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   VK Südbayern, 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16   

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VK Südbayern, 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16 (https://dejure.org/2017,8524)
VK Südbayern, Entscheidung vom 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16 (https://dejure.org/2017,8524)
VK Südbayern, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16 (https://dejure.org/2017,8524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    RL 2014/23/EU Art. 10 Abs. 8 lit. g); GWB § 107 Abs. 1 Nr. 4; BayRDG Art. 19; KonzVgV § 2 Abs. 3; VgV § 3 Abs. 11 Nr. 2
    Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Bereich des Rettungsdienstes

  • rewis.io

    Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Bereich des Rettungsdienstes

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reichweite der Bereichsausnahme für den Rettungsdienst?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (30)

  • VG Düsseldorf, 15.09.2016 - 7 L 2411/16

    Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Verwaltungsrechtsweg

    Auszug aus VK Südbayern, 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16
    Auch nach dem VG Düsseldorf (Beschluss vom 15.09.2016 - 7 L 2411/16) stehe dem Eingreifen der Bereichsausnahme nicht entgegen, dass zwei privatwirtschaftliche Unternehmen sich mit Angeboten am Verfahren beteiligt haben.

    Eine derartige Auslegung würde dem Verständnis des Begriffs der Gefahrenabwehr in der geltenden Rechtsordnung nicht gerecht und diesen im Rahmen des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB neben den Begriffen Katastrophen- und Zivilschutz seines eigenständigen Anwendungsbereichs berauben (VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2016 - 7 L 2411/16).

    Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der nationalen Rechtsordnung ist auf das zum Gefahrenabwehrbegriff In der Rechtsordnung - insbesondere im polizeirechtlichen Gefahrenabwehrrecht - angelegte und in der Rechtsprechung fortentwickelte Verständnis zurückzugreifen (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2016 - 7 L 2411/16).

    Der Begriff der Gefahrenabwehr in Bezug auf die streitgegenständlichen Rettungsdienste außerhalb des Zivil- und Katastrophenschutzes bezieht sich mithin auf alltägliche Gefahren für Leben, Leib und Gesundheit (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2016 - 7 L 2411/16; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.08.2010 - VKD-14/2016- L).

    Die Notfallrettung ist dem Bereich der Gefahrenabwehr zuzuordnen (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2016 - 7 L 2411/16; VK RheinIand-Pfalz, Beschluss vom 19.08.2016 - VKD-14/2016-L).

    Schließlich dienen auch die unter Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen Vorhaltung und Betrieb eines RTW der Gefahrenabwehr, da diese die Notfallrettung erst ermöglichen (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2016 - 7 L 2411/16).

    Soweit das VG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 15.09.2016 - 7 L 2411/16 darauf angestellt hat, dass im Rettungsdienstbereich der dortigen Antragsgegnerin der Rettungsdienst bisher ausschließlich Hilfsorganisationen erbracht worden ist - also auf die Erbringung der konkret ausgeschriebenen Leistung in der Vergangenheit abstellt - kann dies nicht überzeugen: Die Anwendbarkeit des europäischen Vergaberechts und die Frage des zu beschreitenden Rechtswegs kann nicht von der Zufälligkeit abhängen, ob in der Vergangenheit in einem bestimmten Rettungsdienstbereich eine freiwillige Hilfsorganisationen oder ein privates Unternehmen den Rettungsdienst erbracht hat.

  • KG, 24.10.2013 - Verg 11/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Irrtümliche Durchführung eines

    Auszug aus VK Südbayern, 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16
    Hat der Auftraggeber aber vertretbar eine Vertragssumme oberhalb der Schwellenwerte angenommen, hat die Tatsache, dass einige der eingegangenen Angebote den Schwellenwert nicht erreichen, auf die Wahl des Vergabeverfahrens keinen Einfluss und beseitigt nicht die Zulässigkeit der Anrufung der Vergabekammer (KG Berlin, Beschluss vom 24.10.2013 - Az.: Verg 11/13; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.05.2011 - Az.: Verg W 16/10; OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2003 - Az.: 13 Verg 22/03).

