Rechtsprechung
   VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18   

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VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18 (https://dejure.org/2019,10269)
VK Südbayern, Entscheidung vom 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18 (https://dejure.org/2019,10269)
VK Südbayern, Entscheidung vom 02. April 2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18 (https://dejure.org/2019,10269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mündliche Angebotsbestandteile dürfen nicht gewertet werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (5)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eine rein mündliche Präsentation ist vergaberechtlich unzulässig

  • vergabeblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Mündliche Bieteraussagen als Zuschlagskriterien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein generelles Doppelverwertungsverbot! (VPR 2019, 129)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mündliche Angebotsbestandteile dürfen nicht gewertet werden! (VPR 2019, 128)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mündliche Angebotsbestandteile dürfen nicht gewertet werden! (IBR 2019, 454)

Papierfundstellen

  • NZBau 2019, 544
  • ZfBR 2020, 101
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18
    Basierend darauf führe der BGH mit Beschluss vom 04.04.2017, Az X ZB 3/17 aus, dass dem öffentlichen Auftraggeber bei der Bestimmung der Zuschlagskriterien zur Ermittlung des besten Preis-/Leistungs-Verhältnisses ein weiter Beurteilungs- und Handlungsspielraum eröffnet sei.

    Auch die aufgestellten Zuschlagskriterien und deren Bewertung entsprächen der Rechtsprechung des BGH zur "Schulnotenproblematik" (Beschluss vom 04.04.2017, X ZB 3/17):.

    So hat sich insbesondere auch der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung vom 04.04.2017, X ZB 3/17 nicht mit den Anforderungen von § 127 Abs. 4 Satz 1 GWB auseinandergesetzt.

    Derartige Zuschlagskriterien sind auch nicht aufgrund des Beschlusses des BGH vom 04.04.2017, X ZB 3/17 zulässig, der sich mit der Frage der Vereinbarkeit der dortigen Zuschlagskriterien mit § 127 Abs. 4 Satz 1 GWB nicht auseinandersetzen musste, weil es dort um weitgehend standardisierte Postdienstleistungen ging und fachkundigen Bietern aufgrund der Zuschlagskriterien ausreichend deutlich war, worauf sie in ihren Konzepten zu achten hatten.

    Die Vergabekammer Südbayern weist jedenfalls darauf hin, dass aus dem Beschluss des BGH vom 04.04.2017, X ZB 3/17, der eine völlig andere Leistung betraf, nicht ohne Weiteres auf die Zulässigkeit extrem offener Zuschlagskriterien bei der Vergabe von Planungsleistungen geschlossen werden darf.

  • OLG München, 02.11.2012 - Verg 26/12

    Vergabeverfahren: Wertung und Dokumentation der Präsentation einer

    Auszug aus VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18
    Insofern habe sich die Rechtslage im Vergleich zur VOF gerade nicht geändert und eine auf eine Präsentation gestützte Bewertung verletze nicht den Grundsatz der Schriftlichkeit (dazu OLG München, Beschl. vom 02.11.2012, Verg 26/12).

    Schließlich sei auch die Wertung des Gesamteindrucks der Präsentation ein zulässiges Zuschlagskriterium (OLG München, Beschluss vom 02.11.2012, Verg 26/12).

    Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass gerade bei der Vergabe von Planungsleistungen eine Angebotswertung anhand einer Präsentation weit verbreitet und üblich ist und unter Geltung der vor 2016 bestehenden Rechtslage auch von der Rechtsprechung akzeptiert wurde (z.B. OLG München, Beschluss vom 02.11.2012, Verg 26/12).

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - Verg 3/06

    Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen fehlender Preisangabe nach § 21 Abs. 1 Satz

    Auszug aus VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18
    Der Bevollmächtigte der Antragstellerin hat im nachgelassenen Schriftsatz vom 20.03.2019 zutreffend darauf hingewiesen, dass der vorliegende Sachverhalt nicht mit der Rechtsprechung zur Verwendung eigener Formblätter, die alle geforderten Informationen enthalten, anstatt der von der Vergabestelle zwingend vorgegebenen Formblätter vergleichbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2006, Verg 3/06 und VK Bund, Beschluss vom 02.10.2013, VK 2-80/13).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11

