Rechtsprechung
VK Nordbayern, 08.02.2017 - 21.VK-3194-44/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- VK Nordbayern
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- VK Nordbayern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabestelle muss auf Rügefrist hinweisen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (4)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch subjektive Eindrücke dürfen in die Wertung einfließen! (VPR 2017, 128)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Erkannt wird ein Verstoß im Kopf ... was nicht zwingend erkennbar sein muss! (VPR 2017, 160)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Erkannt wird ein Verstoß im Kopf ... was nicht zwingend erkennbar sein muss! (IBR 2017, 453)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Auch subjektive Eindrücke dürfen in die Wertung einfließen! (IBR 2017, 459)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 22.01.2016 - Verg 13/15
Eindeutige und widerspruchsfreie Vergabeunterlagen
Auszug aus VK Nordbayern, 08.02.2017 - 21.VK-3194-44/16
a) Grundsätzlich besteht für einen öffentlichen Auftraggeber auf der Ebene der Angebotswertung ein gewisser Spielraum, der nicht dadurch eingeschränkt werden darf, dass er im Voraus zum Aufstellen mehrstufiger Unterkriterien und in entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln verpflichtet ist (OLG München, B. v. 22.01.2016, Verg 13/15).Insbesondere ist vergaberechtlich unzulässig, wenn Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien informiert werden und daher von einer willkürlichen bzw. diskriminierenden, also das Transparenzgebot missachtenden Angebotswertung nicht mehr effektiv zu schützen sind (OLG München, B. v. 22.01.2016, Verg 13/15).
- OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - Verg 37/09
Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen
Auszug aus VK Nordbayern, 08.02.2017 - 21.VK-3194-44/16
Bei dieser Frist handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist, auf deren Bestehen der öffentliche Auftraggeber hinzuweisen hat (OLG Düsseldorf, B. v. 09.12.2009, Verg 37/09). - OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - Verg 10/13
Ausschließung eines Bieters wegen Fehlens von Zertifikaten oder vergleichbaren …
Auszug aus VK Nordbayern, 08.02.2017 - 21.VK-3194-44/16
Das "erkannt haben" ist aber ein subjektiver, innerer Vorgang, der sich zunächst "im Kopf" (von den die Unterlagen prüfenden Personen) abspielt und sich erst durch Akten- oder Gesprächsnotizen oder durch sonstige Indizien, die zwanglos den Schluss auf das Erkannthaben zulassen, nach außen objektiviert und damit als Beleg für die Feststellung, ob und wann der Verstoß positiv erkannt wurde, dienen kann, sofern ein Antragsteller nicht selbst einräumt, den Verstoß zu einem evtl. früheren Zeitpunkt erkannt zu haben (OLG Düsseldorf, B. v. 17.07.2013 - Az.: VII-Verg 10/13).