    In diesen Fällen ist es erforderlich, den erkannten Vergaberechtsverstoß unmittelbar und unverzüglich vor der Vergabekammer oder gegebenenfalls im Beschwerdeverfahren geltend zu machen (OLG München, Beschluss vom 29.10.2013 - Verg 11/13; Beschluss vom 15.03.2012 - Verg 2/12; B. v. 02.08.2007 - Az.: Verg 07/07).

  • OLG München, 02.08.2007 - Verg 7/07

    Rüge der Ausschreibung eines verdeckten Leitfabrikats

    Auszug aus VK Südbayern, 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16
    Es besteht deshalb keine Rügeobliegenheit für solche Vergaberechtsfehler, die der antragstellenden Partei erst während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens bekannt werden (so schon zum vor dem 18.04.2016 geltenden Recht BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2015 - VII-Verg 35/14; OLG München, Beschluss vom 02.08.2007 - Verg 07/07).

    In diesen Fällen ist es erforderlich, den erkannten Vergaberechtsverstoß unmittelbar und unverzüglich vor der Vergabekammer oder gegebenenfalls im Beschwerdeverfahren geltend zu machen (OLG München, Beschluss vom 29.10.2013 - Verg 11/13; Beschluss vom 15.03.2012 - Verg 2/12; B. v. 02.08.2007 - Az.: Verg 07/07).

  • OLG Schleswig, 30.03.2004 - 6 Verg 1/03

    Schätzung des Gesamtwertes des Auftrags: Zu welchem Zeitpunkt?

    Auszug aus VK Südbayern, 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16
    Die Schätzung ist vom Antragsgegner hierbei nach objektiven Kriterien, ausgehend von der zu beschaffenden Leistung und der aktuellen Marktlage aufgrund einer sorgfältigen betriebswirtschaftlichen Finanzplanung durchzuführen (OLG Rostock, Beschluss vom 20. September 2006 - 17 Verg 8/06; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. März 2004 - 6 Verg 1/03).

    Wegen der Bedeutung des Schwellenwerts ist es erforderlich, dass die Vergabestelle die ordnungsgemäße Ermittlung des geschätzten Auftragswertes in einem Aktenvermerk festhält (OLG Rostock, Beschluss vom 20.09.2006 - 17 Verg 7/06, OLG Schleswig, Beschluss vom 30.03.2004 - 6 Verg 1/03).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - Verg 35/14

    Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens betreffend die Ausschreibung von

    Auszug aus VK Südbayern, 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16
    Es besteht deshalb keine Rügeobliegenheit für solche Vergaberechtsfehler, die der antragstellenden Partei erst während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens bekannt werden (so schon zum vor dem 18.04.2016 geltenden Recht BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2015 - VII-Verg 35/14; OLG München, Beschluss vom 02.08.2007 - Verg 07/07).
  • EuGH, 12.03.2015 - C-538/13

    eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

    Auszug aus VK Südbayern, 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16
    Abzustellen ist insoweit ohnehin auf einen durchschnittlichen Marktteilnehmer im Bereich des Rettungsdienstes, der die im Verkehr übliche Sorgfalt anwendet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.06.2013 - 11 Verg 3/13; OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2011 - 13 Verg 3/11, in diese Richtung auch EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - Rs. C-538/13 - eVigilio).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 11 Verg 3/13

    Vergaberecht: Verstoß gegen Verbot der produktspezifischen Ausschreibung

    Auszug aus VK Südbayern, 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16
    Abzustellen ist insoweit ohnehin auf einen durchschnittlichen Marktteilnehmer im Bereich des Rettungsdienstes, der die im Verkehr übliche Sorgfalt anwendet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.06.2013 - 11 Verg 3/13; OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2011 - 13 Verg 3/11, in diese Richtung auch EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - Rs. C-538/13 - eVigilio).
  • OLG Brandenburg, 29.01.2013 - Verg W 8/12

