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   VK Südbayern, 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-23-08/13   

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https://dejure.org/2013,29283
VK Südbayern, 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-23-08/13 (https://dejure.org/2013,29283)
VK Südbayern, Entscheidung vom 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-23-08/13 (https://dejure.org/2013,29283)
VK Südbayern, Entscheidung vom 10. September 2013 - Z3-3-3194-1-23-08/13 (https://dejure.org/2013,29283)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabeverstoß durch die Forderung weiterer in der Bekanntmachung nicht genannter Eignungsnachweise in den Vergabeunterlagen bzgl. Rügeverpflichtung; Möglichkeit der Kenntnisnahme der Anforderungen durch einen Bieter bei Nennung der Eignungsanforderungen direkt im ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eignungsanforderungen sind in der Bekanntmachung zu nennen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VK Südbayern, 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-23-08/13
    Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die Vorschrift des § 107 Abs. 3 S, 1 Nr. 1 GWB aufgrund der Vorgaben der EuGH-Entscheidungen vom 28. Januar 2010 (C406/08, Tz. 39 ff., und C-456/08) überhaupt noch anzuwenden ist.

    Hierauf hat das OLG München bereits in seinen Beschlüssen vom 03.11.2011 (Verg 14/11) und 15.03.2012 (Verg 2/12) hingewiesen und dort ausgeführt: ""Es kommt im Übrigen die grundsätzliche Überlegung hinzu, dass nach der Entscheidung des EuGH vom 28.1.2010 - C406/08 und C-456/08, welcher klare Fristen für die Ausübung und Gewährung des Primärrechtsschutzes verlangt, eine großzügigere Handhabung bei der Auslegung des Begriffes "unverzüglich" angezeigt erscheint.".

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2011 - Verg 60/11

    Ausschließung eines Angebots wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die

    Auszug aus VK Südbayern, 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-23-08/13
    Ein Bieter, insbesondere auch ein solcher aus dem EU-Ausland, soll allein bereits aus der Bekanntmachung erkennen können, ob er die Eignungsanforderungen erfüllen kann, so dass es sich für ihn "lohnt", die Vergabeunterlagen überhaupt anzufordern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011, Az. VII-Verg 60/11).

    Dies ist auch nicht aufgrund der in der Praxis weitgehend anerkannten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.11.2011 VII-Verg 60/11 anders zu beurteilen.

  • VK Bund, 27.08.2012 - VK 1-88/12

    Gebäude- und Fensterreinigung

    Auszug aus VK Südbayern, 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-23-08/13
    Denn die hier entscheidungserhebliche Rechtslage ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Normtext der VOB/A, sondern erst andeutungsweise über einen Verweis in § 12 EG Abs. 2 Nr. 2 VOB/A aus dem EU-Standard-Bekanntmachungsformular (VK Bund, Beschluss vom 27.08.2012 - Az. VK 1 - 88/12).

    Allein ein solcher Verweis in der Bekanntmachung auf die dann aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Eignungsanforderungen ist jedoch nicht hinreichend transparent (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2010, Az. VII-Verg 18/10, VK Bund, Beschluss vom 27.08.2012 - Az. VK 1 - 88/12, VK Thüringen Beschluss vom 12.04.2013 Az. 250-4002-2400-2013-E-008-SOK ).

  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als

    Auszug aus VK Südbayern, 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-23-08/13
    Hierauf hat das OLG München bereits in seinen Beschlüssen vom 03.11.2011 (Verg 14/11) und 15.03.2012 (Verg 2/12) hingewiesen und dort ausgeführt: ""Es kommt im Übrigen die grundsätzliche Überlegung hinzu, dass nach der Entscheidung des EuGH vom 28.1.2010 - C406/08 und C-456/08, welcher klare Fristen für die Ausübung und Gewährung des Primärrechtsschutzes verlangt, eine großzügigere Handhabung bei der Auslegung des Begriffes "unverzüglich" angezeigt erscheint.".

    Aus Gründen der Transparenz der von den Bietern zu erfüllenden Anforderungen verlangt nämlich § 12 EG Abs. 2 Nr. 2 VOB/A i.V.m. Ziffer III.2 des EU- Standardformulars für Bekanntmachungen (Anhang II der Verordnung EU Nr. 842/2011), dass Vorgaben an die Eignung bereits in der Bekanntmachung genannt werden (OLG München, Beschluss vom 15.03.2012, Az. Verg 2/12).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2010 - Verg 18/10

    Begriff des Drittunternehmens i.S. von Art. 25, 45 Richtlinie 2004/18/EG

    Auszug aus VK Südbayern, 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-23-08/13
    Allein ein solcher Verweis in der Bekanntmachung auf die dann aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Eignungsanforderungen ist jedoch nicht hinreichend transparent (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2010, Az. VII-Verg 18/10, VK Bund, Beschluss vom 27.08.2012 - Az. VK 1 - 88/12, VK Thüringen Beschluss vom 12.04.2013 Az. 250-4002-2400-2013-E-008-SOK ).

    Da die Eignungsanforderungen von der Antragsgegnerin nicht bekannt gemacht und damit nicht wirksam gefordert worden waren, darf die Nichterfüllung dieser Anforderungen nicht zu Lasten der Bieter gehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2010, Az. VII-Verg 18/10), d.h. die Antragstellerin darf nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht vorgelegt hat.

