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   VK Nordbayern, 05.08.2021 - RMF-SG21-3194-6-20   

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VK Nordbayern, 05.08.2021 - RMF-SG21-3194-6-20 (https://dejure.org/2021,58733)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 05.08.2021 - RMF-SG21-3194-6-20 (https://dejure.org/2021,58733)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 05. August 2021 - RMF-SG21-3194-6-20 (https://dejure.org/2021,58733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    VgV § 57 Abs. 1 Nr. 4; GWB § 97 Abs. 6, § 160 Abs. 3; BGB § 133, § 157
    Nur schwerwiegende Vergabefehler sind bei Verstoß gegen die Rügeobliegenheit von Amts wegen zu berücksichtigen; Ausschluss wegen Veränderung der Vergabeunterlagen

  • VK Nordbayern PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abweichung von zwingender Vorgabe des Projektvertrags führt zum Angebotsausschluss!

Papierfundstellen

  • ZfBR 2022, 511
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.08.2021 - RMF-SG21-3194-6-20
    Wäre eine solche Erklärung berücksichtigungsfähig und geeignet, eindeutig von den Vorgaben abweichende, konkrete Angaben zu negieren, liefe die Regelung des § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV letztlich leer, weil sich so ein Bieter bei einem drohenden Ausschluss immer darauf berufen könnte - ungeachtet des konkreten Angebotsinhalts - nur ausschreibungskonform anbieten zu wollen (vgl. VK Bund, B.v. 23.04.2021, VK 2 - 29/21 zu § 13 EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A, unter Berücksichtigung des BGH Urteils v. 18.06.2019, X ZR 86/17 s.u.).

    Die Rechtsauffassung, dass es auf die Beachtung verbindlicher Vorgaben der Leistungsbeschreibung nicht ankommt, würde elementaren Grundsätzen des Vergabeverfahrens wie dem Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot widersprechen (vgl. OLG München, B.v. 20.01.2020, Verg 17/19, unter Berücksichtigung des BGH Urteils v. 18.06.2019, X ZR 86/17 s.u.).

    Die BGI kann sich nicht auf die Rechtsprechung des BGH (U.v. 18.06.2019, X ZR 86/17) berufen, weil sich der dort entschiedene Sachverhalt grundlegend vom vorliegenden Sachverhalt unterscheidet.

    Die ASt kann sich auch nicht auf die Rechtsprechung des BGH (U.v. 18.06.2019, X ZR 86/17) berufen, weil sich der dort entschiedene Sachverhalt (hierzu siehe oben) grundlegend vom vorliegenden Sachverhalt unterscheidet.

  • VK Bund, 23.04.2021 - VK 2-29/21

    Angebotsausschluss wegen Abweichen des Angebots von den Vergabeunterlagen

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.08.2021 - RMF-SG21-3194-6-20
    Wäre eine solche Erklärung berücksichtigungsfähig und geeignet, eindeutig von den Vorgaben abweichende, konkrete Angaben zu negieren, liefe die Regelung des § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV letztlich leer, weil sich so ein Bieter bei einem drohenden Ausschluss immer darauf berufen könnte - ungeachtet des konkreten Angebotsinhalts - nur ausschreibungskonform anbieten zu wollen (vgl. VK Bund, B.v. 23.04.2021, VK 2 - 29/21 zu § 13 EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A, unter Berücksichtigung des BGH Urteils v. 18.06.2019, X ZR 86/17 s.u.).

    Im vorliegenden Fall betrifft die Abweichung nicht eine Allgemeine Geschäftsbedingung, sondern ein individuell erarbeitetes Angebotskonzept des Bieters, das von den verbindlichen Vorgaben der Vertragsunterlagen abweicht, so dass schon aus diesem Grund eine Übertragung der BGH Entscheidung ausscheidet (vgl. OLG München, B.v. 20.01.2020, Verg 17/19; OLG Düsseldorf, B.v. 12.02.2020, Verg 24/19; VK Bund, B.v. 23.04.2021, VK 2 - 29/21).

    Im vorliegenden Fall betrifft die Abweichung nicht eine Allgemeine Geschäftsbedingung, sondern ein individuell erarbeitetes Angebotskonzept des Bieters, das von den verbindlichen Vorgaben der Vertragsunterlagen abweicht, so dass schon aus diesem Grund eine Übertragung der BGH Entscheidung ausscheidet (vgl. OLG München, B.v. 20.01.2020, Verg 17/19; OLG Düsseldorf, B.v. 12.02.2020, Verg 24/19; VK Bund, B.v. 23.04.2021, VK 2 - 29/21).

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2020 - Verg 24/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.08.2021 - RMF-SG21-3194-6-20
    Im vorliegenden Fall betrifft die Abweichung nicht eine Allgemeine Geschäftsbedingung, sondern ein individuell erarbeitetes Angebotskonzept des Bieters, das von den verbindlichen Vorgaben der Vertragsunterlagen abweicht, so dass schon aus diesem Grund eine Übertragung der BGH Entscheidung ausscheidet (vgl. OLG München, B.v. 20.01.2020, Verg 17/19; OLG Düsseldorf, B.v. 12.02.2020, Verg 24/19; VK Bund, B.v. 23.04.2021, VK 2 - 29/21).

