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   VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13   

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VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13 (https://dejure.org/2013,29590)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.06.2013 - VK 2-10/13 (https://dejure.org/2013,29590)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Juni 2013 - VK 2-10/13 (https://dejure.org/2013,29590)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    TVgG-NRW: Wann sind die Verpflichtungserklärungen nach Landesvergabegesetzen bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb einzufordern?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes? (VPR 2013, 1039)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsbefugnis ohne Beteiligung am Vergabeverfahren: Nur ausnahmsweise! (VPR 2013, 1040)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Koblenz, 08.12.2008 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anspruch eines Bieters, dessen Angebot

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13
    Sinn und Zweck jeder öffentlichen Bekanntmachung - gleichviel, ob sie national oder europaweit erfolgt - ist es, die erforderliche Publizität sicherzustellen und zu gewährleisten, dass potentielle Bieter oder Bewerber von der Auftragsvergabe Kenntnis erlangen und ihr Interesse an dem Vergabeverfahren bekunden können (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 08.12.2008, 1 Verg 4/08).

    Gerade deshalb ist die Bekanntmachung ab einer durch Schwellenwerte definierten Größenordnung grenzüberschreitend so zu gestalten, dass jedes in einem der Mitgliedstaaten der EU ansässige Unternehmen davon Kenntnis erlangen kann (OLG Koblenz, Beschl. v. 08.12.2008, 1 Verg 4/08).

    In diesem Zusammenhang ist schließlich auch die vorliegend zumindest dem Rechtsgedanken nach heranzuziehende Rechtsprechung des OLG Koblenz zu sehen, wonach ein Verstoß gegen die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung nicht ohne weiteres auf eine potentiell schadenskausale Weise die Rechte eines Bieters verletzt, der durch eine andere Form der Veröffentlichung über die Vergabeabsicht informiert und deshalb in die Lage versetzt wird, durch Anforderung der Verdingungsunterlagen sein Interesse am Auftrag zu bekunden (OLG Koblenz, Beschl. v. 08.12.2008, 1 Verg 4/08).

    Nach der Spruchpraxis des OLG Koblenz ist für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages daher erforderlich, dass der Antragsteller schlüssig darlegt, welche vergaberechtliche Vorschrift verletzt worden sein soll und dass er ohne diese Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, so dass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf diesen Vergaberechtsverstoß zurückzuführen ist (Beschl. v. 08.12.2008, 1 Verg 4/08).

    "Bekanntmachung" i.S.v. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB ist nämlich nicht nur die bei europaweiten Ausschreibungen übliche Publikationsform, sondern jede Bekanntgabe einer öffentlichen Ausschreibung in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder auf Internetportalen (Byok in: Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Auflage 2011, § 107 GWB, Rdnr. 82; Wiese in: Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2009, § 107 GWB, Rdnr. 84; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.12.2009, 15 Verg 5/09; im Ergebnis auch OLG Koblenz, Beschl. v. 08.12.2008, 1 Verg 4/08).

    Sie trägt - wie bereits ausgeführt - dem Publizitätserfordernis Rechnung und soll gewährleisten, dass potentielle Auftragnehmer von der Vergabeabsicht des Auftraggebers erfahren und es Ihnen ermöglicht wird, ihr Interesse an der Ausschreibung zu bekunden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 08.12.2008, 1 Verg 4/08).

    Dies wird bei einer gebotenen europaweiten Ausschreibung durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften gewährleistet (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 08.12.2008, 1 Verg 4/08).

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2009 - 15 Verg 5/09

    Ölspurbeseitigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis bei

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13
    Ein Unternehmen, welches sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt, genießt hingegen grundsätzlich keine Antragsbefugnis, da es sich in derartigen Fällen von vornherein jeglicher Möglichkeit begibt, den Zuschlag zu erhalten und sein fehlendes Interesse entsprechend dokumentiert (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 25.5.2000, 1 Verg 1/00; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.12.2009, 15 Verg 5/09; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.01.2009, Verg 59/08; Summa in: jurisPK-VergR (online), 3. Auflage 2011, VT zu § 107 GWB, Rdnr. 2).