    Ausschluss eines Angebots wegen Ungeeignetheit des Bewerbers im

    Auszug aus VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18
    Bereits im Hinblick auf andere Fragestellungen im Zusammenhang mit der notwendigen Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien hat die Rechtsprechung entschieden, dass solche Fragen regelmäßig nicht zu den Problemkreisen gehören, die für durchschnittliche Bieter erkennbar sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011, Verg 16/11).
  • VK Bund, 02.10.2013 - VK 2-80/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe eines Bauvorhabens

    Auszug aus VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18
    Der Bevollmächtigte der Antragstellerin hat im nachgelassenen Schriftsatz vom 20.03.2019 zutreffend darauf hingewiesen, dass der vorliegende Sachverhalt nicht mit der Rechtsprechung zur Verwendung eigener Formblätter, die alle geforderten Informationen enthalten, anstatt der von der Vergabestelle zwingend vorgegebenen Formblätter vergleichbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2006, Verg 3/06 und VK Bund, Beschluss vom 02.10.2013, VK 2-80/13).
  • OLG München, 09.04.2015 - Verg 1/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bildung eines Fachloses für die Vergabe von

    Auszug aus VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18
    Leistungen sind dann grundsätzlich zur Fachlosbildung geeignet, wenn sie ausreichend voneinander abgrenzbar sind, sie nicht untrennbar miteinander verflochten sind und sich hierfür ein Teilmarkt gebildet hat, auf welchem Anbieter solche Arbeiten als eigenständige Aufträge übernehmen (vgl. OLG München, Beschluss vom 09.04.2015, Verg 1/15).
  • OLG München, 13.03.2017 - Verg 15/16

    Unzulässiger Nachprüfungsantrag - Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18
    Auch das OLG München hat nach der Vergaberechtsreform 2016 seine vorher abweichende Rechtsprechung aufgegeben (vgl. OLG München, Beschluss vom 13.03.2017, Verg 15/16) und geht derzeit nicht von einer Erkennbarkeit solcher Fragen aus.
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18
    Der Rechtsprechung genüge es, wenn in einem Vertrag allein auf die Leistungsbilder der Leistungsphasen 1 - 9 der HOAI verwiesen werde (so etwa BGH, NJW 2004, 2588).
  • OLG Brandenburg, 19.01.2009 - Verg W 2/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen Versäumung der

    Auszug aus VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18
    Die Antragsgegnerin erwiderte mit Schriftsatz vom 23.01.2019, dass der Antragstellerin unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg (Beschluss v. 19.01.2009, Verg W 2/09) die Antragsbefugnis fehle, da deren Angebot durch den Ausschluss nicht existent geworden sei und sie sich damit auch nicht auf eine zweite Chance berufen könne.
  • OLG München, 10.12.2009 - Verg 16/09

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend Bauleistungen für den Ausbau einer

    Auszug aus VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18
    Sie führte dazu eine ähnlich gelagerte Entscheidung des OLG München an (Beschluss v. 10.12.2009, Verg 16/09): "Steht fest, dass eine Zuschlagserteilung auf das Angebot des Antragstellers aus Rechtsgründen ausscheidet, hat der Bieter kein rechtliches Interesse mehr am weiteren Fortgang des Vergabeverfahrens." Das Nachprüfungsverfahren führe sonst zu einer allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle.
  • OLG München, 25.09.2014 - Verg 9/14

    Vergabeverfahren: Dokumentation der Wertungsentscheidung eines Gremiums im

  • EuGH, 21.12.2016 - C-355/15

    Bietergemeinschaft Technische Gebäudebetreuung und Caverion Österreich - Vorlage

  • VK Südbayern, 03.07.2019 - Z3-3-3194-1-09-03/19

    Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach vorangegangenem

    Jedenfalls das Unterkriterium "Gesamteindruck der Präsentation" unterliegt aber auch rechtlichen Bedenken (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 02.04.2019, Z3-3-3194-1-43-11/18).

    Ein generelles Verbot der Berücksichtigung derselben Aspekte im Wettbewerb und später im Verhandlungsverfahren besteht nicht (vgl. zu einer ähnlichen Problematik VK Südbayern, Beschluss vom 02.04.2019, Z3-3-3194-1-43-11/18).

