeibediensteten und die erhebliche Dauer des bisherigen Vergabeverfahrens begründen hier zusätzlich eine besondere Bedeutung für den Auftraggeber und rechtfertigen in der Gesamtschau die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten (vgl. VK Bund, Beschluss vom 10.06.2021 - VK 1-34/21, "Sturmgewehr").

  • VK Niedersachsen, 10.07.2019 - VgK-22/19

    Ausschreibung der thermischen Verwertung des bei der Stadtentwässerung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.07.2021 - VgK-24/21
    Die Zurückversetzung eines Vergabeverfahrens nach Offenlegung der Angebotspreise enthält zwar u.a. wegen der Offenlegung der Angebotspreise vergaberechtliches Konfliktpotential, ist aber in vielen Fällen unvermeidlich, weil erforderlich (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 10.07.2019, VgK-22/2019 "CO2 Gutschrift").

    Die Neukalkulation des Angebots ist etwas anderes als die unzulässige Nachforderung einzelner Preise (vgl. VK Bund, Beschluss vom 10.06.2021 - VK 1-34/21, "Sturmgewehr"; VK Niedersachsen, Beschluss vom 10.07.2019, VgK-22/2019 "CO2 Gutschrift").

  • OLG Celle, 19.03.2019 - 13 Verg 1/19

    Zulässigkeit eines auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufhebung des

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.07.2021 - VgK-24/21
    Daher wurde ihm in der Vergangenheit die Hinzuziehung anwaltlicher Unterstützung als notwendig anerkannt (vgl. OLG Celle, Beschlüsse vom 19.03.2019, 13 Verg 7/18 und 13 Verg 1/19).

    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes war daher für den Antragsgegner insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit in diesem Einzelfall als notwendig anzuerkennen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2019, 13 Verg 1/19 ; Beschluss VgK Niedersachsen, Beschluss vom 31.01.2012, VgK-58/2011 ; Beschluss vom 18.09.2012 VgK 36/2012 ).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.07.2021 - VgK-24/21
    Das OLG Düsseldorf ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2021 - Verg 22/20 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015, VII - Verg 29/14 ) hat dies wiederholt bestätigt, indem es zwischen der Rechtswidrigkeit und der Wirksamkeit einer Aufhebung differenzierte.

    Kein Auftraggeber ist verpflichtet, nach einem als fehlerhaft erkannten Verfahren auf ein nachträglich nicht als ausreichend bewertetes Angebot den Zuschlag zu erteilen ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015, VII - Verg 29/14 ).

  • OLG Rostock, 02.10.2019 - 17 Verg 3/19

    Kommunales Wohnungsunternehmen als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.07.2021 - VgK-24/21
    Folglich gibt es - abgesehen von den Fällen deutlich erkennbar rechtsmissbräuchlichem Verhaltens eines Auftraggebers - keinen vergaberechtlichen Anspruch eines Bieters, den Auftraggeber am begonnenen Vergabeverfahren festzuhalten und daran zu hindern, ein mängelbehaftetes Vergabeverfahren zu überarbeiten und neu zu beginnen ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2021 - Verg 22/20 ; OLG Rostock, Beschluss vom 02.10.2019, 17 Verg 3/19 ).

    Ein Bieter hat nur dann einen Anspruch auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens, wenn der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit einer Beendigung des Vergabeverfahrens in rechtlich zu missbilligender Weise dazu einsetzt, durch die Beendigung die formalen Voraussetzungen dafür zu schaffen, den Auftrag außerhalb des Vergabeverfahrens an einen bestimmten Bieter vergeben zu können ( OLG Rostock, Beschluss vom 02.10.2019, 17 Verg 3/19 ).

  • BGH, 08.12.2020 - XIII ZR 19/19

    Flüchtlingsunterkunft

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.07.2021 - VgK-24/21
    Der BGH hat auch nach der Entscheidung vom März 2014 ( Beschluss vom 20.03.2014, X ZB 18/13 ) in mehreren Entscheidungen (BGH, Urteil vom 06.10.2020 XIII ZR 21/19; und Urteil vom 08.12.2020 XIII ZR 19/19 ) bestätigt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, im Vergabeverfahren den Zuschlag zu erteilen.
  • OLG Rostock, 25.11.2020 - 17 Verg 1/20

    Jobcenter-Software - Nachprüfungsverfahren für die Vergabe von

    Auszug aus VK Niedersachsen, 19.07.2021 - VgK-24/21
    Der Gedanke der Manipulationsvorsorge, wie von der Antragstellerin eingewandt, ist vor allem zu prüfen, wenn eine Direktvergabe erfolgen soll ( OLG Rostock, Beschluss vom 25.11.2020, 17 Verg 1/20 ).
  • VK Niedersachsen, 31.01.2012 - VgK-58/11

    Konfliktsituation in einem Vergabeverfahren wegen der Beratung durch einen

  • OLG Celle, 19.03.2019 - 13 Verg 7/18

    Rechtsfolgen des Unterbleibens eines Hinweises auf die Frist des § 160 Abs. 3 S.

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 60/10

    Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer

  • OLG Celle, 17.06.2021 - 13 Verg 2/21

    Umfang der Tatbestands- und Bindungswirkung bestandskräftiger Entscheidungen der

  • OLG Celle, 09.02.2011 - 13 Verg 17/10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 5 B 996/14

    Vorbeugender Rechtsschutz für die Klärung der Strafbarkeit eines zukünftigen

  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZR 21/19

    Ortenau-Klinikum

  • OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10

    Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im

  • OLG München, 13.09.2006 - 7 U 2912/06

    Anforderungen an Untersagung eines bestimmten Abstimmungsverhaltens der Aktionäre

  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in

  • OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04

    Kosten Nachprüfungsverfahren Vergabekammer; Gesamtschuld

  • OLG Frankfurt, 30.07.2013 - 11 Verg 7/13

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die

  • OLG Naumburg, 25.09.2008 - 1 Verg 3/08

    Wirtschaftlichkeitsbewertung im Vergabeverfahren nach Punktsystem -

  • VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17

    Preis entspricht Marktverhältnissen: Aufhebung rechtswidrig!

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

  • VK Niedersachsen, 22.02.2022 - VgK-3/22

    Sind Angebotsteile oder Teile der Dokumentation Geschäftsgeheimnisse?

    Die Antragsgegnerin hat die Vorgabe der Vergabekammer, die Wertung hinsichtlich einzelner Unterkriterien neu durchzuführen formal richtig umgesetzt, indem sie alle Angebote hinsichtlich dieser Kriterien neu bewertet hat (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 19.07.2021, VgK-24/2021).
  • VK Niedersachsen, 22.02.2022 - VgK-03/22

    Ausschreibung eines Qualifizierungssystems über weitere Bedarfe bzgl . der

    Die Antragsgegnerin hat die Vorgabe der Vergabekammer, die Wertung hinsichtlich einzelner Unterkriterien neu durchzuführen formal richtig umgesetzt, indem sie alle Angebote hinsichtlich dieser Kriterien neu bewertet hat (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 19.07.2021, VgK-24/2021).
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