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   VK Niedersachsen, 26.03.2019 - VgK-03/2019   

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VK Niedersachsen, 26.03.2019 - VgK-03/2019 (https://dejure.org/2019,21481)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 26.03.2019 - VgK-03/2019 (https://dejure.org/2019,21481)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 26. März 2019 - VgK-03/2019 (https://dejure.org/2019,21481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unschuldsvermutung gilt auch im Vergabeverfahren! (VPR 2019, 189)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unschuldsvermutung gilt auch im Vergabeverfahren! (IBR 2019, 574)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Celle, 29.06.2010 - 13 Verg 4/10

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen der Beigeladenen im Verfahren vor der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.03.2019 - VgK-03/19
    Dabei setzt die Erstattungsfähigkeit voraus, dass eine Beigeladene sich mit demselben Rechtsschutzziel wie der obsiegende Verfahrensbeteiligte aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2010 - Verg W 10/09; OLG Celle Beschluss vom 29.06.2010, 13 Verg 4/10 zit. nach ibr-online) Die aktive Beteiligung sah die Rechtsprechung (BGH NZBau 2001, 151) ursprünglich erst dann als gegeben an, wenn eine Beigeladene sich - entsprechend § 154 Abs. 3 VwGO - umgekehrt auch selbst einem Kostenrisiko ausgesetzt hatte, indem sie selbst eigene Sachanträge gestellt hatte.

    Ist eine solche nicht ersichtlich, handelt es sich bei den entstandenen Aufwendungen einer Beigeladenen nicht um solche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (OLG Celle, Beschl. v. 29.06.2010, 13 Verg 4/10, zit. nach ibr-online).

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.03.2019 - VgK-03/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sind Verwaltungsbehörden und Gerichte wegen der Unschuldsvermutung daran gehindert, allein aufgrund der Zustimmung des Angeklagten zur Einstellung nach § 153a StPO und der Einstellung selbst davon auszugehen, die vorgeworfene Tat sei nachgewiesen (BVerfG, Beschluss vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 = NJW 1991, 1530 ff.).

    Diese Entscheidung ist auf den vorliegenden Sachverhalt jedoch nicht übertragbar, weil die ursprünglichen strafrechtlichen Vorwürfe gegen die Geschäftsführer der Beigeladenen aufgrund der Einstellung der Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO (kein genügender Anlass zur Erhebung der Klage) bzw. nach § 153 a Abs. 2 StPO gegen Geldauflage nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 = NJW 1991, 1530 ff.) gerade keine Entscheidung darüber getroffen wurde, ob der Beschuldigte die ihm durch die Anklage vorgeworfene Tat begangen hat oder nicht.

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.03.2019 - VgK-03/19
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 03.10.1989 - 1St Er 372/89 = NJW 1990, Seite 194 ff.) beginnt die Verjährung bei unbefugter Abfalllagerung mit der Beendigung der Ausführungshandlung.
  • VK Niedersachsen, 31.01.2012 - VgK-58/11

    Konfliktsituation in einem Vergabeverfahren wegen der Beratung durch einen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.03.2019 - VgK-03/19
    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes war daher für den Antragsgegner insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit in diesem Fall als notwendig anzuerkennen (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 31.01.2012, VgK-58/2011; Beschluss vom 18.09.2012, VgK-36/2012).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.03.2019 - VgK-03/19
    Dabei setzt die Erstattungsfähigkeit voraus, dass eine Beigeladene sich mit demselben Rechtsschutzziel wie der obsiegende Verfahrensbeteiligte aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2010 - Verg W 10/09; OLG Celle Beschluss vom 29.06.2010, 13 Verg 4/10 zit. nach ibr-online) Die aktive Beteiligung sah die Rechtsprechung (BGH NZBau 2001, 151) ursprünglich erst dann als gegeben an, wenn eine Beigeladene sich - entsprechend § 154 Abs. 3 VwGO - umgekehrt auch selbst einem Kostenrisiko ausgesetzt hatte, indem sie selbst eigene Sachanträge gestellt hatte.
  • VK Sachsen, 07.01.2008 - 1/SVK/077-07