    Im vorliegenden Fall betrifft die Abweichung nicht eine Allgemeine Geschäftsbedingung, sondern ein individuell erarbeitetes Angebotskonzept des Bieters, das von den verbindlichen Vorgaben der Vertragsunterlagen abweicht, so dass schon aus diesem Grund eine Übertragung der BGH Entscheidung ausscheidet (vgl. OLG München, B.v. 20.01.2020, Verg 17/19; OLG Düsseldorf, B.v. 12.02.2020, Verg 24/19; VK Bund, B.v. 23.04.2021, VK 2 - 29/21).

  • OLG München, 10.08.2017 - Verg 3/17

    Antrag auf Aufhebung eines Verfahrens und Zurückversetzung in den Stand der

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.08.2021 - RMF-SG21-3194-6-20
    Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen erachtet es das OLG München (B.v. 10.08.2017 - Verg 3/17, Rn. 97; auch OLG Celle, B.v. 02.02.2021, 13 Verg 8/20, Rn. 87) für zulässig, dass präkludierte Verstöße aufgegriffen werden, nämlich dann, wenn ein so schwerwiegender Fehler vorliegt, dass eine tragfähige Zuschlagsentscheidung bei einer Fortsetzung des Verfahrens praktisch nicht möglich ist, etwa weil nur willkürliche oder sachfremde Zuschlagskriterien verbleiben oder das vorgegebene Wertungssystem so unbrauchbar ist, dass es jede beliebige Zuschlagsentscheidung ermöglicht.

    (OLG München, B.v. 10.08.2017, Verg 3/17, Rn. 97).

  • OLG Karlsruhe, 29.04.2016 - 15 Verg 1/16

    BW-Modell - Vergabeverfahren für Verkehrsdienstleistungen im

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.08.2021 - RMF-SG21-3194-6-20
    Maßgeblich ist nicht das Verständnis eines einzelnen Bieters, sondern wie der abstrakt angesprochene Empfängerkreis die Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen versteht (vgl. OLG Karlsruhe, NZBau 2016, 449).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - Verg 54/16

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Metallbau- und

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.08.2021 - RMF-SG21-3194-6-20
    Grundsätzlich liegt eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber nachgefragt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 22.03.2017, Verg 54/16).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 54/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.08.2021 - RMF-SG21-3194-6-20
    Hinsichtlich des Angebots des Bieters ist Maßstab der Auslegung, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte, wobei es keinen Erfahrungssatz gibt, dass der Bieter stets das vom Ausschreibenden Nachgefragte anbieten will, auch wenn ihm redliche und interessensgerechte Absichten zu unterstellen sind (OLG Düsseldorf, B.v. 22.03.2017, Verg 54/17).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2010 - Verg 18/10

    Begriff des Drittunternehmens i.S. von Art. 25, 45 Richtlinie 2004/18/EG

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.08.2021 - RMF-SG21-3194-6-20
    In der Rechtsprechung und Literatur wird im Allgemeinen die Auffassung vertreten, dass Vergaberechtsfehler dann nicht von Amts wegen berücksichtigt werden dürfen, wenn eine entsprechende Rüge nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert wäre oder ist, da eine Rügepräklusion ihren Sinn verlöre, wenn der Mangel dennoch von Amts wegen eingeführt werden könnte (u.a. OLG Düsseldorf B.v. 23.6.2010 - Verg 18/10; OLG Schleswig B.v. 15.4.2011 - Verg 10/10; vgl. Diemon-Wies in PK Kartellvergaberecht § 110 GWB Rn. 30).
  • VK Hessen, 22.07.2020 - 69d-VK-33/19

    Preisaufklärung auch unterhalb der Aufgreifschwelle!

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.08.2021 - RMF-SG21-3194-6-20
    Sofern wenigstens Anknüpfungstatsachen oder Indizien vorgetragen werden, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergabeverstoß begründen, darf die ASt aufgrund ihres Wissens subjektiv mögliche bzw. wahrscheinliche Vergabeverstöße behaupten, insbesondere wenn es um solche geht, die ausschließlich der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen sind oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen (vgl. VK Hessen, B.v. 22.07.2020, 69d-VK-33/2019, Rn. 63 ff m.w.N.).
  • OLG Celle, 02.02.2021 - 13 Verg 8/20

    Auch die Gewichtung der Unterkriterien ist bekannt zu machen!

    Auszug aus VK Nordbayern, 05.08.2021 - RMF-SG21-3194-6-20
    Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen erachtet es das OLG München (B.v. 10.08.2017 - Verg 3/17, Rn. 97; auch OLG Celle, B.v. 02.02.2021, 13 Verg 8/20, Rn. 87) für zulässig, dass präkludierte Verstöße aufgegriffen werden, nämlich dann, wenn ein so schwerwiegender Fehler vorliegt, dass eine tragfähige Zuschlagsentscheidung bei einer Fortsetzung des Verfahrens praktisch nicht möglich ist, etwa weil nur willkürliche oder sachfremde Zuschlagskriterien verbleiben oder das vorgegebene Wertungssystem so unbrauchbar ist, dass es jede beliebige Zuschlagsentscheidung ermöglicht.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

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