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   VK Nordbayern, 19.09.2019 - RMF-SG-21-3194-4/42   

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https://dejure.org/2019,55581
VK Nordbayern, 19.09.2019 - RMF-SG-21-3194-4/42 (https://dejure.org/2019,55581)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 19.09.2019 - RMF-SG-21-3194-4/42 (https://dejure.org/2019,55581)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 19. September 2019 - RMF-SG-21-3194-4/42 (https://dejure.org/2019,55581)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    GWB § 134, § 135 Abs. 1 Nr. 1, § 160 Abs. 2, § 182 Abs. 3 S. 1, S. 3 u. S. 5; RL 2014/24/EU Art. 4; BayNpV § 1 Abs. 2 § 2 Abs. 2 S. 2
    Umnutzung und Sanierung der Dienstleistungen von Architekturbüros als Verhandlungsverfahren

 
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  • VK Nordbayern, 01.03.2019 - RMF-SG21-3194-4-3

    Bewertung eines Personaleinsatzkonzeptes im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Nordbayern, 19.09.2019 - RMF-SG21-3194-4/42
    Die Vergabekammer prüft die Bewertung der Vergabestelle nur daraufhin, ob diese ihren Beurteilungsspielraum verletzt hat, sie ersetzt insbesondere nicht die Wertung der Vergabestelle durch eine eigene Wertung (vgl. VK Nordbayern, Beschluss vom 01.03.2019 - RMF-SG21-3194-4-3).
  • VK Bund, 25.10.2013 - VK 2-90/13

    Nachprüfungsverfahren: Beratung eines IT-Projektmanagements

    Auszug aus VK Nordbayern, 19.09.2019 - RMF-SG21-3194-4/42
    Ferner ist zu beachten, dass bei der Bewertung von Angeboten nicht davon auszugehen ist, dass der Bieter im Grundsatz die volle Punktzahl erhalten muss und es der Vergabestelle obliegt, negative Aspekte im Angebot entsprechend bei der Punktwertung abzuziehen, sondern es ist zunächst von 0 Punkten und einer Addition von Punkten nach dem jeweiligen Angebotsinhalt auszugehen (vgl. VK Sachsen, a.a.O.; VK Bund, Beschluss vom 25.10.2013 - VK 2-90/13).
  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Nordbayern, 19.09.2019 - RMF-SG21-3194-4/42
    "Die Nachprüfungsinstanzen untersuchen auf Rüge die Benotung des Angebots des Antragstellers als solche und in Relation zu den übrigen Angeboten, insbesondere zu demjenigen des Zuschlagsprätendenten, und darauf hin, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden." (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17).
  • VK Sachsen, 28.03.2019 - 1/SVK/044-18

    Ausgangspunkt für die Bewertung sind null Punkte!

    Auszug aus VK Nordbayern, 19.09.2019 - RMF-SG21-3194-4/42
    a) Allein die fehlerhafte Information gemäß § 134 GWB begründet keine Rechtsverletzung der Antragstellerin, sondern führt nur zur Unwirksamkeit eines bereits erfolgten Zuschlags und damit der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags überhaupt (vgl. nur zuletzt VK Sachsen, Beschluss vom 28.03.2019 - 1/SVK/044-18 m.w.N.).
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