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 30/11

    Ausschluss eines Bieters bei fehlender Zusammenstellung der verlangten Nachweise

    Auszug aus VK Südbayern, 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-23-08/13
    "Erkennbar" i.S.d. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB sind indes nur solche Verstöße, die gewissermaßen laienhaft und ohne Anwendung juristischen Sachverstands ins Auge fallen; übersteigerte tatsächliche und rechtliche Anforderungen dürfen diesbezüglich nicht an einen Bieter gestellt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011, VII-Verg 30/11).
  • VK Münster, 21.07.2011 - VK 9/11

    Nachfordern von Nachweisen: Frist von sechs Tagen reicht nicht aus!

    Auszug aus VK Südbayern, 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-23-08/13
    Bislang war die Unvollständigkeit ein zwingender Ausschlussgrund, nunmehr können solche Angebote auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb von sechs Tagen vervollständigt werden (vgl. VK Münster, Beschluss vom 21.07.2011, Az. VK 9/11).
  • VK Südbayern, 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-22-08/13

    Hinweis auf Formblatt: Keine wirksame Forderung einer Bescheinigung!

    Auszug aus VK Südbayern, 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-23-08/13
    Im Parallelverfahren Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ..., das Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens Az.: Z3-3-3194-1-22-08/13 ist, hatte mittlerweile die Antragstellerin auf entsprechende Anforderung am 10.07.2013 eine E-Mail vom 09.07.2013 übersandt, in der von Seiten der SOKA-Bau bestätigt wurde, dass die Antragstellerin seit 01.01.2006 dort erfasst sei und zur Beitragsabführung herangezogen werde.
  • OLG Celle, 16.06.2011 - 13 Verg 3/11

    Ausschluss eines Angebots bei Fehlen von Nachweisen und Erklärungen für eine

    Auszug aus VK Südbayern, 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-23-08/13
    Der Rechtssauffassung des OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2011 - Az. 13 Verg 3/11 folgt die Vergabekammer Südbayern aus diesem Grund ausdrücklich nicht, da das OLG Celle - ähnlich wie die Antragsgegnerin im vorliegenden Fall - unzulässig aus der Kenntnis der Tatsachen die Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes folgert.
  • OLG München, 03.11.2011 - Verg 14/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzüglichkeit der Rüge eines

    Auszug aus VK Südbayern, 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-23-08/13
    Hierauf hat das OLG München bereits in seinen Beschlüssen vom 03.11.2011 (Verg 14/11) und 15.03.2012 (Verg 2/12) hingewiesen und dort ausgeführt: ""Es kommt im Übrigen die grundsätzliche Überlegung hinzu, dass nach der Entscheidung des EuGH vom 28.1.2010 - C406/08 und C-456/08, welcher klare Fristen für die Ausübung und Gewährung des Primärrechtsschutzes verlangt, eine großzügigere Handhabung bei der Auslegung des Begriffes "unverzüglich" angezeigt erscheint.".
  • VK Südbayern, 20.12.2012 - Z3-3-3194-1-58-11/12

    Erkannte Vergabeverstöße sind sofort zu rügen!

  • OLG München, 21.08.2008 - Verg 13/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen nicht vorliegender -

  • VK Südbayern, 05.12.2013 - Z3-3-3194-1-38-10/13

    Vorgaben an die Eignung sind in der Bekanntmachung anzugeben!

    2.4 Im vorliegenden Vergabeverfahren sind für nicht präqualifizierte Bieter keinerlei Eignungsnachweise wirksam gefordert, da der entsprechende Hinweis auf das Formblatt 124 in der Vergabebekanntmachung für eine wirksame Forderung nicht ausreicht (OLG Jena, Beschluss vom 16.09.2013, Az.: 9 Verg 3/13, VK Bund, Beschluss vom 27.08.2012 - Az. VK 1 - 88/12, VK Südbayern Beschlüsse vom 10.09.2013 Az. Z3-3-3194-1-22-08/13 und Z3-3-3194-1-23-08/13).

    Ein Bieter, insbesondere auch ein solcher aus dem EU-Ausland, soll allein bereits aus der Bekanntmachung erkennen können, ob er die Eignungsanforderungen erfüllen kann, so dass es sich für ihn "lohnt", die Vergabeunterlagen überhaupt anzufordern (vgl. VK Bund, Beschluss vom 27.08.2012 - Az. VK 1 - 88/12, VK Thüringen Beschluss vom 12.04.2013 Az. 250-4002-2400-2013-E-008-SOK, VK Südbayern Beschlüsse vom 10.09.2013 Az. Z3-3-3194-1-22-08/13 und Z3-3-3194-1-23-08/13).

    Eigene Recherchen, was das angegebene Formblatt beinhaltet, sind den Bietern hier schon mangels entsprechender Fundstelle in der Bekanntmachung nicht zuzumuten und können erst recht nicht von potentiell an der konkreten Vergabe interessierten EU-Ausländern verlangt werden (VK Bund, B. v. 27.08.2012 - Az. VK 1 - 88/12, VK Südbayern Beschlüsse vom 10.09.2013 Az. Z3-3-3194-1-22-08/13 und Z3-3-3194-1-23-08/13).

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