Rechtsprechung
VK Niedersachsen, 22.01.2019 - VgK-01/2019 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einsätze von Krankenwagen zur Patientenbeförderung sind vergabepflichtig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Bereichsausnahme Rettungsdienst - auch VK Niedersachsen bestätigt Wirksamkeit
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 25.06.2019 - 13 Verg 4/19
Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer
a) Entgegen der Auffassung der Vergabekammer (ebenso bereits: Beschluss vom 22. Januar 2019 - VgK-01/2019, juris Rn. 38 ff.) ist der 4. Teil des GWB nicht nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB von der Anwendung auf die vorliegend angegriffene Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen. - VK Niedersachsen, 07.08.2019 - VgK-19/19
Änderungen vor Vertragsschluss sind keine Änderungen während der …
Die Vergabekammer Niedersachsen hatte mit bestandskräftigem Beschluss vom 22.01.2019 - VgK-01/2019 - zum gleichen Vergabeverfahren festgestellt, dass der seinerzeit von einem anderen Bieter gestellte Nachprüfungsantrag unzulässig ist.Dies geschah (so die VK Lüneburg in der Entscheidung vom 22.01.2019, AZ VgK-01/2019) wegen der rechtlichen Unsicherheit vor der Entscheidung des EuGH und der VK Südbayern.
- VK Niedersachsen, 12.06.2019 - VgK-20/19
Vertrag ist (und bleibt) Vertrag!
Die hier zu vergebene Dienstleistung des Brandschutzes als Brandverhütung fällt unter die dort genannte Ausnahme des CPV Codes 7525110-4, sodass wie auch von der Vergabekammer Niedersachsen bereits entschieden (Beschluss vom 22.01.2019, VgK-01/2019, Beschluss vom 04.06.2019 VgK-19/2019, noch nicht bestandskräftig) grundsätzlich kein Anbieter die Vergabekammer um Rechtsschutz anrufen kann.