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   VK Niedersachsen, 27.01.2017 - VgK-49/2016   

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https://dejure.org/2017,10949
VK Niedersachsen, 27.01.2017 - VgK-49/2016 (https://dejure.org/2017,10949)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 27.01.2017 - VgK-49/2016 (https://dejure.org/2017,10949)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Januar 2017 - VgK-49/2016 (https://dejure.org/2017,10949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Vorbefassung eines Projektanten, Ausgleich des Informationsvorsprungs durch den Auftraggeber; Gewichtung von Unterkriterien

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber muss Informationsvorsprung eines Projektanten ausgleichen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gesprächsleitfaden für die Bewertungskommission muss transparent sein! (VPR 2017, 179)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (60)

  • OLG Brandenburg, 19.12.2011 - Verg W 17/11

    Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen: Zulässigkeit nachträglicher

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.01.2017 - VgK-49/16
    Der Gesetzgeber hat jedoch die Gelegenheit genutzt, die zu der Vorgängerregelung entstandene Rechtsprechung (vgl. EuGH, Urteil v. 03.03.2005, Az.: C-34/03, "Fabricom"; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.10.2005, Az.: Verg 67/05; OLG München, Beschluss v. 10.02.201 1, Az.: Verg 24/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2011, Verg W 17/11,) in den Gesetzes- und Verordnungswortlaut aufzunehmen.

    So führte das OLG Brandenburg (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2011, Verg W 17/11) aus: "Naturgemäß verfügt derjenige, der den Auftraggeber im Vorfeld beraten oder sonst unterstützt hat, über einen Informationsvorsprung".

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der öffentliche Auftraggeber die Vergabe von Punkten in einer Bewertungsmatrix zu begründen hat (OLG Brandenburg, Beschl. vom 19.12.2011, Verg W 17/11).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.01.2017 - VgK-49/16
    Ebenso ist nicht bereits auf der Ebene der Antragsbefugnis zu prüfen, ob das Angebot der Antragstellerin aufgrund der vorgetragenen Abänderung der Vergabeunterlagen auf einer gegenüber etwaigen Ausschlussgründen des Angebots der Beigeladenen vorrangigen oder gleichrangigen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) Ebene auszuschließen ist.

    Der BGH (Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06; Beschluss vom 10.11.2009, Az.: X ZB 8/09) hat entschieden, dass der öffentliche Auftraggeber die Wertungsentscheidung nach einheitlichem Maßstab zu treffen hat.

    Wenn der öffentliche Auftraggeber die Unvollständigkeit eines Angebotes zum Anlass nehmen wolle, dieses Angebot nicht zu werten, finde eine Selbstbindung in der Weise statt, dass auch diejenigen Angebote anderer Anbieter ausgeschlossen werden müssen, die ebenfalls an dem beanstandeten oder an einem gleichartigen Mangel leiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

  • OLG Celle, 07.11.2013 - 13 Verg 8/13

    Notwendigkeit einer vollständigen Offenlegung der Bewertungsmaßstäbe im

    Auszug aus VK Niedersachsen, 27.01.2017 - VgK-49/16
    Eine berufsspezifische Differenzierung oder eine Differenzierung nach dem individuellen Kenntnisstand des jeweiligen Bieters lehnt die Rechtsprechung ab (OLG Celle, Beschluss vom 12.04.2016 - 13 Verg 1/16; OLG Celle, Beschluss vom 07.11.-, 13 Verg 8/13; differenzierend VK Niedersachsen Beschluss vom 07.02.2014 VgK 51/-).

    Er hat darauf verzichtet, klare Regelungen für die Wertung vorzugeben, z.B. den Grad der Ausbildung (OLG Celle, Beschluss vom 07.11.-, 13 Verg 8/13), die Bewertung der Zahl und Art der für die Bemessung der Erfahrung relevanten Projekte (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 13.02.2012, VgK-02/2012).

  • VK Westfalen, 28.11.2017 - VK 1-27/17

    Vergebene Punktzahl für Konzepte muss sachlich nachvollziehbar sein!

    b) Entgegen der Auffassung der Antragstellerin, die insoweit auf eine Entscheidung der VK Lüneburg vom 27.1.2017, VgK-49/2016 verweist, hat die Antragsgegnerin vorliegend in den Vergabeunterlagen keinen sogenannten Gesprächsleitfaden an die Bewertungskommission herausgegeben und die Mitglieder der Bewertungskommission auch nicht zu einer konkreten Verfahrensweise angehalten.
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2018 - Verg 60/17

    Europaweite Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen in einer Zentralen

    Soweit sich eine weitere Schwierigkeit daraus ergeben hat, dass die Antragstellerin im Schriftsatz vom 09.11.2017 - nach Beauftragung des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners - unter Verweis auf einen Beschluss der Vergabekammer Lüneburg (Beschluss vom 27.01.2017 - VgK-49/2016) die Tätigkeit der Bewertungskommission in Zweifel gezogen hat, liegt ebenfalls eine in eigener Kompetenz der Vergabestelle liegende Frage von § 58 Abs. 5 VgV vor.
  • VK Westfalen, 28.11.2017 - VK 1-28/17

    Ehemaliger Mitarbeiter nimmt Wissen mit: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?

    bb) Entgegen der Auffassung der Antragstellerin, die insoweit auf eine Entscheidung der VK Lüneburg vom 27.1.2017, VgK-49/2016 verweist, hat die Antragsgegnerin vorliegend in den Vergabeunterlagen keinen sogenannten Gesprächsleitfaden an die Bewertungskommission herausgegeben und die Mitglieder der Bewertungskommission auch nicht zu einer konkreten Verfahrensweise angehalten.
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2018 - Verg 61/17

    Verstoß gegen Geheimwettbewerb gerügt: Auftraggeber kann Rechtsanwalt

    Soweit der Antragsgegner in der Beschwerdeinstanz meint, eine besondere Schwierigkeit habe sich daraus ergeben, dass die Antragstellerin unter Verweis auf einen Beschluss der Vergabekammer Lüneburg (Beschluss vom 27.01.2017 - VgK-49/2016) die Tätigkeit der Bewertungskommission in Zweifel gezogen habe, ist dies anhand des Inhalts der Verfahrensakte der Vergabekammer nicht nachvollziehbar.
  • VK Thüringen, 12.06.2018 - 250-4002-4398/2018-N-003-GTH
    Der Informationsvorsprung eines Bieters aufgrund seiner Tätigkeit zur Unterstützung des Auftraggebers in der Planungsphase oder als Projektant des Auftraggebers ist nachweislich durch entsprechende Maßnahmen (entsprechende Dokumentation in der Vergabeakte) auszugleichen, siehe VK Lüneburg, Beschluss vom 27.01.2017, Az. VgK-49/2016.
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