    Vergaberecht: Anforderungen an das Transparenzgebot bezüglich der

    Auszug aus VK Südbayern, 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16
    In solchen Fällen hat die Vergabekammer Südbayern den Vertragswert eigenständig unter Berücksichtigung des Sachverhaltes zu schätzen (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29.01.2013 - Az.: Verg W 8/12; OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2009 - Az.: 13 Verg 4/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2008 - Az.: 15 Verg 4/08; VK Südbayern, Beschluss vom 12.11.2012 - Az.: Z3-3-3194-1-36-07/12).
  • VK Südbayern, 12.11.2012 - Z3-3-3194-1-36-07/12

    Keine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts: Nachprüfungsinstanz schätzt!

    Auszug aus VK Südbayern, 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16
    In solchen Fällen hat die Vergabekammer Südbayern den Vertragswert eigenständig unter Berücksichtigung des Sachverhaltes zu schätzen (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29.01.2013 - Az.: Verg W 8/12; OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2009 - Az.: 13 Verg 4/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2008 - Az.: 15 Verg 4/08; VK Südbayern, Beschluss vom 12.11.2012 - Az.: Z3-3-3194-1-36-07/12).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Südbayern, 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16
    Eine aktive Beteiligung am Nachprüfungsverfahren liegt bereits dann vor, wenn sich die Beigeladene schriftsätzlich zu den streitigen Rechtsfragen geäußert und die Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin verneint hat (vgl. OLG Düsseldorf, vom 10.05.2012 - Verg 5/12).
  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als

  • OLG Celle, 16.06.2011 - 13 Verg 3/11

    Ausschluss eines Angebots bei Fehlen von Nachweisen und Erklärungen für eine

  • OLG Brandenburg, 17.05.2011 - Verg W 16/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit von Nebenangeboten;

  • OLG München, 23.06.2009 - Verg 8/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen Änderungen mittels

  • OLG Celle, 19.08.2009 - 13 Verg 4/09

    Ermittlung des Vergabewerts

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2008 - 15 Verg 4/08

    Vergaberecht: Ermittlung des Gesamtauftragswerts im Nachprüfungs- bzw.

  • OLG Frankfurt, 10.06.2008 - 11 Verg 3/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Positive Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß

  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 11 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes; positive

  • OLG Celle, 12.07.2007 - 13 Verg 6/07

    Erforderlichkeit des Festhaltens an der ordnungsgemäßen Ermittlung des

  • OLG Rostock, 05.07.2006 - 17 Verg 7/06

    Zur Berechtigung der Vergabekammer zur Prüfung eines Vergaberechtsverstoßes von

  • OLG Rostock, 20.09.2006 - 17 Verg 8/06

    Überprüfung einer Überschreitung des Schwellenwerts von Amts wegen - Ermittlung

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 35/06

    Erfordernis der konkreten Bestimmung von Eignungsnachweisen des Bieters in der

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04

    Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung

  • OLG Celle, 18.12.2003 - 13 Verg 22/03

    Ausschreibung von Versicherungsleistungen für Gebäude und Inventar;

  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

  • OLG Naumburg, 25.06.2015 - 2 U 17/15

    Öffentliche Ausschreibung zum Abschluss eines Pachtvertrags über kommunale

  • VK Sachsen, 18.03.2015 - 1/SVK/001-15

    Reinigung und Reparatur von Regenwasserbehandlungsanlage: Ausschreibung nach

  • VGH Bayern, 23.12.2009 - 21 CE 09.3131

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde

  • VK Südbayern, 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18

    Vergabeverfahren: Inhalt der zu erbringenden Leistung kann keine

    Vor dem Hintergrund der Entscheidung der VK Südbayern vom14.2.2017 (Az. Z3-3-3194-1-54-12/16) berücksichtigt der Konzessionsgeber vorliegend jedoch vorsorglich und vorrangig auch die Bestimmungen aus §§ 97 ff., 148 ff. des GWB und der KonzVgV.

    Allerdings kann die Bereichsausnahme des Art. 10 Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB von vorneherein nicht eingreifen, wenn das Vergabeverfahren - wie in Bayern aufgrund Art. 13 Abs. 1 Satz 1 BayRDG regelmäßig der Fall - gleichermaßen für Hilfsorganisationen als auch für private Unternehmen geöffnet ist, da damit die streitgegenständlichen Dienstleistungen nicht von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen "erbracht" werden (VK Südbayern, Beschluss vom 16.03.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16).

    Zudem hat er auf die Entscheidung der VK Südbayern vom 14.02.2017, Z3-3-3194-1-54-12/16 hingewiesen.

  • VG Gelsenkirchen, 13.07.2022 - 15 L 743/22

    Vergabe, Rettungsdienstleistungen, Verwaltungsrechtsweg, Sonderzuweisung,

    vgl. Vergabekammer Westfalen, Beschluss vom 15. Juni 2022 - VK 1 - 20/22 -, juris, Rn. 66; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 13 ME 164/19 -, juris, Ls. 1, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 26. April 2019 - 12 C 19.621 -, juris Rn. 5; s.a. OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2019 - Verg 13/19 -, juris Rn. 40; VK München, Beschluss vom 14. Februar 2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16 -, juris Rn. 215; Gurlit, in: Burig/Dreher/Opitz, Beck´scher Vergaberechtskommentar, 4. Auflage 2022, § 107 GWB Rn. 38. Wohl ebenso Brandenburgische Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 19 Verg 3/21 -, juris.

    vgl. Vergabekammer Westfalen, Beschluss vom 15. Juni 2022 - VK 1 - 20/22 -, juris Rn. 61; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 19 Verg 3/21 -, juris Rn. 80; Vergabekammer München, Beschluss vom 14. Februar 2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16 -, juris Rn. 212; anders VG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 2016 - 7 L 2411/16 -, juris.

    vgl. Vergabekammer Westfalen, Beschluss vom 15. Juni 2022 - VK 1 - 20/22 -, juris Rn. 102; Vergabekammer München, Beschluss vom 14. Februar 2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16 -, juris Rn. 215.

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2019 - 13 ME 164/19

    Ausschreibung; Beauftragter; Bereichsausnahme; gemeinnützig; Rechtsweg;

    Mit der Vergabekammer Niedersachsen (Beschl. v. 22.1.2019 - VGK-01/2019 -, juris Rn. 72) und der Vergabekammer Südbayern (Beschl. v. 14.2.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16 -, juris Rn. 213) geht auch der Senat davon aus, des es nicht von der Zufälligkeit der Auftragserteilung abhängen kann, ob die Bereichsausnahme Anwendung findet oder nicht.
  • OLG Celle, 12.10.2021 - 13 Verg 7/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Ausschluss eines

    Noch nicht abschließend geklärt ist aber, ob dies auch für den Begriff der Vergabeunterlagen i. S. d. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB gilt (befürwortend: VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Juni 2010 - VK 1-17/10, juris Rn. 72; Kadenbach in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 4. Aufl., § 160 GWB, Rn. 82; im Ergebnis ebenso: VK Lüneburg, Beschluss vom 3. Juni 2016 - VgK-12/2016, juris Rn. 161-166, 191; dies befürwortend, aber letztlich offenlassend: BKartA, Beschluss vom 13. Januar 2020 - VK 3 - 173/11, juris Rn. 46 f.; wohl ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2013 - Verg W 3/13, juris Rn. 55; VK München, Beschluss vom 14. Februar 2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16, juris Rn. 257).
  • VK Sachsen, 03.05.2021 - 1/SVK/001-21

    Wie ist Vertragswert einer Dienstleistungskonzession zu schätzen?

    Hält sich die Vergabestelle innerhalb des vorgegebenen Rahmens zur Wertermittlung, steht ihr ein Beurteilungsspielraum zu (VK Südbayern, B. v. 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16).
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