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   VK Südbayern, 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15   

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https://dejure.org/2015,38404
VK Südbayern, 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15 (https://dejure.org/2015,38404)
VK Südbayern, Entscheidung vom 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15 (https://dejure.org/2015,38404)
VK Südbayern, Entscheidung vom 14. August 2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15 (https://dejure.org/2015,38404)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Wirksame Ladung zur mündlichen Verhandlung per Telefax nach der Geschäftsordnung der jeweiligen Vergabekammer; Nachweislicher Zugang gegenüber einer Partei in der Kanzlei des Bevollmächtigten ; Verhandlung ohne den nicht erschienen Beteiligten bei wirksamer Ladung; ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabekammer kann per Telefax zur mündlichen Verhandlung laden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 415
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus VK Südbayern, 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15
    Denn im Verwaltungsverfahrensrecht genügt zur Wahrung der Schriftform auch ein Telefax, wie es hier zur Ladung der Antragstellerin verwendet wurde (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98, NJW 2000, S. 2340, 2341; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 37 Rn. 28).
  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15
    Die Entscheidung über das Absehen von einer mündlichen Verhandlung muss die Kammer nach pflichtgemäßem Ermessen treffen, wobei sie auch zu berücksichtigen hat, ob von einer mündlichen Verhandlung neue Erkenntnisse zu erwarten wären, die zu einer anderen Bewertung führen können (vgl. BayObLG, B. v. 20. August 2001 - Verg 11/01; VK Südbayern, B. v. 7. Juli 2014- Z3-3-3194-1-24-05/14).
  • BGH, 22.02.2005 - KZR 36/03

    Ausschreibungsgewinnerin

    Auszug aus VK Südbayern, 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15
    Die Informationspflicht des Auftraggebers dient primär dazu, die Bieter durch einen Vertragsschluss nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen und sie so der Möglichkeit zu berauben, die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers überprüfen zu lassen (BGH, Urteil v. 22.02.2005 - Az.: KZR 36/03).
  • OLG München, 02.06.2006 - Verg 12/06

    Vergaberecht: Feststellung eines unangemessen hohen Angebotes - Stellung eines

    Auszug aus VK Südbayern, 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15
    Solche Angebote können bei der Prüfung der Angemessenheit des Preises eines Angebots ergänzend berücksichtigt werden (OLG München, B. v. 02.06.2006 - Az.: Verg 12/06).
  • OLG München, 13.06.2006 - Verg 6/06

    Tenor wegen offensichtlichen Schreibversehens korrigiert

    Auszug aus VK Südbayern, 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15
    Doch kann sich ein Bieter nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben (OLG München vom 13.6.2006 - Verg 6/06; OLG München, 02.11.2012 - 11 Verg 26/12).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11

    Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

    Auszug aus VK Südbayern, 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15
    Die rechtlich schutzwürdigen Interessen des Bieters sind vollumfänglich bereits dadurch gewahrt, dass ein Nachprüfungsantrag vor Zuschlagserteilung an den öffentlichen Auftraggeber zugestellt wurde (Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 16.02.2012 - Az.: Verg W 1/12; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.08.2011 - Az.: VII-Verg 6/11).
  • OLG Brandenburg, 16.02.2012 - Verg W 1/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Rüge fehlender Anschriftsangabe

    Auszug aus VK Südbayern, 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15
    Die rechtlich schutzwürdigen Interessen des Bieters sind vollumfänglich bereits dadurch gewahrt, dass ein Nachprüfungsantrag vor Zuschlagserteilung an den öffentlichen Auftraggeber zugestellt wurde (Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 16.02.2012 - Az.: Verg W 1/12; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.08.2011 - Az.: VII-Verg 6/11).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 61/11

    Ablehnung des Ausschlusses eines Angebots von der Wertung, da die Angebotspreise

    Auszug aus VK Südbayern, 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15
    Diese Schwelle wird von der Rechtsprechung allgemein unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bei einem Preisabstand von 20 % zum nächsthöheren Angebot angenommen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - Az.: Verg 61/11).
  • OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13

    Vor Zuschlagserteilung Änderungen vereinbart: de-facto-Vergabe?

    Auszug aus VK Südbayern, 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15
    Aus den von der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin in dem Schriftsatz vom 27. Juli 2015 dargestellten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Rostock (B. v. 25. September 2013 - 17 Verg 3/13) und Düsseldorf (B. v. 7. August 2013 - VII Verg 14/13) ergibt sich aus zweierlei Gründen nichts Anderes:.
  • VK Südbayern, 07.07.2014 - Z3-3-3194-1-24-05/14

    Teilnahmeantrag wegen überlanger Postlaufzeit verspätet: Ausschluss zwingend!

    Auszug aus VK Südbayern, 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15
    Die Entscheidung über das Absehen von einer mündlichen Verhandlung muss die Kammer nach pflichtgemäßem Ermessen treffen, wobei sie auch zu berücksichtigen hat, ob von einer mündlichen Verhandlung neue Erkenntnisse zu erwarten wären, die zu einer anderen Bewertung führen können (vgl. BayObLG, B. v. 20. August 2001 - Verg 11/01; VK Südbayern, B. v. 7. Juli 2014- Z3-3-3194-1-24-05/14).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 14/13

    Beteiligung einer kommunalen Gebietskörperschaft an der Ausschreibung der

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