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   VK Niedersachsen, 20.07.2004 - 203-VgK-25/2004   

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https://dejure.org/2004,23143
VK Niedersachsen, 20.07.2004 - 203-VgK-25/2004 (https://dejure.org/2004,23143)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.2004 - 203-VgK-25/2004 (https://dejure.org/2004,23143)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 203-VgK-25/2004 (https://dejure.org/2004,23143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vergabeverfahren über Errichtung und entgeltliche Überlassung eines Verwaltungsgebäudes ; Einstufung eines Bauträgervertrags, Mietkaufvertrags oder Leasingvertrags als Bauleistung; Positive Kenntnis eines Mangels als Voraussetzung der Rügepflicht ; Erkennbarkeit einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabeverfahren über Errichtung und entgeltliche Überlassung eines Verwaltungsgebäudes ; Einstufung eines Bauträgervertrags, Mietkaufvertrags oder Leasingvertrags als Bauleistung; Positive Kenntnis eines Mangels als Voraussetzung der Rügepflicht ; Erkennbarkeit einer ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragsbauten für einen öffentlichen Auftraggeber: Vergabe nach VOB/A

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragsbauten für einen öffentlichen Auftraggeber: Vergabe nach VOB/A! (IBR 2004, 578)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VK Niedersachsen, 16.07.2004 - 203-VgK-24/04

    Nachprüfungsantrag im Rahmen eines Vergabeverfahrens; Ausschreibung des Neubaus

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.07.2004 - 203-VgK-25/04
    Ferner teilt sie die Auffassung der Antragstellerin im Verfahren 203-VgK-24/2004 und Beigeladenen zu 2 in diesem Verfahren, dass das Angebot der Beigeladenen zu 1 ein reines Mietangebot darstelle, welche eine Rückkaufoption nicht enthalte.

    Ferner verweist sie auf ihren Vortrag im Parallelverfahren 203-VgK-24/2004.

    Sie hat ihrerseits einen eigenen Nachprüfungsantrag gestellt und verweist inhaltlich auf ihren Vortrag im anhängigen Parallelverfahren 203-VgK-24/2004.

    Dies führt auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft xxx GmbH für die xxx Ingenieurgesellschaft und die Auftraggeberin erstellten Nachtragsberichtes über die finanzwirtschaftliche Auswertung der Investorenausschreibung für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes der Stadt xxx ohne weiteres dazu, dass das Nebenangebot B der Beigeladenen zu 2, die im Parallelververfahren 203-VgK-24/2004 einen eigenen Nachprüfungsantrag gestellt hat, auf Platz 1 vor dem Angebot der Antragstellerin und der Beigeladenen zu 1 rangiert.

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das streitbefangene Vergabeverfahren zugleich auch Gegenstand des auf Antrag der Beigeladenen zu 2) parallel eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens 203-VgK-24/2004 ist, die mündliche Verhandlung für beide Verfahren in einem gemeinsamen Termin stattfinden konnte und auch der sonstige Aufwand der Vergabekammer insbesondere hinsichtlich der Abfassung der Beschlüsse sich auf beide Verfahren verteilt, hat die Vergabekammer die Gebühr gemäß § 128 Abs. 2 Satz 2, 2. Hs. GWB aus Gründen der Billigkeit auf 3.500,-- EUR ermäßigt.

  • VK Niedersachsen, 10.03.2004 - 203-VgK-04/04
    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.07.2004 - 203-VgK-25/04
    Mit rechtskräftigem Beschluss vom 10.03.2004, Az.: 203-VgK-04/2004, hat die Vergabekammer festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt ist.

    Die Auftraggeberin ist der Vorgabe der Vergabekammer im Ausgangsbeschluss vom 10.03.2004, Az.: 203-VgK-04/2004, bei der erneuten Wertung nur teilweise nachgekommen.

