Rechtsprechung
   VK Nordbayern, 29.10.2015 - 21.VK-3194-34/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42928
VK Nordbayern, 29.10.2015 - 21.VK-3194-34/15 (https://dejure.org/2015,42928)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 29.10.2015 - 21.VK-3194-34/15 (https://dejure.org/2015,42928)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 21.VK-3194-34/15 (https://dejure.org/2015,42928)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Hinnahme der Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Bieter bei Nichtvorliegen eines anerkannten Aufhebungsgrunds; Abstandnahme der Vergabestelle von einem Beschaffungsvorhaben; Fortsetzungsverlangen des Bieters bzgl. des Vergabeverfahrens im Falle einer nicht unter ...

  • VK Nordbayern PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Rohbauarbeiten, Drainage-, Maurer-, Beton- und Abdichtungsarbeiten, Aufhebung des Vergabeverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehler der Vergabestelle sind kein Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergabestelle muss Vergabeverfahren nicht mit Zuschlagserteilung abschließen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergabestelle muss Vergabeverfahren nicht mit Zuschlagserteilung abschließen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist eine rechtswidrige Zurückversetzung des Vergabeverfahrens wirksam? (VPR 2016, 64)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Nordbayern, 29.10.2015 - 21.VK-3194-34/15
    Dies folgt daraus, dass die Bieter zwar einen Anspruch darauf haben, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält ( § 97 Abs. 7 GWB ), aber nicht darauf, dass er den Auftrag auch erteilt und demgemäß die Vergabestelle das Vergabeverfahren mit der Erteilung des Zuschlags abschließt ( vgl. BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - Az.: X ZB 18/13 ).
  • VK Sachsen, 26.04.2018 - 1/SVK/005-18

    Auftraggeber darf nur die bekannt gemachten Kriterien verwenden!

    Eine Zurückversetzung ist in der Regel so wie eine teilweise Aufhebung zu bewerten (VK Nordbayern, B. v. 29.10.2015, 21.VK-3194-34/15; OLG Düsseldorf, B. v. 12.01.2015, Verg 29/14).
  • VK Südbayern, 05.10.2016 - Z3-3-3194-1-33-08/16

    Rückversetzung des Vergabeverfahrens

    Eine Zurückversetzung ist in der Regel so wie eine teilweise Aufhebung zu bewerten(VK Nordbayern, Beschluss vom 29.10.2015, 21.VK-3194-34/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015, Verg 29/14).
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