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   VK Südbayern, 04.06.2018 - Z3-3-3194-1-08-03/18   

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VK Südbayern, 04.06.2018 - Z3-3-3194-1-08-03/18 (https://dejure.org/2018,18175)
VK Südbayern, Entscheidung vom 04.06.2018 - Z3-3-3194-1-08-03/18 (https://dejure.org/2018,18175)
VK Südbayern, Entscheidung vom 04. Juni 2018 - Z3-3-3194-1-08-03/18 (https://dejure.org/2018,18175)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dürfen Zuschlagskriterien Wettbewerbsvorteile ausgleichen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Dürfen Zuschlagskriterien Wettbewerbsvorteile ausgleichen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kann die Öffnung des Marktes bei einem Vergabeverfahren zu Lasten eines ehemaligen Monopolisten eine Diskriminierung darstellen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlagskriterien dürfen Wettbewerbsvorteile ausgleichen! (VPR 2018, 205)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VK Bund, 24.09.2014 - VK 2-67/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe Rahmenvereinbarung von Mobilfunkleistungen

    Auszug aus VK Südbayern, 04.06.2018 - Z3-3-3194-1-08-03/18
    Im Übrigen stellt sich die Frage, ob eine Vorgabe des öffentlichen Auftraggebers, die dieser allein deshalb weglässt oder aufstellt - worin de facto kein Unterschied besteht -, damit der Wettbewerbsvorteil eines (Monopol-)Bieters nivelliert, gleichzeitig aber der Wettbewerb für andere Bieter eröffnet werde, überhaupt gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen kann und es nicht vielmehr zu begrüßen ist, wenn der öffentliche Auftraggeber Vorgaben am Wettbewerbsgrundsatz orientiert dahingehend anlegt, dass ein offener und weiter Wettbewerb ermöglicht wird, der allen nicht nur die generelle Chance auf Teilnahme eröffnet, sondern darüber hinaus auch auf eine erfolgreiche Teilnahme (so: VK Bund, Beschluss vom 24.09.2014, VK 2 - 67/14).

    Es ist zwar nicht Aufgabe eines öffentlichen Auftraggebers, bestehende Wettbewerbsunterschiede der Marktteilnehmer auszugleichen oder zu nivellieren (VK Bund, Beschluss vom 24.09.2014, VK 2 - 67/14).

    Ungeachtet dessen ist aber im Ausgangspunkt festzustellen, dass es grundsätzlich in der Autonomie eines Auftraggebers liegt, mit dem Aufstellen von Vorgaben oder Wertungskriterien oder mit dem Unterlassen der Aufstellung von Vorgaben zu definieren, was dem Auftraggeber wichtig ist und wo er Prioritäten setzt (VK Bund, Beschluss vom 24.09.2014, VK 2 - 67/14).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 48/09

    Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Südbayern, 04.06.2018 - Z3-3-3194-1-08-03/18
    367/15, S.133; EuGH, Urteil vom 26. März 2015 - C-601/13, Ambisig, Rdnr. 28; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2017, Verg 31/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Dezember 2016, VII-Verg 15/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2010, VII-Verg 48/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Mai 2008, VII-Verg 5/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Mai 2005, VII-Verg 16/05).

    Der zu beachtende gesetzliche Rahmen ergibt sich aus zwingenden vergaberechtlichen Vorgaben, den vergaberechtlichen Prinzipien sowie aus dem Zweck, dem die Festlegung von Wertungskriterien dient, (siehe nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2010, VII-Verg 48/09 m.w.Nachw.).

    Soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot ergehen, unterliegt der Kontrolle nicht nur die Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes durch den Auftraggeber, sondern auch, ob die Kriterien dem mit ihrer Bestimmung verfolgten Zweck, das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln, zuwiderlaufen, (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 3. März 2010, VII-Verg 48/09, OLG Düsseldorf, Beschluss v. 7. Mai 2005, VII-Verg 16/05).

  • OLG München, 09.03.2018 - Verg 10/17

    Umfang der Ermessensausübung bei der Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen

    Auszug aus VK Südbayern, 04.06.2018 - Z3-3-3194-1-08-03/18
    Entgegen der Andeutung der Vergabekammer in der mündlichen Verhandlung, lasse sich auch dem Beschluss des OLG München vom 09.03.2018, Az. Verg 10/17 nicht entnehmen, was zu einer Unzulässigkeit der Bestimmung des Abzugsbetrags F im Los 1 führen würde.

    Eine ordnungsgemäße Ausübung von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen setzt voraus, dass 1. Verfahrensgrundsätze eingehalten wurden, dass 2. der Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt wurde, 3. keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind, 4. die zu berücksichtigenden Gesichtspunkte angemessen und vertretbar gewichtet wurden und 5. der gesetzliche oder ein selbst von der Vergabestelle vorgegebene Rahmen oder Maßstab beachtet wurde (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 09.03.2018 - Verg 10/17 und Beschluss vom 07.04.2011, Verg 5/11).

