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   VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13   

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VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13 (https://dejure.org/2014,1963)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.01.2014 - VK 1-33/13 (https://dejure.org/2014,1963)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - VK 1-33/13 (https://dejure.org/2014,1963)
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    Angebotsfrist endet erst mit Öffnung der Angebote!

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    Angebotsabgabefrist endet erst mit Öffnung der Angebote! (IBR 2014, 623)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10

    Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13
    In der Rechtsprechung wird ein Kontrahierungszwang nur ausnahmsweise für die Fälle erwogen, in denen der Auftraggeber eine Ausschreibung aufhebt und keinen der Sache nach rechtfertigenden Grund angibt oder die Aufhebung nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10; siehe auch VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.02.2013, VK 1-35/13, zu den Voraussetzungen einer rechtswidrigen, aber gleichwohl bestandskräftigen Aufhebung).
  • OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00

    Anfechtungsbefugnis eines Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13
    Das Gebot der Chancengleichheit aller Bieter verpflichtet die Vergabestelle, alle beteiligten Bieter über das Versehen bei der Terminangabe in den Bieterrundschreiben zu informieren und auf den unverändert fortbestehenden ursprünglichen Submissionstermin hinzuweisen (vgl. OLG Dresden, Beschl. vom 14.04.2000, WVerg 0001/00).
  • OLG Koblenz, 26.10.2005 - 1 Verg 4/05

    Vergabenachprüfungsverfahren: Nachschieben von Vergabeverstößen; Prüfung des

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13
    Als adäquate Maßnahme kommt die Aufhebung als "ultima ratio" nur in Betracht, wenn eine Korrektur im laufenden Verfahren nicht mehr möglich ist (OLG Koblenz, Beschl. v. 26.10.2005, 1 Verg 4/05).
  • VK Rheinland-Pfalz, 28.02.2014 - VK 1-35/13
    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13
    In der Rechtsprechung wird ein Kontrahierungszwang nur ausnahmsweise für die Fälle erwogen, in denen der Auftraggeber eine Ausschreibung aufhebt und keinen der Sache nach rechtfertigenden Grund angibt oder die Aufhebung nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10; siehe auch VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.02.2013, VK 1-35/13, zu den Voraussetzungen einer rechtswidrigen, aber gleichwohl bestandskräftigen Aufhebung).
  • VK Arnsberg, 29.01.2009 - VK 34/08

    Berichtigung eines falschen Umsatzsteuerprozentsatzes

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13
    Die Festlegung unterschiedlicher Fristen für die Einreichung der Angebote und ihre Eröffnung widerspricht dem Wortlaut der Vorschrift und ist daher unzulässig (Lausen in: jurisPK-VergR (online), 4. Aufl., Stand: 17.06.2013, § 10 EG, Rn. 12, mit Hinweis auf VK Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.2008, VK 34/2008; siehe auch BayObLG, Beschl. v. 21.12.2000, Verg 13/00).
  • BayObLG, 21.12.2000 - Verg 13/00

    Einstweiliger Rechtsschutz im Nachprüfungsverfahren; Festlegung der Angebotsfrist

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13
    Die Festlegung unterschiedlicher Fristen für die Einreichung der Angebote und ihre Eröffnung widerspricht dem Wortlaut der Vorschrift und ist daher unzulässig (Lausen in: jurisPK-VergR (online), 4. Aufl., Stand: 17.06.2013, § 10 EG, Rn. 12, mit Hinweis auf VK Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.2008, VK 34/2008; siehe auch BayObLG, Beschl. v. 21.12.2000, Verg 13/00).
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