Rechtsprechung
   VK Niedersachsen, 26.11.2015 - VgK-43/2015   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42970
VK Niedersachsen, 26.11.2015 - VgK-43/2015 (https://dejure.org/2015,42970)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.2015 - VgK-43/2015 (https://dejure.org/2015,42970)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 2015 - VgK-43/2015 (https://dejure.org/2015,42970)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,42970) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Beschaffung neuer Software für das Einwohnermeldewesen, Zurückversetzung des Verfahrens, Angebotsbewertung und Punktevergabe, Bewertungsschema, Softwarepräsentation, Zuschlagskriterium "Leistung"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabeverfahren wird zurückversetzt: Auftraggeber darf Vergabeunterlagen überarbeiten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verfahren wird zurückversetzt: Auftraggeber darf Vergabeunterlagen überarbeiten! (VPR 2016, 87)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verfahren wird zurückversetzt: Auftraggeber darf Vergabeunterlagen überarbeiten! (IBR 2016, 174)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 414
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VK Niedersachsen, 08.07.2015 - VgK-22/15

    Auftraggeber darf die Rangfolge der Angebote nicht beeinflussen!

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.11.2015 - VgK-43/15
    Es ist nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin auf der Grundlage des Beschlusses der Vergabekammer vom 08.07.2015 - VgK-22/2015 - nicht nur das Vergabeverfahren in das Stadium vor Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes zurückversetzt hat, sondern die Vergabeunterlagen, hierunter das Leistungsverzeichnis, die Bewertungsmatrix und das Preisblatt, überarbeitet hat.

    Zunächst ist festzustellen, dass die Antragsgegnerin nicht nur auf der Grundlage des Beschlusses der Vergabekammer vom 08.07.2015 - VgK-22/2015 - das Vergabeverfahren in das Stadium vor Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes zurückversetzt hat, sondern in nicht zu beanstandender Weise auch die Vergabeunterlagen, hierunter das Leistungsverzeichnis, die Bewertungsmatrix und das Preisblatt, überarbeitet hat.

    Denn die Vergabekammer hatte die Antragsgegnerin mit Beschluss vom 08.07.2015 im Nachprüfungsverfahren VgK-22/2015 ausdrücklich verpflichtet, das Verhandlungsverfahren auf den Zeitpunkt vor Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes zurück zu versetzen, die Bieter unter Mitteilung einer festgelegten Leistung ohne Varianten erneut zur Abgabe eines finalen Angebotes aufzufordern, die Wertung der Angebote durchzuführen und in einer den Anforderungen des § 24 EG VOL/A genügenden Weise in der Vergabeakte zu dokumentieren.

  • OLG München, 19.12.2013 - Verg 12/13

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.11.2015 - VgK-43/15
    Es kann vorliegend unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG München ( Beschluss vom 19.12.2013 - Verg 12/13 , zitiert nach ibronline) dahinstehen, ob die Präklusionsregel gem. § 107 Ab. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 28.01.2010 in den Rs.C-406/08 und C-456/08) überhaupt noch anwendbar ist (zu den unterschiedlichen Auffassungen aktuell VK Südbayern, Beschluss vom 18.03.2015 - Z3-3-3194-1-62-12/14 OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010, Az.: WVerg 6/10 , und OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2010, Az.: 17 Verg 5/10, zitiert nach ibr-online; offen gelassen noch durch OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2010, Az.: 13 Verg 8/10).

    Das OLG München hat in seiner Entscheidung vom 19.12.2013 - Verg 12/13 offen gelassen, ob die Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach diesen Entscheidungen des EuGH überhaupt noch anwendbar ist oder dem Europarecht widerspricht.

  • OLG Celle, 16.09.2010 - 13 Verg 8/10

    Angebote ohne Preise oder geforderte Erklärungen sind auszuschließen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.11.2015 - VgK-43/15
    Es kann vorliegend unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG München ( Beschluss vom 19.12.2013 - Verg 12/13 , zitiert nach ibronline) dahinstehen, ob die Präklusionsregel gem. § 107 Ab. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 28.01.2010 in den Rs.C-406/08 und C-456/08) überhaupt noch anwendbar ist (zu den unterschiedlichen Auffassungen aktuell VK Südbayern, Beschluss vom 18.03.2015 - Z3-3-3194-1-62-12/14 OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010, Az.: WVerg 6/10 , und OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2010, Az.: 17 Verg 5/10, zitiert nach ibr-online; offen gelassen noch durch OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2010, Az.: 13 Verg 8/10).
  • OLG Dresden, 07.05.2010 - WVerg 6/10