    Unter Zugrundelegung dieses zutreffenden Maßstabs weist die Auftraggeberin zwar zu Recht darauf hin, das der Sachverhalt für die Antragstellerin bereits aufgrund der Akteneinsicht im ersten Nachprüfungsverfahren zum Az.: 203-VgK-04/2004 grundsätzlich erkennbar war.

    Die Auftraggeberin hat im Zuge der erneuten Wertung der Angebote bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gem. § 27 Abs. 5 GWB und § 25 Abs. 3 Satz 2 VOB/A nicht hinreichend die Vorgaben der Vergabekammer im rechtskräftigen Beschluss vom 10.03.2004 zum Ausgangsverfahren 203-VgK-04/2004 beachtet.

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.07.2004 - 203-VgK-25/04
    Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00 , NZBau 11/2000, S. 543 ff.).

    Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00 , NZBau 11/2000, S. 543 ff.).

  • OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.07.2004 - 203-VgK-25/04
    Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00 , NZBau 11/2000, S. 543 ff.).

    Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00 , NZBau 11/2000, S. 543 ff.).

  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.07.2004 - 203-VgK-25/04
    Nach den zu § 80 VwVfG geltenden Grundsätzen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte (BVerwGE 55, 299, 306) [BVerwG 10.04.1978 - 6 C 27/77] .

    Nach den zu § 80 VwVfG geltenden Grundsätzen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte (BVerwGE 55, 299, 306) [BVerwG 10.04.1978 - 6 C 27/77] .

  • OLG Jena, 18.03.2004 - 6 Verg 1/04

    K.O.-Bedingung; Nebenangebot

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.07.2004 - 203-VgK-25/04
    Auch wenn ein Nebenangebot seiner Natur nach von der Leistungsbeschreibung abweichen darf, hat es doch eine in der Ausschreibung als K.O.-Bedingung vorgegebene Mindestanforderung zu übernehmen (vgl. OLG Jena, Beschluss v. 18.03.2004, Az.: 6 Verg 1/04 , zitiert nach VERIS).
  • VK Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 1 VK 51/02

    Abweichen eines Nebenangebots von bindenden Vorgaben

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.07.2004 - 203-VgK-25/04
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie von verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen abweichen (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss v. 22.10.2003, Az.: 1 VK 51/02; Beschluss v. 20.09.2001, Az.: 1 VK 26/01, m.w.N.).
  • VK Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 1 VK 26/01

    Bauauftrag ... (...)

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.07.2004 - 203-VgK-25/04
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie von verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen abweichen (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss v. 22.10.2003, Az.: 1 VK 51/02; Beschluss v. 20.09.2001, Az.: 1 VK 26/01, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 9/02

    Kostenersatz bei Aufgabenübertragung durch die Vergabestelle?

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.07.2004 - 203-VgK-25/04
    Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne von 107 Abs. 3 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.08.2002, Az.: Verg 9/02).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.07.2004 - 203-VgK-25/04
    Es ist nicht erforderlich, dass die Antragstellerin auch schlüssig darlegt, dass sie bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.04.1999, Az.: Verg 1/99, S. 24).
  • VK Niedersachsen, 16.07.2004 - 203-VgK-24/04
    Sie hat ihrerseits einen eigenen Nachprüfungsantrag gestellt und verweist inhaltlich auf ihren Vortrag im anhängigen Parallelverfahren 203-VgK-25/2004.

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das streitbefangene Vergabeverfahren zugleich auch Gegenstand des auf Antrag der Beigeladenen zu 2) parallel eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens 203-VgK-25/2004 ist, die mündliche Verhandlung für beide Verfahren in einem gemeinsamen Termin stattfinden konnte und auch der sonstige Aufwand der Vergabekammer insbesondere hinsichtlich der Abfassung der Beschlüsse sich auf beide Verfahren verteilt, hat die Vergabekammer die Gebühr gemäß § 128 Abs. 2 Satz 2, 2. Hs. GWB aus Gründen der Billigkeit auf 3.500,-- EUR ermäßigt.

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