    Teststellung bei IT-Ausschreibungen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.03.2019 - VgK-03/19
    Insbesondere ist dem Auftraggeber untersagt, im Wege von Verhandlungen mit dem Bieter irrtümliche Angaben oder sonstige Fehler zu beseitigen (1. VK Sachsen, Beschluss vom 07.01.2008 - 1/SVK/077-07).
  • EuGH, 24.10.2018 - C-124/17

    Vossloh Laeis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 57 -

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.03.2019 - VgK-03/19
    Zwar hat der EuGH in seiner anlässlich von Kartellverstößen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffenen Entscheidung vom 24.10.2018 C-124/17 entschieden:.
  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 10/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags des

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.03.2019 - VgK-03/19
    Dabei setzt die Erstattungsfähigkeit voraus, dass eine Beigeladene sich mit demselben Rechtsschutzziel wie der obsiegende Verfahrensbeteiligte aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2010 - Verg W 10/09; OLG Celle Beschluss vom 29.06.2010, 13 Verg 4/10 zit. nach ibr-online) Die aktive Beteiligung sah die Rechtsprechung (BGH NZBau 2001, 151) ursprünglich erst dann als gegeben an, wenn eine Beigeladene sich - entsprechend § 154 Abs. 3 VwGO - umgekehrt auch selbst einem Kostenrisiko ausgesetzt hatte, indem sie selbst eigene Sachanträge gestellt hatte.
  • VK Niedersachsen, 18.09.2012 - VgK-36/12

    Verletzung von Bieterrechten aufgrund unzulässiger Wagnisse in den

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.03.2019 - VgK-03/19
    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes war daher für den Antragsgegner insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit in diesem Fall als notwendig anzuerkennen (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 31.01.2012, VgK-58/2011; Beschluss vom 18.09.2012, VgK-36/2012).
  • OLG München, 25.11.2013 - Verg 13/13

    Vergabeverfahren für eine Videoüberwachungsanlage im Neubau einer

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.03.2019 - VgK-03/19
    Kann der Auftraggeber mit einem Bieter zulässigerweise den Angebotsinhalt aufklären im Sinne des § 15 Abs. 5 VgV, fehlt regelmäßig schon ein Anlass zur Nachforderung und damit auch ein Grund für den Ausschluss (OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2014 - 13 Verg 11/13; OLG München, Beschluss vom 25.11.- - Verg 13/13).
  • OLG Celle, 14.01.2014 - 13 Verg 11/13

    Angaben über die Eigenschaften eines angebotenen Produkts als "Erklärungen" in §

  • OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

  • VK Niedersachsen, 18.10.2005 - VgK-47/05

    Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen; Mangelnde Zuverlässigkeit bei

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • VK Bund, 20.07.2005 - VK 2-72/05

    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (§61 SGB III) - BvB/2005

  • VK Bund, 11.10.2002 - VK 1-75/02

    Lieferung, Installation und Konfiguration von Anlagen für die Überwachung der

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 5.07

    Abfallbesitzer, Entsorgungspflicht des; Abfallbesitz; Abfallerzeuger, Besitz des;

  • VK Sachsen, 03.11.2005 - 1/SVK/125-05

    Kläranlage XXX: Teilprojekt B - E-/MSR-Technik

  • VK Baden-Württemberg, 30.07.2021 - 1 VK 31/21

    Wer Gefährdungsbeurteilung unterlässt, darf ausgeschlossen werden!

    Die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Auftraggeber (VK Lüneburg, Beschluss vom 26.03.2019, VgK-03/2019; Hausmann/von Hoff, in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Aufl. 2020, § 124 GWB Rn. 14).
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