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   VK Südbayern, 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16   

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https://dejure.org/2016,7232
VK Südbayern, 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16 (https://dejure.org/2016,7232)
VK Südbayern, Entscheidung vom 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16 (https://dejure.org/2016,7232)
VK Südbayern, Entscheidung vom 15. März 2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16 (https://dejure.org/2016,7232)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Berufen der öffentlichen Auftraggeber auf einen Aufhebungsgrund bzgl. Änderung der Ausschreibung und Definition des Beschaffungsbedarfs; Hinnahme der Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Bieter; Ausschreibung der Vergabe der Büroeinrichtung i.R.d. Neubaus des ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Aufhebung des Vergabeverfahrens

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geänderter Beschaffungsbedarf als Aufhebungsgrund?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abstandnahme von Beschaffungsvorgang bei geändertem Bedarf möglich

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Lehrstück Stuhlbeschaffung: Wenn der Gemeinderat in das laufende Vergabeverfahren eingreift...

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Geänderter Beschaffungsbedarf als Aufhebungsgrund? (VPR 2016, 162)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Geänderter Beschaffungsbedarf als Aufhebungsgrund? (IBR 2016, 412)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 727
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Auszug aus VK Südbayern, 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16
    Da die Aufhebung einer Ausschreibung den Ausnahmefall für die Beendigung einer Ausschreibung darstellt und die Bieter auf die Durchführung und den ordnungsgemäßen Abschluss vertrauen dürfen, ist die Vorschrift des § 17 EG VOB/A eng auszulegen (OLG München, Beschluss vom 04.04.2013 - Verg 4/13; Herrmann in Ziekow/Völlink, Vergaberecht vor § 17 VOB/A Rn. 2 m. w. N.).

    Dafür ist eine derartige Änderung erforderlich, dass eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist (OLG München, Beschluss vom 04.04.2013 - Az.: Verg 4/13; 1. VK Bund, Beschluss vom 11.06.2013 - Az.: VK 1 - 33/13; VK Südbayern, Beschluss vom 20.07.2015 - Z3-3-3194-1-17-03/15).

    Sowohl bei § 17 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A als auch bei § 17 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist zudem zu beachten, dass die Gründe, die eine Aufhebung rechtfertigen sollen, nicht der Vergabestelle zurechenbar sein dürfen (OLG München, Beschluss vom 04.04.2013 - Az.: Verg 4/13; Beschluss vom 06.12.2012 - Az.: Verg 29/12; Beschluss vom 28.08.2012 - Az.: Verg 11/12).

    Für den Fall der fortbestehenden Beschaffungsabsicht kann bei einer nicht von sachlichen Gründen gedeckten Aufhebung eines Vergabeverfahrens die Aufhebungsentscheidung aufgehoben und das Ausschreibungsverfahren fortgesetzt werden (OLG München, Beschluss vom 04.04.2013 - Az.: Verg 4/13, Beschluss vom 06.12.2012 - Verg 25/12 ).

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Südbayern, 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16
    Vielmehr bleibt es der Vergabestelle aus sachlichen Gründen, insbesondere bei einem geänderten Beschaffungsbedarf, grundsätzlich unbenommen, von einem Beschaffungsvorhaben auch dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt (Anschluss an BGH. B. v. 20.03.2014 - X ZB 18/13).

    Die Antragsgegnerin kann ihre Aufhebung weder auf einen der normierten Aufhebungsgründe des § 17 EG VOB/A stützen, noch hat sie bis dato einen sachlichen Grund dargetan, der dazu führen würde, dass die Aufhebung gleichwohl als wirksam anzusehen wäre (siehe dazu BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - Az.: X ZB 18/13).

    Allerdings müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - Az.: X ZB 18/13) Bieter die Aufhebung des Vergabeverfahrens, von engen Ausnahmen abgesehen, nicht nur dann hinnehmen, wenn sie von einem der in den einschlägigen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnungen (hier § 17 EG Abs. 1 VOB/A; § 17 Abs. 1, § 20 EG Abs. 1 VOL/A) aufgeführten Gründe gedeckt und deshalb von vornherein rechtmäßig ist.

    Dies ist dann der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, ein Vergabeverfahren aufzuheben, in rechtlich zu missbilligender Weise dazu einsetzt, durch die Aufhebung die formalen Voraussetzungen dafür zu schaffen, den Auftrag außerhalb des eingeleiteten Vergabeverfahrens an einen bestimmten Bieter oder unter anderen Voraussetzungen bzw. in einem anderen Bieterkreis vergeben zu können (BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - Az.: X ZB 18/13).

  • OLG München, 28.08.2012 - Verg 11/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtmäßigkeitsprüfung für die Aufhebung des

    Auszug aus VK Südbayern, 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16
    Haushaltssperren (Ingenstau/Korbion, 19. Auflage, § 17 VOB/A Rd-Nr. 33, Heiermann/Riedl/Rusam, 13. Auflage VOB/A, § 17 EG Rd. -Nr. 17), allerdings nur dann, wenn der Auftraggeber dies nicht zu vertreten hat (siehe dazu OLG München, Beschluss vom 28.08.2012 - Verg 11/12).

    Sowohl bei § 17 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A als auch bei § 17 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist zudem zu beachten, dass die Gründe, die eine Aufhebung rechtfertigen sollen, nicht der Vergabestelle zurechenbar sein dürfen (OLG München, Beschluss vom 04.04.2013 - Az.: Verg 4/13; Beschluss vom 06.12.2012 - Az.: Verg 29/12; Beschluss vom 28.08.2012 - Az.: Verg 11/12).

