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   VK Nordbayern, 29.05.2020 - RMF-SG-21-3194-5-4   

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https://dejure.org/2020,15522
VK Nordbayern, 29.05.2020 - RMF-SG-21-3194-5-4 (https://dejure.org/2020,15522)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 29.05.2020 - RMF-SG-21-3194-5-4 (https://dejure.org/2020,15522)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 29. Mai 2020 - RMF-SG-21-3194-5-4 (https://dejure.org/2020,15522)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    VgV § 14 Abs. 4 Nr. 2 c, § 77 Abs. 2; RL 2014/24 Art. 32 Abs. 1; UrhG § 14
    Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Unterlagen zum Zwecke der Vergabe

  • VK Nordbayern PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klärung von Urheberrechtsverletzung sprengt Nachprüfungsverfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klärung von Urheberrechtsverletzung sprengt Nachprüfungsverfahren! (VPR 2020, 160)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17

    Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Rahmen eines

    Auszug aus VK Nordbayern, 29.05.2020 - RMF-SG21-3194-5-4
    Die Antragstellerin könne nicht ohne weiteres den Verstoß im Vergabeverfahren dulden, um ihn anschließend zu liquidieren (OLG Celle, Urteil vom 18.1.2018 - 11 U 121/17).

    Der Beschluss des OLG Celle (Beschluss vom 18.1.2018 - 11 U 121/17) ist aus Sicht der Vergabekammer nicht zu vergleichen.

  • OLG München, 20.01.2020 - Verg 19/19

    Auslegung von Vergabeunterlagen: Keine Ermessen hinsichtlich

    Auszug aus VK Nordbayern, 29.05.2020 - RMF-SG21-3194-5-4
    Das OLG München hat hinsichtlich der Prüfung eventueller kartellrechtliche Verstöße der Vergabestelle (Beschluss vom 20.1.2020, Verg 19/19) ebenfalls festgestellt, dass eine umfassende Prüfung im Nachprüfungsverfahren gegen das Beschleunigungsverbot verstößt.
  • BGH, 18.01.2000 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht

    Auszug aus VK Nordbayern, 29.05.2020 - RMF-SG21-3194-5-4
    Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 18.1.2000 (KVR 23/98 Seite 21 BA) festgestellt, dass das unter einem besonderen Beschleunigungsbedürfnis stehende Vergabeverfahren zur Klärung komplexer kartellrechtliche Fragen nicht geeignet sei.
  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

    Auszug aus VK Nordbayern, 29.05.2020 - RMF-SG21-3194-5-4
    Die Vergabekammer geht mit dem Rechtsgedanken des BGH (Beschluss vom 18.6.2019 - X ZR 86/17) davon aus, dass zivilrechtliche Ansprüche nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil kein Primärrechtsschutz nach dem vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Anspruch genommen wurde.
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15

    Anforderungen an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens bei der Ausschreibung

    Auszug aus VK Nordbayern, 29.05.2020 - RMF-SG21-3194-5-4
    Als vergaberechtliche Anknüpfungsnorm sei laut dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 1.2.2015-Verg 20/15) zudem die Eignungswertung heranzuziehen.
  • VK Südbayern, 19.10.2004 - 60-08/04

    Vorgabe von Leitfabrikaten durch Beschreibung technischer Merkmale

    Auszug aus VK Nordbayern, 29.05.2020 - RMF-SG21-3194-5-4
    Die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern (Beschluss vom 19.10.2004 - 60-08/04) sei nicht vergleichbar.
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

    Auszug aus VK Nordbayern, 29.05.2020 - RMF-SG21-3194-5-4
    Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 27.6.2012 (Verg 7/12) festgestellt, dass kartellrechtliche Verstöße des Auftraggebers, die ohne zeitaufwendige Untersuchung einwandfrei festzustellen sind, wohl in einem Vergabenachprüfungsverfahren zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 21.02.2019 - I ZR 99/17

    Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in einem Museum

    Auszug aus VK Nordbayern, 29.05.2020 - RMF-SG21-3194-5-4
    Bei der Prüfung einer Urheberrechtsverletzung ist insbesondere eine Interessenabwägung vorzunehmen zwischen den Interessen des Urhebers und des Eigentümers des Werkes (BGH, Urteil vom 21.2.2019 - I ZR 99/17).
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