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   VK Niedersachsen, 20.09.2004 - 203-VgK-46/2004   

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VK Niedersachsen, 20.09.2004 - 203-VgK-46/2004 (https://dejure.org/2004,20100)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 20.09.2004 - 203-VgK-46/2004 (https://dejure.org/2004,20100)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 20. September 2004 - 203-VgK-46/2004 (https://dejure.org/2004,20100)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 1 VgV; § 1a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A; § 8a VOL/A; § 28a VOL/A; § 18 Abs. 7 VgV; § 18 Abs. 8 VgV
    Vergabe von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr; Zuständigkeit der Vergabekammer als ausschließliche Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr; Zuständigkeit der Vergabekammer als ausschließliche Zuständigkeit

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Zuständigkeit für das Nachprüfungsverfahren: Zuständigkeit mehrerer Vergabekammern (Sitz des Hauptauftraggebers ist entscheidend)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02

    Vergabeverfahren: Befangenheit eines Mitarbeiters der Vergabestelle bei

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.09.2004 - 203-VgK-46/04
    Die Antragstellerin hatte in ihrem Antragsschriftsatz und mit Schriftsatz vom 17.09.2004 unter Berufung auf den Beschluss des OLG Koblenz vom 05.09.2002, Az.: 1 Verg. 2/02, die Auffassung dargelegt, dass die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg ungeachtet des "Schwergewichts der Maßnahme" für das Nachprüfungsverfahren zuständig sei.

    Demgegenüber vertritt das OLG Koblenz in seinem Beschluss vom 05.09.2002, Az.: 1 Verg. 2/02, die Auffassung, dass im Falle gemeinsamer Ausschreibung durch in verschiedenen Bundesländern ansässige Auftraggeber die Vergabekammer eines jeden in Frage kommenden Landes zuständig ist.

  • OLG Bremen, 17.08.2000 - Verg 2/00

    Verweisung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.09.2004 - 203-VgK-46/04
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes in Bremen (vgl. Beschluss v. 17.08.2000, Verg 2/2000 - dort zur Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern des Bundes und der Vergabekammer des Landes Bremen), der sich die Vergabekammer anschließt, ist § 18 Abs. 8 VgV bei länderübergreifenden Beschaffungen dahingehend auszulegen, dass allein die Vergabekammer für das gesamte Vergabeverfahren zuständig ist, in dessen Zuständigkeitsbereich der Hauptauftraggeber seinen Sitz hat.

    Die Vergabekammer schließt sich jedoch der Rechtsauffassung des Hanseatischen OLG in Bremen (Beschluss v. 17.08.2000, Az.: Verg 2/2000) an, dass auch dann, wenn das damit ergänzend zum GWB anwendbare Verwaltungsverfahrensgesetz eine Verweisung nicht ausdrücklich zulässt, zu berücksichtigen ist, dass die Regelung des § 17 a Abs. 2 GVG doch einem allgemeinen Rechtsgedanken entspricht, der auch hier anwendbar ist.

  • VK Rheinland-Pfalz, 22.03.2000 - VK 2/00

    Rüge im Vergabeverfahren rechtzeitig? Muss Bieter anwaltlichen Rat einholen?

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.09.2004 - 203-VgK-46/04
    Die Zuständigkeit der Vergabekammer muss deshalb eine ausschließliche sein (vgl. VK Bremen, Beschluss v. 11.08.2000, Az.: VK 2/00).
  • VK Brandenburg, 14.03.2003 - VK 14/03

    Direktvergabe eines Gleisbauauftrages

    Auszug aus VK Niedersachsen, 20.09.2004 - 203-VgK-46/04
    Zwar wird im Schrifttum und in der Rechtsprechung zum Teil die Auffassung vertreten, dass bei mehreren Auftraggebern im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB, an denen der Bund und/oder mehrere Länder beteiligt sind, mehrere Vergabekammern zuständig sein können, so dass insoweit eine Wahlmöglichkeit bestehe (vgl. Reidt/Stickler/Glahs, VergabeR, Rn. 7 und 8 zu § 104 GWB; VK Brandenburg, Beschluss v. 14.03.2003, Az.: VK 14/03).
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