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   VK Rheinland, 19.05.2021 - VK 6/21-L   

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https://dejure.org/2021,15736
VK Rheinland, 19.05.2021 - VK 6/21-L (https://dejure.org/2021,15736)
VK Rheinland, Entscheidung vom 19.05.2021 - VK 6/21-L (https://dejure.org/2021,15736)
VK Rheinland, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - VK 6/21-L (https://dejure.org/2021,15736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie wird der Geheimwettbewerb unter "Konzernschwestern" gewahrt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung des Geheimwettbewerbs bei miteinander verflochtenen Unternehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird der Geheimwettbewerb unter "Konzernschwestern" gewahrt? (VPR 2021, 120)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebote von "Konzernschwestern": Geheimwettbewerb nicht gewahrt! (IBR 2021, 477)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede i.S. von § 19 Abs. 3 lit. f VOL/A

    Auszug aus VK Rheinland, 19.05.2021 - VK 6/21
    Vor diesem Hintergrund sind die Begriffe der wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen weit auszulegen und umfassen nicht nur gesetzwidriges Verhalten, sondern auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz nicht vereinbar sind, siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - Verg 4/11 m.w.N.

    Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen der Konkurrenz erstellt wird, siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - Verg 4/11.

    Beteiligen sich mehrere konzernverbundene Unternehmen an einer Ausschreibung mit eigenen Angeboten, besteht grundsätzlich eine widerlegbare Vermutung dafür, dass der Geheimwettbewerb zwischen den Unternehmen nicht gewahrt ist und die Widerlegung dieser Vermutung den konzernverbundenen Unternehmen obliegt, siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - Verg 4/11, Leitsatz, Rndr.

    Vielmehr obliegt den verbundenen Unternehmen anhand konkreter Ausführungen die Darstellung derjenigen strukturellen Umstände, die einen Wettbewerbsverstoß bereits im Ansatz effektiv verhindern, siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - Verg 4/11.

    Es geht gerade um den Gedanken, dass die Vergabestelle, die im Regelfall keine spezifischen Kenntnisse über Unternehmens-interna hat, Verflechtungen und/oder abgestimmte Verhaltensweisen weder anhand des Inhalts der Angebote noch sonstiger allgemein zugänglicher Informationen erkennen und beurteilen kann, siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 - Verg 4/11.

  • EuGH, 17.05.2018 - C-531/16

    Specializuotas transportas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus VK Rheinland, 19.05.2021 - VK 6/21
    Aus der neueren Rechtsprechung (z.B. EuGH, Urteil vom 17.05.2018 - Rs. C-531/16, Rn. 21 f.) folge, dass ein pauschaler Ausschluss von im Konzern verbundener Unternehmen nicht geboten sei.

    Zwar sei dieser Umstand für den öffentlichen Auftraggeber ärgerlich, allerdings habe der EuGH in seiner Entscheidung vom 17.05.2018 - Rs. C-531/16 ausdrücklich entschieden, dass eine Offenbarungspflicht für miteinander verbundene Bieter nicht bestehe.

    Den Unternehmen ist vielmehr die Möglichkeit einzuräumen, nachzuweisen, dass sich dieses Verhältnis nicht auf ihr jeweiligen Verhalten im Rahmen der Ausschreibung ausgewirkt hat (siehe EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-538/07, Leitsatz, Ziff. 28 f.; EuGH, Urteil vom 17.05.2018 - C 531/16.).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2018 - Verg 39/17

    Ausschließung eines Bieters im Rahmen der Vergabe von Wasserinjektionsleistungen

    Auszug aus VK Rheinland, 19.05.2021 - VK 6/21
    Die Tatsachen bzw. Anhaltspunkte müssten so konkret und aussagekräftig sein, dass die Verwirklichung eines Kartellverstoßes zwar noch nicht feststehe, jedoch hierüber nahezu Gewissheit bestehe (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2018 - Verg 39/17 = ZfBR 2018, 282).

    Die Tatsachen bzw. Anhaltspunkte müssen so konkret und aussagekräftig sein, dass die Verwirklichung eines Kartellverstoßes zwar noch nicht feststeht, jedoch hierüber nahezu Gewissheit besteht, siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2018 - Verg 39/17, Leitsatz, Rdnr. 58.