    Europarechtliche Grenzen der richterlichen Überprüfung von Fristen für den Zugang

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.11.2015 - VgK-43/15
    Es kann vorliegend unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG München ( Beschluss vom 19.12.2013 - Verg 12/13 , zitiert nach ibronline) dahinstehen, ob die Präklusionsregel gem. § 107 Ab. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 28.01.2010 in den Rs.C-406/08 und C-456/08) überhaupt noch anwendbar ist (zu den unterschiedlichen Auffassungen aktuell VK Südbayern, Beschluss vom 18.03.2015 - Z3-3-3194-1-62-12/14 OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010, Az.: WVerg 6/10 , und OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2010, Az.: 17 Verg 5/10, zitiert nach ibr-online; offen gelassen noch durch OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2010, Az.: 13 Verg 8/10).
  • VK Südbayern, 18.03.2015 - Z3-3-3194-1-62-12/14

    Gerügt werden muss immer (noch), wenn auch nicht (mehr) unverzüglich!

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.11.2015 - VgK-43/15
    Es kann vorliegend unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG München ( Beschluss vom 19.12.2013 - Verg 12/13 , zitiert nach ibronline) dahinstehen, ob die Präklusionsregel gem. § 107 Ab. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 28.01.2010 in den Rs.C-406/08 und C-456/08) überhaupt noch anwendbar ist (zu den unterschiedlichen Auffassungen aktuell VK Südbayern, Beschluss vom 18.03.2015 - Z3-3-3194-1-62-12/14 OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010, Az.: WVerg 6/10 , und OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2010, Az.: 17 Verg 5/10, zitiert nach ibr-online; offen gelassen noch durch OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2010, Az.: 13 Verg 8/10).
  • VK Niedersachsen, 04.12.2015 - VgK-44/15

    Vergabeverfahren: Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.11.2015 - VgK-43/15
    Das Nachprüfungsverfahren der Beigeladenen zu 2 ist unter dem Az.: VgK-44/2015 anhängig.
  • OLG Rostock, 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.11.2015 - VgK-43/15
    Es kann vorliegend unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG München ( Beschluss vom 19.12.2013 - Verg 12/13 , zitiert nach ibronline) dahinstehen, ob die Präklusionsregel gem. § 107 Ab. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 28.01.2010 in den Rs.C-406/08 und C-456/08) überhaupt noch anwendbar ist (zu den unterschiedlichen Auffassungen aktuell VK Südbayern, Beschluss vom 18.03.2015 - Z3-3-3194-1-62-12/14 OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010, Az.: WVerg 6/10 , und OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2010, Az.: 17 Verg 5/10, zitiert nach ibr-online; offen gelassen noch durch OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2010, Az.: 13 Verg 8/10).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Vergabe von

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.11.2015 - VgK-43/15
    Es genügt für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages, wenn der Bieter schlüssig einen durch die Rechtsverletzung drohenden oder eingetretenen Schaden behauptet und darlegt, dass durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß seine Chancen auf den Zuschlag zumindest verschlechtert sein können (vgl. BVerfG, Urteil vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03 ; Möllenkamp in: Kulartz/Kus/Portz, GWB Vergaberecht, § 107, Rdnr. 35 ff.).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag; "Unverzügliche" Rügepflicht; Behandlung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.11.2015 - VgK-43/15
    Ob tatsächlich der vom Bieter behauptete Schaden droht, ist eine Frage der Begründetheit (vgl. BGH, Beschluss vom 29.05.2006 - X ZB 14/06).
  • OLG München, 06.08.2012 - Verg 14/12

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 26.11.2015 - VgK-43/15
    Das bedeutet auch, dass bei einer Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen nicht zu kleinlich zu verfahren ist (ebenso bereits OLG München, Beschluss vom 06.08.2012 - Verg 14/12 , zitiert nach ibr-online).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
  • VK Niedersachsen, 04.12.2015 - VgK-44/15

    Zurückweisung eines Verfahrens zur Vergabe der Beschaffung neuer Software für das

    Das Nachprüfungsverfahren der Beigeladenen zu 2 war unter dem Az.: VgK-43/2015 anhängig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht