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   VK Nordbayern, 06.02.2020 - RMF-SG-21-3194-4-53   

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VK Nordbayern, 06.02.2020 - RMF-SG-21-3194-4-53 (https://dejure.org/2020,4280)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 06.02.2020 - RMF-SG-21-3194-4-53 (https://dejure.org/2020,4280)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - RMF-SG-21-3194-4-53 (https://dejure.org/2020,4280)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VK Nordbayern PDF
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    Keine Dienstleistungskonzession, keine Direktvergabe!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Nordbayern, 06.02.2020 - RMF-SG21-3194-4-53
    Nach der BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 8. Februar 2011-X ZB 4/10) würden Ausgleichszahlungen des öffentlichen Auftraggebers an den Auftragnehmer das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession regelmäßig ausschließen.

    Der Begriff der Zuzahlung eines Preises ist unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten weit zu verstehen; es kommt lediglich darauf an, dass der Konzessionär zusätzlich zum Verwertungsrecht geldwerte Zuwendungen erhält (BGH, 8.2.2011-X ZB 4/10).

    Bei der hierfür erforderlichen Gesamtbetrachtung aller Umstände sind insbesondere die in Bezug auf den Vertragsgegenstand herrschenden Marktbedingungen und die vertraglichen Vereinbarungen in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen (BGH, 8.2.2011-X ZB 4/10).

    Eine Dienstleistungskonzession liegt jedenfalls nicht vor, wenn die zusätzliche Vergütung oder Entschädigung ein solches Gewicht hat, dass ihr bei wertender Betrachtung kein bloßer Zuschusscharakter mehr beigemessen werden kann, sondern sich darin zeigt, dass die aus der Erbringung der Dienstleistung möglichen Einkünfte allein ein Entgelt darstellen würden, dass weitab von einer äquivalenten Gegenleistung läge (BGH, 8.2.2011-X ZB 4/10).

    Eine festgelegte rechnerische Quote besteht hingegen nicht (BGH, 8.2.2011-X ZB 4/10).

  • OLG München, 14.10.2019 - Verg 16/19

    Voraussetzung und Dokumentation bei einer Direktvergabe -

    Auszug aus VK Nordbayern, 06.02.2020 - RMF-SG21-3194-4-53
    Mit Beschluss vom 14.10.2019 (Az.Verg 16/19) stellte das OLG München fest:.

    Genauso ist ein etwaiges Kalkulationsrisiko auf der Kostenseite nicht ausreichend (OLG München, B. v. 14.10.2019 - Verg 16/19).

    Das OLG München hat in seiner Entscheidung vom 14.10.2019 (Az. Verg 16/19) hinsichtlich der Dokumentation durch die Vergabestelle bemängelt, dass vorliegend aus der Vergabeakte nicht ersichtlich war, ob die Antragsgegnerin ihre Entscheidungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 4 Unterabsatz 1 VO (EG) Nummer 1370/2007 pflichtgemäß und rechtsfehlerfrei ausgeübt hat.

    Im Vorverfahren war dieser Mustervertrag allein nicht ausreichend um die Vertragskonditionen zu erkennen, von denen die Vergabestelle bei ihrer Entscheidung ausgeht (OLG München, Beschluss vom 14.10.2019 -Verg 16/19).

  • OLG Frankfurt, 10.11.2015 - 11 Verg 8/15

    Dokumentationspflicht bei bekanntgemachter Absicht zur Direktvergabe; Umfang

    Auszug aus VK Nordbayern, 06.02.2020 - RMF-SG21-3194-4-53
    Die Möglichkeit der Direktvergabe in diesem Sinne ist nur eröffnet, wenn es sich um eine Dienstleistungskonzession handelt (OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 10.11.2015 - 11 Verg 8/15).

    Die Möglichkeit der Direktvergabe in diesem Sinne ist nur eröffnet, wenn es sich um eine Dienstleistungskonzession handelt (OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 10.11.2015 - 11 Verg 8/15).

    Abzugrenzen sind davon sogenannte Bruttoverträge, bei welchen das Verkehrsunternehmen kein wirtschaftliches Betriebsrisiko trägt (OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 10.11.2015 - 11 Verg 8/15).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - Verg 34/15

    Zulässigkeit der Vergabe von Busverkehrsdienstleistungen ohne Ausschreibung

    Auszug aus VK Nordbayern, 06.02.2020 - RMF-SG21-3194-4-53
    Wenn nicht sicher abgegrenzt werden könne, ob es sich im Einzelfall um einen Dienstleistungsauftrag oder um eine Dienstleistungskonzession handelt, ist im Zweifel von einem Dienstleistungsauftrag auszugehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2015-VII- Verg 34/15).

    Im Unterschied zu der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 23.12.2015 (Verg 34/15) sehen die Vertragskonditionen vorliegend keinen Ausgleich der Mindererlöse durch die Vergabestelle vor.

  • OLG München, 21.05.2008 - Verg 5/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Abgrenzung zwischen einem Dienstleistungsauftrag und

    Auszug aus VK Nordbayern, 06.02.2020 - RMF-SG21-3194-4-53
    Auch das OLG München gehe in seiner bisherigen Rechtsprechung davon aus (Beschluss vom 21.5.2008-Verg 5/08), dass umfangreiche finanzielle Ausgleichsleistungen des Antragsgegners zur Folge hätten, dass das wesentliche Betriebsrisiko nicht bei dem Empfänger der Ausgleichsleistungen liegt, sondern beim Antragsgegner.

    Zwar wird in der Rechtsprechung als ein geeignetes Abgrenzungskriterium zwischen Dienstleistung oder Dienstleistungskonzession die Höhe des Anteils der Ausgleichszahlung bzw. des Zuschusses an den prognostizierten Gesamtkosten angesehen (OLG München, Beschluss vom 21.5.2008-Verg 5/08).

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

    Auszug aus VK Nordbayern, 06.02.2020 - RMF-SG21-3194-4-53
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 2.3.2011-Verg 48/10) ist die Prognose der über 50-%igen Kostendeckung durch Fahrgeldeinnahmen jedoch ein wichtiger Aspekt der erforderlichen Gesamtbetrachtung im Einzelfall.
  • EuGH, 24.10.2019 - C-515/18

    Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (Attribution directe d'un

    Auszug aus VK Nordbayern, 06.02.2020 - RMF-SG21-3194-4-53
    Hierzu beruft sie sich auf die Entscheidung des EuGH vom 24.10.2019 (C 515/18).
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