    Das OLG München hat in seiner Entscheidung vom 09.03.2017 (Verg 10/17) ausgeführt, dass ein "Nachschieben" nicht dokumentierter und auch nicht vorab vorgenommener Ermessens- oder Beurteilungserwägungen die Gefahr berge, dass die Rechtfertigung der Entscheidung im Streitfall - bewusst oder unterbewusst - die Argumentation beeinflusst, mithin nicht mehr eine ergebnisoffene, sondern eine ergebnisorientierte Bewertung der Tatsachen erfolge.

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2005 - Verg 16/05

    Rechtsverletzung durch Vorgabe von sog. "Ja/Nein-Kriterien"?

    Auszug aus VK Südbayern, 04.06.2018 - Z3-3-3194-1-08-03/18
    367/15, S.133; EuGH, Urteil vom 26. März 2015 - C-601/13, Ambisig, Rdnr. 28; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2017, Verg 31/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Dezember 2016, VII-Verg 15/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2010, VII-Verg 48/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Mai 2008, VII-Verg 5/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Mai 2005, VII-Verg 16/05).

    Soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot ergehen, unterliegt der Kontrolle nicht nur die Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes durch den Auftraggeber, sondern auch, ob die Kriterien dem mit ihrer Bestimmung verfolgten Zweck, das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln, zuwiderlaufen, (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 3. März 2010, VII-Verg 48/09, OLG Düsseldorf, Beschluss v. 7. Mai 2005, VII-Verg 16/05).

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2016 - 15 Verg 7/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Wettbewerbsbeschränkung bei Ausschreibung der

    Auszug aus VK Südbayern, 04.06.2018 - Z3-3-3194-1-08-03/18
    Ist die Festlegung des Beschaffungsbedarfs aufgrund sachlicher und auftragsbezogener Gründe diskriminierungsfrei erfolgt, ist eine sich hieraus ergebende wettbewerbsverengende Wirkung hinzunehmen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.09.2016 - 15 Verg 7/16).
  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Südbayern, 04.06.2018 - Z3-3-3194-1-08-03/18
    Es stellt für sich ohne Weiteres aber noch keine vergaberechtlich zu beanstandende Ungleichbehandlung dar, wenn ein Zuschlagskriterium qualitative Gesichtspunkte der Leistungserbringung wie geschehen hervorhebt (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2016 - Verg 15/16

    Rechtswidrigkeit der Bewertung der Schadstoffemission von Fahrzeugen

    Auszug aus VK Südbayern, 04.06.2018 - Z3-3-3194-1-08-03/18
    367/15, S.133; EuGH, Urteil vom 26. März 2015 - C-601/13, Ambisig, Rdnr. 28; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2017, Verg 31/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Dezember 2016, VII-Verg 15/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2010, VII-Verg 48/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Mai 2008, VII-Verg 5/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Mai 2005, VII-Verg 16/05).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2017 - Verg 31/16

    Anforderungen an die Wertung von Angeboten im Rahmen der Beschaffung von

    Auszug aus VK Südbayern, 04.06.2018 - Z3-3-3194-1-08-03/18
    367/15, S.133; EuGH, Urteil vom 26. März 2015 - C-601/13, Ambisig, Rdnr. 28; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2017, Verg 31/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Dezember 2016, VII-Verg 15/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2010, VII-Verg 48/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Mai 2008, VII-Verg 5/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Mai 2005, VII-Verg 16/05).
  • EuGH, 26.03.2015 - C-601/13

    Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus VK Südbayern, 04.06.2018 - Z3-3-3194-1-08-03/18
    367/15, S.133; EuGH, Urteil vom 26. März 2015 - C-601/13, Ambisig, Rdnr. 28; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2017, Verg 31/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Dezember 2016, VII-Verg 15/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2010, VII-Verg 48/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Mai 2008, VII-Verg 5/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Mai 2005, VII-Verg 16/05).
  • OLG München, 07.04.2011 - Verg 5/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erforderlichkeit eines Gleichwertigkeitsnachweises

    Auszug aus VK Südbayern, 04.06.2018 - Z3-3-3194-1-08-03/18
    Eine ordnungsgemäße Ausübung von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen setzt voraus, dass 1. Verfahrensgrundsätze eingehalten wurden, dass 2. der Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt wurde, 3. keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind, 4. die zu berücksichtigenden Gesichtspunkte angemessen und vertretbar gewichtet wurden und 5. der gesetzliche oder ein selbst von der Vergabestelle vorgegebene Rahmen oder Maßstab beachtet wurde (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 09.03.2018 - Verg 10/17 und Beschluss vom 07.04.2011, Verg 5/11).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2008 - Verg 5/08

    Untersuchungsgrundsatz; nachträglich aufgestellte Unterkriterien und

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