  • OLG Frankfurt, 18.02.2020 - 11 Verg 7/19

    Kein Auschluss eines form- und fristgerechten Angebots wegen "Infektion" durch

    Viel spricht allerdings dafür, die in § 53 Abs. 2-4 VgV näher aufgeführten Vorgaben zur Übermittlung von Angeboten unter den Begriff der "Form" zu fassen (Soudry in: Müller-Wrede, VgV, § 57 Rn. 40; Herrmann in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2018, § 53 Rn. 7; Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18 Rn. 130).
  • BGH, 16.05.2023 - XIII ZR 14/21

    GAEB-Dateiformat

    Formgerecht übermittelt beziehungsweise eingereicht ist das Angebot deshalb nur, wenn dies mithilfe der vom Auftraggeber vorgegebenen elektronischen Mittel erfolgt (vgl. Christiani in Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 13 VOB/A Rn. 1, § 13 VOB/A-EU Rn. 10; zu § 53 VgV vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juli 2020 - VII Verg 6/20, juris Rn. 56; Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 2. April 2019, BeckRS 2019, 7485 Rn. 130 bis 132; Soudry in Müller-Wrede, VgV/UVgO, 5. Aufl., § 57 VgV Rn. 40; Herrmann in Ziekow-Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 53 VgV Rn. 7; offengelassen für die Verschlüsselung von OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 11 Verg 7/19, juris Rn. 26 f.; vgl. auch Müller in Röwekamp/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, 2. Aufl., § 9 Rn. 18 sowie aaO Dittmann/Dicks, § 57 Rn. 52).
  • VK Rheinland, 19.11.2019 - VK 40/19

    Grundlage der Angebotswertung ist das schriftliche Angebot!

    22 Abs. 2 RL 2014/24/EU, § 9 Abs. 2 VgV und § 53 Abs. 1 VgV betreffen als allgemeine Regelungen alle Arten von Vergabeverfahren und damit auch das Verhandlungsverfahren, ebenso VK Südbayern, Beschl.v. 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18; Terbrack, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 53 VgV Rdnr. 5; Voppel, in: Voppel/Osenbrück/Bubert, VgV, 4. Aufl. 2018, § 53 Rdnr. 4; Wanderwitz, in: Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 2, 3. Aufl. 2019, § 9 VgV Rdnr. 26 a.E., was gleichfalls durch die vorgenannten in Erwägungsgrund 58 verwendeten Ausdrücke bestätigt wird.

    Derartige Konzepte müssen demzufolge ebenfalls in Textform vorliegen, ebenso VK Südbayern, Beschl.v. 02.04.2019, a.a.O., Rdnr. 170.

    Erst recht unzulässig ist es, die Bewertung der Angebote hinsichtlich einzelner Zuschlagskriterien allein auf mündliche Darlegungen der Bieter in einem Präsentationstermin zu stützen, ebenso VK Südbayern, Beschl.v. 02.04.2019, a.a.O., Rdnr. 166, 170.

  • VK Südbayern, 28.10.2021 - 3194.Z3-3_01-21-27

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Apothekenpflichtige Medizinprodukte,

    Anders als in dem seinerzeit von der Vergabekammer entschiedenen Fall (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18) sind vorliegend nicht die Inhalte der Präsentationen Gegenstand des Angebots, sondern die jeweils benannten Personen für die Projektleitung, deren Qualifikation anhand der Präsentationen beurteilt werden sollte.
  • VK Brandenburg, 03.06.2019 - VK 4/19

    Zwischenpunkte sind keine "vollen" Punkte!

    Die Antragstellerin verwies in diesem Zusammenhang auf die jüngste Rechtsprechung der Vergabekammer Südbayern (Beschluss vom 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18), wonach die Bewertung von Zuschlagskriterien auf der Grundlage einer Präsentation generell unzulässig sei.
  • VK Südbayern, 24.10.2022 - 3194.Z3-3_01-22-8

    Nachprüfungsverfahren, nachgereichte Schriftsätze, Entscheidungen der

    Daher muss nach heute geltender Rechtslage der Auftraggeber auch in einem Verhandlungsverfahren, in dem die Wertung der Angebote auch aufgrund eines Verhandlungsgesprächs mit Präsentation stattfindet, stets sicherstellen, dass die maßgeblichen Inhalte von den Bietern bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe formgerecht (d.h. mindestens in Textform) eingereicht werden (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18).
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