Rechtsprechung
VK Nordbayern, 13.12.2016 - 21.VK-3194-36/16 |
Zitiervorschläge
VK Nordbayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 21.VK-3194-36/16 (https://dejure.org/2016,56753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,56753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- VK Nordbayern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Leistungsverzeichnis nicht eindeutig: Kein Ausschluss wegen Änderung der Vergabeunterlagen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Nordbayern, 13.12.2016 - 21.VK-3194-36/16
- OLG München, 08.03.2017 - Verg 16/16
- OLG München, 13.03.2017 - Verg 16/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10
Parkhaussanierung
Auszug aus VK Nordbayern, 13.12.2016 - 21.VK-3194-36/16
Zwar sind Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung einer Auslegung grundsätzlich zugänglich, wobei auf den objektiven Empfängerhorizont, also die Sicht der potenziellen Bieter abzustellen ist, vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2013, Az.: X ZR 155/10. - OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 64/02
Maßnahmen der Vergabekammer
Auszug aus VK Nordbayern, 13.12.2016 - 21.VK-3194-36/16
Sind mehrere Möglichkeiten gegeben, den Rechtsverstoß zu korrigieren, muss die Vergabekammer diejenige auswählen, welche die Interessen der Beteiligten möglichst wenig beeinträchtigt (OLG Düsseldorf, B.v. 30.04.2003 - Verg 64/02). - BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens …
Auszug aus VK Nordbayern, 13.12.2016 - 21.VK-3194-36/16
Der BGH hat im Beschluss vom 26.09.2006, Az.: X ZB 14/06, für den Fall einer Aufhebung der Ausschreibung entschieden, der Zugang zum Nachprüfungsverfahren kann nicht mit der Begründung verwehrt werden, das Angebot der ASt sei aus anderen als den zur Überprüfung gestellten Gründen auszuschließen gewesen. - VK Brandenburg, 25.02.2016 - VK 28/15
Nur erkennbare Vergabeverstöße müssen gerügt werden!
Auszug aus VK Nordbayern, 13.12.2016 - 21.VK-3194-36/16
Dabei muss über die Erkennbarkeit der einen Vergaberechtsverstoß begründenden tatsächlichen Umstände hinaus für den Bieter auch die Vergaberechtswidrigkeit zu erkennen sein (VK Brandenburg, B. v. 25.02.2016, Az.: VK 28/15).
- OLG Dresden, 20.10.2017 - 22 U 273/17
Wird kein PCC-Mörtel verwendet, kann auch kein PCC-Mörtel abgerechnet werden!
Grundsätzlich sind Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung einer Auslegung zugänglich, wobei auf den objektiven Empfängerhorizont, also die Sicht des potentiellen Bieters abzustellen ist (vgl. Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 13.12.2016, 21.VK-3194-36/16).