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2009 - Verg 65/08

    Antragsbefugnis des früheren Auftragnehmers nach Kündigung des Auftrages

    Auszug aus VK Rheinland, 19.05.2021 - VK 6/21
    Der Beurteilungsspielraum ist eingehalten, wenn von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen worden ist, allgemeine Wertungsgrundsätze beachtet worden sind und keine sachwidrigen Erwägungen in die Wertung eingeflossen sind, siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2009 - Verg 65/08.
  • OLG München, 23.11.2020 - Verg 7/20

    Ausschluss vom Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Rheinland, 19.05.2021 - VK 6/21
    Auch wenn die vorgenannte Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zur Regelung des damals einschlägigen § 19 Abs. 3 lit. f VOL/A EG ergangen ist, findet sie nach Auffassung der Kammer auch nach der Neuregelung des Vergaberechts im Rahmen des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB dem Inhalt nach Anwendung, da sich die grundlegende Problematik und Interessenlage im Hinblick auf die Schwierigkeiten für den öffentlichen Auftraggeber, seiner im Rahmen des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB bestehenden Darlegungs- und Beweislast nachzukommen, auch durch die Gesetzesänderung nicht geändert hat, siehe auch VK Rheinland, Beschluss vom 19.09.2019 - VK 29/19-L; OLG München, Beschluss vom 23.11.2020 - Verg 7/20; Conrad in: Müller-Wrede, GWB-Kommentar, § 124 GWB, Rdnr. 87 ff; Friton in: Gabriel/Mertens/Prieß/Stein, BeckOK Vergaberecht, 19. Edition 2020, § 124 GWB, Rdnr. 46d.
  • VK Niedersachsen, 05.03.2008 - VgK-03/08

    Verpflichtung zur Neudurchführung eines Vergabeverfahrens betreffend eine

    Auszug aus VK Rheinland, 19.05.2021 - VK 6/21
    So habe auch die VK Lüneburg in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass eine Wettbewerbswidrigkeit nicht schon dann per se vorliege, wenn sich zwei Bieterfirmen am Vergabeverfahren beteiligten, die zwar rechtlich eigenständig seien, aber über einen identischen Geschäftsführer oder in sonstiger Weise personell miteinander verbunden seien (VK Lüneburg, Beschluss vom 05.03.2008 - VgK-03/2008, NJOZ 2008, 3951).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2011 - Verg 63/11

    Gemeinsame Rechtsabteilung: Kein Verstoß gegen Geheimwettbewerb!

    Auszug aus VK Rheinland, 19.05.2021 - VK 6/21
    37 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2011 - Verg 63/11.
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 1/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener

    Auszug aus VK Rheinland, 19.05.2021 - VK 6/21
    Der Nachprüfungsantrag sei begründet, da sich im vorliegenden Fall zwei Unternehmen beteiligten und untereinander austauschen konnten, wodurch der Geheimwettbewerb nicht mehr gegeben sei (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.09.2004, W 24/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011, Verg 1/11).
  • EuGH, 19.05.2009 - C-538/07

    Assitur - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche

    Auszug aus VK Rheinland, 19.05.2021 - VK 6/21
    Den Unternehmen ist vielmehr die Möglichkeit einzuräumen, nachzuweisen, dass sich dieses Verhältnis nicht auf ihr jeweiligen Verhalten im Rahmen der Ausschreibung ausgewirkt hat (siehe EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-538/07, Leitsatz, Ziff. 28 f.; EuGH, Urteil vom 17.05.2018 - C 531/16.).
  • VK Rheinland, 01.03.2022 - VK 48/21

    Verbundene Unternehmen müssen Zweifel an Unabhängigkeit der Angebote ausräumen!

    Mit Schriftsatz vom 18.1.22 führte die Beigeladene 1) nochmals ausführlich aus, dass die von der Antragstellerin herangezogene Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.4.11 - Verg 4/11) und der erkennenden Kammer (Beschluss vom 19.5.21 - VK 6/21-L) zur Wahrung des Geheimwettbewerbs bei Beteiligung konzernverbundener Unternehmen nicht einschlägig sei.

    Die zuvor dargelegte Einschätzung der Kammer steht auch nicht in Widerspruch zur Entscheidung der Vergabekammer Rheinland vom 19.05.2021 - VK 6/21-L. In diesem Beschluss hat die Kammer entschieden, dass in dem Fall der Beteiligung mehrerer konzernverbundener Unternehmen an einer Ausschreibung mit eigenen Angeboten zunächst einmal grundsätzlich eine widerlegbare Vermutung dafür besteht, dass der Geheimwettbewerb zwischen den Unternehmen nicht gewahrt ist und die Widerlegung dieser Vermutung den konzernverbundenen Unternehmen obliegt.

    VK Rheinland, Beschluss vom 19.5.2021 - VK 6/21-L.

    Daher können die im Verfahren VK 6/21-L dargelegten Erwägungen vorliegend nicht auf dieses Verfahren übertragen werden.

    c) Mit der Entscheidung im Verfahren VK 6/21-L hat die entscheidende Kammer aber auch keine Anforderungen aufgestellt, die im hiesigen Verfahren, das so anders gelagert ist, nicht auch erfüllt wurden.

    Anzumerken ist insoweit, dass die Beigeladenen (im Gegensatz zum Verfahren VK 6/21-L) durch ihren Vortrag, z.B. in Bezug auf die die zum Einsatz kommende Software, getrennte IT-Infrastruktur und auch die unterschiedlichen Zuständigkeiten innerhalb der jeweiligen Geschäftsführerebene einen glaubhaften Vortrag geleistet haben, der darüber hinausgeht, lediglich die Wahrung des Geheimschutzes bei Angebotserstellung zu versichern.

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