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   VK Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - VK 1-14/15   

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https://dejure.org/2015,48316
VK Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - VK 1-14/15 (https://dejure.org/2015,48316)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.12.2015 - VK 1-14/15 (https://dejure.org/2015,48316)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Dezember 2015 - VK 1-14/15 (https://dejure.org/2015,48316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 42 PBefG, Verfahrensbeginn, überprüfbare Vergabeentscheidung, Direktvergabe >br/ >

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabeverfahren beginnt mit Absendung der Bekanntmachung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 622
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 22.06.2011 - Verg 6/11

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag: Anforderungen an eine wirksame

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - VK 1-14/15
    Es handelt sich bei der im Amtsblatt der EU bekannt gegebenen Absicht der Direktvergabe auch um eine durch die Nachprüfungsbehörden überprüfbare Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.03.2011, VII-Verg 48/10; OLG München, Beschl. v. 22.06.2011, Verg 6/11).

    Die Verordnung ist seit dem 03. Dezember 2009 unmittelbar anwendbar, da die Bundesrepublik Deutschland keine Übergangsmaßnahmen angeordnet hat (OLG München, Beschl. v. 22.06.2011, Verg 6/11).

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - VK 1-14/15
    Zwar ist die Bekanntmachung eines förmlichen Vergabeverfahrens keine notwendige Voraussetzung für die Anwendbarkeit der §§ 107 ff GWB; es kann z. B. ausreichen, dass ein öffentlicher Auftraggeber in einem ungeregelten Verfahren der Beschaffung dienende Verhandlungen mit nur einem Unternehmen aufnimmt (BGH v. 01.02.2005 - X ZB 27/04).
  • OLG Koblenz, 16.09.2013 - 1 Verg 5/13

    Sammeltonnen - Europaweite Ausschreibung: Aufgabenspezifischer Anbietermarkt für

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - VK 1-14/15
    Die allgemeine Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB bleibt ebenfalls nicht anwendbar, weil der Begriff "unverzüglich" wegen Unbestimmtheit gegen Unionsrecht verstößt (so OLG Koblenz, Beschl. v. 16.09.-, 1 Verg 5/13).
  • OLG München, 12.11.2010 - Verg 21/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn des Vergabeverfahrens; Zulassung von

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - VK 1-14/15
    Der Beginn des Vergabeverfahrens bei einem förmlichen Vergabeverfahren liegt in der Absendung der Bekanntmachung an das Veröffentlichungsorgan (OLG Naumburg, Beschl. v. 08.10.2009 ,1 Verg 9/09; OLG München, Beschl. v. 12.11.2010, Verg 21/10).
  • VK Rheinland-Pfalz, 22.05.2014 - VK 1-7/14

    Interimsvergaben: Bieterkreis kann nicht beliebig eingeschränkt werden!

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - VK 1-14/15
    Es ist gegenwärtig nicht feststellbar, ob der Antragsgegner zukünftig wieder auf eine Notvergabe auf der Basis der Verordnung zurückgreift oder ob er von der Möglichkeit einer Interimsvergabe auf der Basis von § 3 Abs. 4 lit. c) VOL/A-EG Gebrauch machen wird (zur vergaberechtlichen Zulässigkeit von Interimsvergaben siehe VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.05.2014, VK 1-7/14).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - VK 1-14/15
    Die Frage, wer das überwiegende Betriebsrisiko trägt, ist unter Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der konkreten Marktbedingungen und vertraglichen Vereinbarungen zu beurteilen (BGH, Beschl. v. 08.02.2011, X ZB 4/10).
  • VK Rheinland-Pfalz, 30.07.2014 - VK 1-16/14
    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - VK 1-14/15
    Dokumente und Arbeitsunterlagen, die Vergabeentscheidungen erst vorbereiten, sowie Ankündigungen und Absichtserklärungen im Vorfeld von Ausschreibungen sind grundsätzlich nicht überprüfbar (VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.07.2014, VK 1-16/14).
  • OLG Naumburg, 08.10.2009 - 1 Verg 9/09

    Ersatzneubau Fußballstadion

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - VK 1-14/15
    Der Beginn des Vergabeverfahrens bei einem förmlichen Vergabeverfahren liegt in der Absendung der Bekanntmachung an das Veröffentlichungsorgan (OLG Naumburg, Beschl. v. 08.10.2009 ,1 Verg 9/09; OLG München, Beschl. v. 12.11.2010, Verg 21/10).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - VK 1-14/15
    Nach den Erwägungen des Gerichtshofs ist charakteristisch für eine Dienstleistungskonzession, dass der Konzessionär bei der Übernahme der fraglichen Dienstleistung die damit verbundenen Betriebsrisiken ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt (EuGH, Urt. v. 10.09.2009, Rs. C-206/08 "Eurawasser"; EuGH, Urt. v. 18.07.2007, Rs. C-382/05 "Kommission/Italien"; EuGH Urt. v. 13.10.2005, Rs. C-458/03, "Parking Brixen").
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - VK 1-14/15
    Es handelt sich bei der im Amtsblatt der EU bekannt gegebenen Absicht der Direktvergabe auch um eine durch die Nachprüfungsbehörden überprüfbare Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.03.2011, VII-Verg 48/10; OLG München, Beschl. v. 22.06.2011, Verg 6/11).
  • OLG Koblenz, 15.08.2014 - 1 Verg 7/14

    Flughafen-IT - Vergabe öffentlicher Aufträge: Vorbeugender Rechtsschutz gegen

  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

  • VK Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - VK 2-29/17

    Wann liegt eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit vor?

    Andererseits muss der Auftraggeber darüber hinaus zweckbestimmt äußerlich wahrnehmbar Anstalten getroffen haben, den Auftragnehmer mit dem Ziel eines Vertragsschlusses auszuwählen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2014, Verg 26/14; OLG Celle, Beschluss vom 30.10.2014, 13 Verg 8/14; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.12.2015, VK 1 - 14/15; Beschluss vom 30.07.2014, VK 1 - 16/14; Dicks in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht Kommentar, 2011, § 107 Rn. 3).
  • VK Thüringen, 09.07.2018 - 250-4003-4018/2018-E-P-004-IK

    Kontrolle wie über eigene Dienststelle: Kein öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

    Der von der VST behauptete Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen des Kreistages der VST am 06.09.2017 kann keinen Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz innerhalb des erst mit der europaweiten Bekanntmachung der Direktvergabeabsicht am 22.03.2018 beginnenden Direktvergabeverfahrens (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 22.06.2011, Az.: Verg 6/11; OLG Rostock, Beschluss vom 20.11.2013, Az.: 17 Verg 7/13; Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.12.2015, Az.: VK 1-14/15) begründen.
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