    Es betraf ihren eigenen Risiko- und Verantwortungsbereich, die Recherche nach geeigneten Ausschreibungen auf europaweite Bekanntmachungen zu beschränken (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.12.2009, 15 Verg 5/09; VK Arnsberg, Beschl. v. 18.01.2008, VK 01/08, im Ergebnis auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.01.2009, Verg 77/08).

    Dies gilt auch dann, wenn der Interessent bzw. Antragsteller am Vergabeverfahren gar nicht teilgenommen hat (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.12.2009, 15 Verg 5/09; VK Arnsberg, Beschl. v. 18.01.2008, VK 1/08).

    "Bekanntmachung" i.S.v. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB ist nämlich nicht nur die bei europaweiten Ausschreibungen übliche Publikationsform, sondern jede Bekanntgabe einer öffentlichen Ausschreibung in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder auf Internetportalen (Byok in: Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Auflage 2011, § 107 GWB, Rdnr. 82; Wiese in: Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2009, § 107 GWB, Rdnr. 84; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.12.2009, 15 Verg 5/09; im Ergebnis auch OLG Koblenz, Beschl. v. 08.12.2008, 1 Verg 4/08).

  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13
    Ein Unternehmen, welches sich nicht am Vergabeverfahren beteiligt, genießt hingegen grundsätzlich keine Antragsbefugnis, da es sich in derartigen Fällen von vornherein jeglicher Möglichkeit begibt, den Zuschlag zu erhalten und sein fehlendes Interesse entsprechend dokumentiert (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 25.5.2000, 1 Verg 1/00; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.12.2009, 15 Verg 5/09; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.01.2009, Verg 59/08; Summa in: jurisPK-VergR (online), 3. Auflage 2011, VT zu § 107 GWB, Rdnr. 2).

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Nichtteilnahme am Vergabeverfahren auf einem hinreichenden Grund beruht, was z.B. dann der Fall sein kann, wenn das Unternehmen von der Teilnahme gerade wegen bzw. aufgrund des gerügten Vergabeverstoßes abgesehen hat (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 25.05.2000, 1 Verg 1/00; VK Düsseldorf, Beschl. v. 02.05.2008, VK 10/08; Summa in: jurisPK-VergR (online), 3. Auflage 2011, VT zu § 107 GWB, Rdnr. 3; Nowak in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, Stand 2011, § 107 GWB, Rdnr. 33).

    Beruft sich ein Unternehmen im Nachprüfungsverfahren hierauf, muss es zur Begründung seiner Antragsbefugnis eine entsprechende Verhinderung schlüssig darlegen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 25.5.2000, 1 Verg 1/00).

  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 3/00

    Anwaltskosten der Vergabestelle

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13
    Wie jeder Amtsträger die zur Verfügung seines Amtes notwendigen Rechtskenntnisse haben oder sich verschaffen muss (BGH, MDR 2000, 383), ist von der Vergabestelle zu erwarten, dass ihre Mitarbeiter die maßgeblichen Rechtsvorschriften kennen, die mit einer Auftragsvergabe verbundenen Rechtsfragen auch schwieriger Art beantworten können sowie in der Lage sind, ihren Standpunkt in dem vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten Verfahren vor der Vergabekammer zu vertreten (st. Rspr. OLG Koblenz, vgl. nur Beschl. v. 12.06.2009, 1 Verg 5/09; Beschl. v. 21.09.2000, 1 Verg 3/00).

    Allerdings ist es damit nicht ausgeschlossen, dass in einem Verfahren, in dem ungewöhnlich umfangreiche und komplizierte Sachverhalte zur Prüfung anstehen, die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ausnahmsweise notwendig sein kann (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.09.2000, 1 Verg 3/00).

