Rechtsprechung
VK Nordbayern, 29.10.2015 - 21.VK-3194-34/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Hinnahme der Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Bieter bei Nichtvorliegen eines anerkannten Aufhebungsgrunds; Abstandnahme der Vergabestelle von einem Beschaffungsvorhaben; Fortsetzungsverlangen des Bieters bzgl. des Vergabeverfahrens im Falle einer nicht unter ...
- VK Nordbayern
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ams-rae.de
Nachprüfungsverfahren: Rohbauarbeiten, Drainage-, Maurer-, Beton- und Abdichtungsarbeiten, Aufhebung des Vergabeverfahrens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fehler der Vergabestelle sind kein Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vergabestelle muss Vergabeverfahren nicht mit Zuschlagserteilung abschließen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vergabestelle muss Vergabeverfahren nicht mit Zuschlagserteilung abschließen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist eine rechtswidrige Zurückversetzung des Vergabeverfahrens wirksam? (VPR 2016, 64)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13
Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung …
Auszug aus VK Nordbayern, 29.10.2015 - 21.VK-3194-34/15
Dies folgt daraus, dass die Bieter zwar einen Anspruch darauf haben, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält ( § 97 Abs. 7 GWB ), aber nicht darauf, dass er den Auftrag auch erteilt und demgemäß die Vergabestelle das Vergabeverfahren mit der Erteilung des Zuschlags abschließt ( vgl. BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - Az.: X ZB 18/13 ).
- VK Sachsen, 26.04.2018 - 1/SVK/005-18
Auftraggeber darf nur die bekannt gemachten Kriterien verwenden!
Eine Zurückversetzung ist in der Regel so wie eine teilweise Aufhebung zu bewerten (VK Nordbayern, B. v. 29.10.2015, 21.VK-3194-34/15; OLG Düsseldorf, B. v. 12.01.2015, Verg 29/14). - VK Südbayern, 05.10.2016 - Z3-3-3194-1-33-08/16
Rückversetzung des Vergabeverfahrens
Eine Zurückversetzung ist in der Regel so wie eine teilweise Aufhebung zu bewerten(VK Nordbayern, Beschluss vom 29.10.2015, 21.VK-3194-34/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015, Verg 29/14).