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VK Nordbayern, 08.01.2002 - 320.VK-3194-35/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der Kosten eines Rechtsanwalts in einem Vergabestreitverfahren; Umfang der Kostenerstattung eines Rechtsanwalts im Vergabeverfahren; Zulässigkeit der Geltendmachung eines Zinsanspruchs in Bezug auf die außergerichtlichen Kosten im Vergabeverfahren; ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
Verfahrensgang
- VK Nordbayern, 25.10.2001 - 320.VK-3194-35/01
- VK Nordbayern, 29.10.2001 - 320.VK-3194-35/01
- VK Nordbayern, 08.01.2002 - 320.VK-3194-35/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 08.02.2001 - 1 Verg 5/00
Bildung einer Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren; Antragsbefugnis einer …
Auszug aus VK Nordbayern, 08.01.2002 - 320.VK-3194-35/01
Der Gegenstandswert, nach dem sich die zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren errechnen, beträgt in entsprechender Anwendung des § 12 a Abs. 2 GKG 163.209,-- DM (5% des Angebotswertes der Antragstellerin in Höhe von 3.264.181,36 DM netto, vgl. Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 29.10.2001 - zum Nettoangebotspreis als Grundlage für die Streitwertbestimmung vgl. Beschluss des OLG Koblenz vom 08.02.2001, 1 Verg 5/00 ). - BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00
Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im …
Auszug aus VK Nordbayern, 08.01.2002 - 320.VK-3194-35/01
Ein Abweichen von der Mittelgebühr ist im Hinblick auf Art, Umfang, Bedeutung und Schwierigkeit des gegenständlichen Nachprüfungsverfahrens angemessen (vgl. BayObLG, Beschl. vom 04.08.2000, Az. Verg 3/00). - OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 2 Verg 2/99
Beschwerde gegen die Festsetzung von Gebühren und Auslagen für ein Verfahren vor …
Auszug aus VK Nordbayern, 08.01.2002 - 320.VK-3194-35/01
§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO und § 106 Abs. 1 Satz 2 OWiG gelten mangels einer entsprechenden gesetzlichen Verweisung für die Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren nach dem GWB nicht (vgl. OLG Stuttgart, Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20.12.2000, Az. 2 Verg 2/99). - BayObLG, 29.09.1999 - Verg 4/99
Festsetzung der zu erstattenden Kosten im Verfahren vor der Vergabekammer
Auszug aus VK Nordbayern, 08.01.2002 - 320.VK-3194-35/01
Dieser Betrag wird der Berechnung der zu erstattenden notwendigen Aufwendungen zugrundegelegt (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO; § 13 GKG ; vgl. auch Beschluss des BayObLG, Vergabesenat, vom 29.09.1999, Az. Verg 4/99).