  • VK Arnsberg, 18.01.2008 - VK 1/08

    Keine Zustellung bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Antrags

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13
    Es betraf ihren eigenen Risiko- und Verantwortungsbereich, die Recherche nach geeigneten Ausschreibungen auf europaweite Bekanntmachungen zu beschränken (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.12.2009, 15 Verg 5/09; VK Arnsberg, Beschl. v. 18.01.2008, VK 01/08, im Ergebnis auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.01.2009, Verg 77/08).

    Dies gilt auch dann, wenn der Interessent bzw. Antragsteller am Vergabeverfahren gar nicht teilgenommen hat (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.12.2009, 15 Verg 5/09; VK Arnsberg, Beschl. v. 18.01.2008, VK 1/08).

  • OLG Koblenz, 23.08.2006 - 1 Verg 8/06

    Auftragsvergabe: Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrages;

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13
    Diese grundsätzlichen Erwägungen vorausgeschickt, war die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die der Antragsgegnerinnen vorliegend ausnahmsweise notwendig, da im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens primär Zulässigkeitsfragen verfahrensgegenständig waren (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 23.08.2006, 1 Verg 8/06).
  • OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12

    Verkehrsvertrag, Verkehrsvertrag I - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13
    In derartigen Fällen einer versehentlich fehlerhaften Bezeichnung eines Antragsgegners kommt eine Rubrumsberichtigung jedenfalls dann in Betracht, wenn ohne weiteres erkennbar ist, welcher Adressat eigentlich gemeint ist und der Nachprüfungsantrag durch die Vergabekammer dahingehend ausgelegt werden kann (vgl. Weyand in: ibronline- Kommentar Vergaberecht, Stand: 26.11.2012, § 108 GWB, Rdnr. 14; OLG Naumburg, Beschl. v. 06.12.2012, 2 Verg 5/12.
  • OLG Schleswig, 20.11.2012 - 1 Verg 7/12

    Zulässigkeit der Bildung von Regionallosen bei der Ausschreibung von Brief- und

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13
    Wer Adressat ist, ergibt sich aus dem Nachprüfungsantrag sowie dessen Begründung (OLG Schleswig, Beschl. v. 20.11.2012, 1 Verg 7/12).
  • OLG Koblenz, 30.03.2012 - 1 Verg 1/12

    Filter - Vergabenachprüfungsverfahren: Wertung eines Angebots mit fehlerhafter

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13
    Darüber hinaus handelt es sich bei den Antragsgegnerinnen um so genannte "Gelegenheitsauftraggeber" (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 30.03.2013, 1 Verg 1/12; Beschl. v. 12.06.2009, 1 Verg 5/09).
  • VK Rheinland-Pfalz, 27.08.2012 - VK 2-23/12

    Kein Verzicht auf gestellte Mindestanforderungen!

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13
    Vor diesem Hintergrund war die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerinnen ausnahmsweise notwendig (vgl. VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.08.2012, VK 2-23/12).
  • OLG München, 05.11.2009 - Verg 15/09

    Vergabeverfahren: Notwendiger Bestandteil einer Rüge; Behandlung der

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2009 - Verg 77/08

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der

  • VK Bund, 14.11.2007 - VK 3-124/07

    Rabattvereinbarungen für die Belieferung der Vertragsarztpraxen gemäß § 130 a

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

  • VK Rheinland-Pfalz, 07.05.2007 - VK 10/07

    Keine europaweite Ausschreibung: Ausschreibung aufzuheben!

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08

    Vorlagebeschluss EuGH

  • VK Rheinland-Pfalz, 15.08.2007 - VK 32/07

    Schätzung der Auftragssumme hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen!

  • OLG Koblenz, 04.04.2012 - 1 Verg 2/11

    Glasreinigung - Öffentlicher Auftrag: Vergabegrundsatz bei

  • VK Rheinland-Pfalz, 27.04.2010 - VK 1-4/10

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht anwendbar!

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