    Kein Auftraggeber kann gezwungen werden, eine Beschaffung vorzunehmen, die er so nicht mehr vornehmen will (OLG München, Beschluss vom 28.08.2012 - Verg 11/12; VK Südbayern, Beschluss vom 20.07.2015 - Z3-3-3194-1-17-03/15).

  • VK Südbayern, 20.07.2015 - Z3-3-3194-1-17-03/15

    Auftraggeber muss den Zuschlag nicht erteilen!

    Auszug aus VK Südbayern, 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16
    Dafür ist eine derartige Änderung erforderlich, dass eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist (OLG München, Beschluss vom 04.04.2013 - Az.: Verg 4/13; 1. VK Bund, Beschluss vom 11.06.2013 - Az.: VK 1 - 33/13; VK Südbayern, Beschluss vom 20.07.2015 - Z3-3-3194-1-17-03/15).

    Kein Auftraggeber kann gezwungen werden, eine Beschaffung vorzunehmen, die er so nicht mehr vornehmen will (OLG München, Beschluss vom 28.08.2012 - Verg 11/12; VK Südbayern, Beschluss vom 20.07.2015 - Z3-3-3194-1-17-03/15).

  • VK Bund, 11.06.2013 - VK 1-33/13

    Nachprüfungsverfahren: Lieferung und Montage von HKLS-Anlagen

    Auszug aus VK Südbayern, 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16
    Dafür ist eine derartige Änderung erforderlich, dass eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist (OLG München, Beschluss vom 04.04.2013 - Az.: Verg 4/13; 1. VK Bund, Beschluss vom 11.06.2013 - Az.: VK 1 - 33/13; VK Südbayern, Beschluss vom 20.07.2015 - Z3-3-3194-1-17-03/15).

    Die Umstände müssen so erheblich sein, dass eine Anpassung der Angebote nicht in Betracht kommt (1. VK Bund, Beschluss vom 11.06.2013 - Az.: VK 1 - 33/13 - Vielzahl von zentralen Änderungsnotwendigkeiten im LV; 3. VK Bund, Beschluss vom 09.02.2012 - Az.: VK 3 - 6/12).

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus VK Südbayern, 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16
    Aus den genannten Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnungen folgt nicht im Gegenschluss, dass ein öffentlicher Auftraggeber gezwungen wäre, ein Vergabeverfahren mit der Zuschlagserteilung abzuschließen, wenn keiner der zur Aufhebung berechtigenden Tatbestände erfüllt ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 232/00).

    Dies folgt daraus, dass die Bieter zwar einen Anspruch darauf haben, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält (§ 97 Abs. 7 GWB), aber nicht darauf, dass er den Auftrag auch erteilt und demgemäß die Vergabestelle das Vergabeverfahren mit der Erteilung des Zuschlags abschließt (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2002 - Az.: X ZR 232/00).

  • OLG Karlsruhe, 04.12.2013 - 15 Verg 9/13

    Begriff des sonstigen schwerwiegenden Grundes i.S. von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A

    Auszug aus VK Südbayern, 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16
    Der nach der Rechtsprechung des BGH erforderliche sachliche Grund für eine Aufhebung ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn ein geänderter Beschaffungsbedarf der Vergabestelle vorliegt und die Vergabestelle den Auftrag erneut im Wettbewerb vergeben will (siehe dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.12.2013 - 15 Verg 9/13).
  • OLG München, 06.12.2012 - Verg 25/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung der Ausschreibung wegen grundlegender

    Auszug aus VK Südbayern, 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16
    Für den Fall der fortbestehenden Beschaffungsabsicht kann bei einer nicht von sachlichen Gründen gedeckten Aufhebung eines Vergabeverfahrens die Aufhebungsentscheidung aufgehoben und das Ausschreibungsverfahren fortgesetzt werden (OLG München, Beschluss vom 04.04.2013 - Az.: Verg 4/13, Beschluss vom 06.12.2012 - Verg 25/12 ).
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus VK Südbayern, 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16
    Ein Schadensersatzanspruch beschränkt sich in solchen Fällen allerdings regelmäßig auf die Erstattung des negativen Interesses (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 143/10).
  • VK Südbayern, 16.09.2015 - Z3-3-3194-1-27-04/15

    Fehler des Auftraggebers rechtfertigen keine Aufhebung der Ausschreibung!

    Auszug aus VK Südbayern, 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16
    Es trifft zwar zu, dass der Auftraggeber jederzeit dazu berechtigt ist, eigenes vergaberechtswidriges Verhalten zu korrigieren und zwar unabhängig davon, ob dieses Verhalten vom jeweiligen Antragsteller in einem Nachprüfungsverfahren überhaupt noch angegriffen werden könnte (VK Südbayern, Beschluss vom 16.09.2015 - Z3-3-3194-1-27-04/15).
  • OLG Dresden, 02.11.2004 - WVerg 11/04

    Bauvertrag; Ausstattung eines Gebäudes

  • OLG München, 06.12.2012 - Verg 29/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung

  • VK Bund, 29.08.2011 - VK 1-105/11

    Lieferung von Geräten

  • VK Südbayern, 22.05.2015 - Z3-3-3194-1-63-12/14

    Geänderte Planung der Konzernmutter ist kein Grund für eine Aufhebung!

  • VK Bund, 09.02.2012 - VK 3-06/12

    Vergabe von Rahmenverträgen

  • OLG Koblenz, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03

    Vergabeverfahren: Wiederholte Rügepflicht bei Aufhebung der Ausschreibung und

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