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   VK Rheinland, 28.05.2019 - VK 55/17   

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VK Rheinland, 28.05.2019 - VK 55/17 (https://dejure.org/2019,27347)
VK Rheinland, Entscheidung vom 28.05.2019 - VK 55/17 (https://dejure.org/2019,27347)
VK Rheinland, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - VK 55/17 (https://dejure.org/2019,27347)
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    Wie sind die Gebühren für das Gestattungsverfahren zu berechnen?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 21.03.2019 - C-465/17

    Die Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe gelten nicht für die

    Auszug aus VK Rheinland, 28.05.2019 - VK 55/17
    Der EuGH hat mit Urteil vom 21.03.2019 (C-465/17) über das Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf entschieden.

    Dieses Verfahren wurde mit Urteil des EuGH vom 21.03.2019 (Rs. C-465/17) beendet.

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Rheinland, 28.05.2019 - VK 55/17
    Er hat sich im Gegensatz zu den übrigen Beigeladenen aktiv an dem Verfahren beteiligt und befindet sich zudem in einem Interessengegensatz zur Antragstellerin, OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.05.2012 - Verg 5/12.
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

    Auszug aus VK Rheinland, 28.05.2019 - VK 55/17
    Nach der Rechtsprechung findet für diese Kostenentscheidung § 96 ZPO entsprechende Anwendung, weil der Gestattungsantrag als Angriffs- bzw. Verteidigungsmittel gegen den Nachprüfungsantrag einzustufen ist, BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 15/05; OLG München, Beschluss vom 28.02.2011 - Verg 23/10.
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2014 - Verg 40/13

    Wann erhält der Beigeladene seine Aufwendungen erstattet?

    Auszug aus VK Rheinland, 28.05.2019 - VK 55/17
    Eine Erstattungspflicht setzt voraus, dass sich der Beigeladene mit demselben Rechtsschutzziel wie der obsiegende Verfahrensbeteiligte am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, d.h. sich in einem Interessengegensatz zu der unterlegenen Partei gesetzt hat, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2014 - Verg 40/13.
  • OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10

    Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im

    Auszug aus VK Rheinland, 28.05.2019 - VK 55/17
    Nach der Rechtsprechung findet für diese Kostenentscheidung § 96 ZPO entsprechende Anwendung, weil der Gestattungsantrag als Angriffs- bzw. Verteidigungsmittel gegen den Nachprüfungsantrag einzustufen ist, BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 15/05; OLG München, Beschluss vom 28.02.2011 - Verg 23/10.
  • VK Westfalen, 21.12.2017 - VK 1-40/17

    Nachprüfungsverfahren auch für Interims-Direktvergaben!

    Die Antragstellerinnen nehmen insoweit Bezug auf Entscheidungen der VK Rheinland, konkret auf den Beschluss vom 26.10.2017, VK 55/17.
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