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   VK Nordbayern, 11.08.2017 - 21.VK-3194-11/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36313
VK Nordbayern, 11.08.2017 - 21.VK-3194-11/17 (https://dejure.org/2017,36313)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 11.08.2017 - 21.VK-3194-11/17 (https://dejure.org/2017,36313)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 11. August 2017 - 21.VK-3194-11/17 (https://dejure.org/2017,36313)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • BAYERN | RECHT

    GWB § 97 Abs. 6, § 99 Nr. 1, § 103 Abs. 3 S. 1, § 106, § 134, § 160 Abs. 2, Abs. 3; VOB/A § 6d, § 13 Abs. 1, § 16 Abs. 1; BayNpV § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2
    Rechtsverstoß im Vergabeverfahren - Fehlende Unterschrift im Leistungsverzeichnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VK Nordbayern PDF

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss aller Angebote aus gleichartigen Gründen: Bieter haben "Zweite Chance"! (VPR 2018, 26)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Zweite Chance" bei Ausschluss aller Angebote! (IBR 2017, 691)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 1 VK 9/21

    Wie sind Vergabeunterlagen auszulegen?

    Dessen Sichtweise stehe im Einklang mit dem Beschluss der VK Nordbayern vom 11.08.2017 (21.VK-3194-11/17), der seinerseits auf einen Beschluss der Vergabekammer Thüringen und dortige Ausführungen zur Verfahrenstransparenz und zum Prinzip der Gleichbehandlung verweise.

    Diese Frage ist auch in der Entscheidung der VK Nordbayern (Beschluss vom 11.08.2017 - 21.VK-3194-11/17) nicht behandelt, auf die die Antragstellerin sich bezieht.

  • VK Bund, 13.11.2019 - VK 2-82/19

    Unklarheit der Leistungsbeschreibung bei nicht auf dem Markt verfügbaren Produkt;

    Dies stellt eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung jener Bieter dar und führt dazu, dass diese aus § 97 Abs. 2 GWB einen Anspruch darauf haben, dass das Vergabeverfahren in das entsprechende Stadium vor Angebotsabgabe zurückversetzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; VK Nordbayern, Beschluss vom 11. August 2017, 21.VK 3194-11/17).
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