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   VK Südbayern, 16.10.2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17   

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VK Südbayern, 16.10.2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17 (https://dejure.org/2017,50402)
VK Südbayern, Entscheidung vom 16.10.2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17 (https://dejure.org/2017,50402)
VK Südbayern, Entscheidung vom 16. Oktober 2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17 (https://dejure.org/2017,50402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Vergabeverfahren: Anforderungen an die Auftragsbekanntmachung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unklare Eignungskriterien: Bieterfreundliche Auslegung ist zu wählen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Eignungskriterien und Eigenerklärungen neue Anforderungen und neue Fehlerquellen bei der Eignungsprüfung

Besprechungen u.ä. (5)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bekanntmachung von Eignungskriterien: Reicht eine Verlinkung aus? (VPR 2018, 56)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unklare Eignungskriterien sind bieterfreundlich auszulegen! (VPR 2018, 73)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unklare Eignungskriterien sind bieterfreundlich auszulegen! (IBR 2018, 160)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bekanntmachung von Eignungskriterien: Reicht eine Verlinkung aus? (IBR 2018, 216)

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 11/04

    Anforderungen an Eignungsnachweise

    Auszug aus VK Südbayern, 16.10.2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17
    Die von der Vergabestelle verursachten Unklarheiten dürfen nicht zu Lasten der Bieter gehen (so schon (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.06.2004, VII - Verg 11/04).
  • VK Bund, 26.10.2004 - VK 1-177/04

    Bauoberleitung und Bauüberwachung für den Neubau der Ingenieurbauwerke (Rohbau

    Auszug aus VK Südbayern, 16.10.2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17
    Deshalb haften die Unterliegenden mangels ausdrücklicher Regelung in § 182 Abs. 4 GWB analog § 159 VwGO i.V.m. § 100 Abs. 1 ZPO für die Kostenerstattung nach Kopfteilen, also in der Regel je zur Hälfte, wenn keine erhebliche Verschiedenheit der Beteiligung am Verfahren vorliegt (VK Bund Beschluss vom 26.10.2004, VK 1 - 177/04; Thiele in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht § 182 GWB Rn 41).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2011 - Verg 60/11

    Ausschließung eines Angebots wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die

    Auszug aus VK Südbayern, 16.10.2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17
    Dies gilt auch dann, wenn die Verlinkung nicht direkt unter den Eignungsanforderungen in Ziffer III des Bekanntmachungsformulars steht (zu einem solchen Fall bereits zur früheren Rechtslage OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011, Verg 60/11), sondern lediglich aus der ohnehin nach § 41 Abs. 1 VgV erforderlichen Verlinkung auf die (vollständigen) Vergabeunterlagen besteht.
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Südbayern, 16.10.2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17
    Eine aktive Beteiligung am Nachprüfungsverfahren liegt bereits dann vor, wenn sich die Beigeladene schriftsätzlich zu den streitigen Rechtsfragen geäußert und die Zulässigkeit und Begründetheit des Nachprüfungsantrags der Antragstellerin verneint hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012, Verg 5/12).
  • VK Südbayern, 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-22-08/13

    Hinweis auf Formblatt: Keine wirksame Forderung einer Bescheinigung!

    Auszug aus VK Südbayern, 16.10.2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17
    Entscheidend ist nach Auffassung der Vergabekammer Südbayern, dass ein Bieter, der die Bekanntmachung durchsieht, ohne Mitwirkung der Vergabestelle Kenntnis von den Eignungskriterien als auch von den vorzulegenden Unterlagen, mit denen die Eignung zu belegen ist, nehmen kann (so schon zur früheren Rechtslage VK Südbayern, Beschluss vom 10.09.2013, Z3-3-3194-1-22-08/13).
  • VK Südbayern, 11.09.2014 - Z3-3-3194-1-34-07/14

    Beauftragtes Büro hat schlechte Erfahrungen mit dem Bieter: Ausschluss möglich?

    Auszug aus VK Südbayern, 16.10.2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17
    Die Eignungsprüfung ist hierbei in zwei Stufen durchzuführen (Burgi, VergabeR 2007, 457, 464; Dittmann, in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, § 42 Rdnr. 5, § 57 Rn. 91 ff.), und zwar - zum einen, ob das Angebot sämtliche geforderten Eignungsnachweise bzw. -angaben enthält (formale Eignungsprüfung; s. Burgi, a.a.O.; Dittmann, a.a.O. § 57 Rn. 94 ff.) - zum anderen, ob der Bieter geeignet ist (materielle Eignungsprüfung; s. Burgi, a.a.O.; Dittmann, a.a.O., Rdnrn. 111 ff, siehe auch VK Südbayern, Beschluss v. 11.09.2014 - Z3-3-3194-1-34-07/14).
  • OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15

    S-Bahn Nürnberg: Noch ist nicht entschieden, wer den Zuschlag bei der Vergabe von

    Auszug aus VK Südbayern, 16.10.2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17
    Ob die Beigeladene bei einem derartigen Verständnis die geforderten 100 Millionen Euro Billingvolumen zum Stichtag des Abgabetermins der Teilnahmeanträge am 17.03.2017 (vgl. OLG München, Beschluss vom 17.09.2015, Verg 3/15) nachweisen kann, vermag die Vergabekammer derzeit nicht festzustellen.
  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Eine Verlinkung mittels der die Bewerber die vollständigen Eignungskriterien unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufen konnten (vgl. Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 15. September 2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17 -) wurde weder unter Ziffer III. der Bekanntmachung noch an anderer Stelle angegeben.
  • VK Südbayern, 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17

    Fehler der unzureichenden Bekanntmachung der Eignungsanforderungen im

    Der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 16.10.2017 (Az.: Z3-3-3194-1-30-06/17) zur Möglichkeit der Verlinkung von Eignungskriterien gehe fehl.

    Die sich dazu erst entwickelnde Rechtsprechung (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 16.10.2017, Z3-3-3194-1-30-06/17; VK Nordbayern, Beschluss vom 15.02.2018, RMF-SG21-3194-3-1) musste die Antragstellerin nicht kennen.

  • VK Südbayern, 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18

    Vergabeverfahren: Anforderungen an Bekanntmachung

    Dies kann nach Auffassung der VK Südbayern auch dann gelten, wenn die Verlinkung nicht direkt unter den Eignungsanforderungen in Ziffer III des Bekanntmachungsformulars steht (zu einem solchen Fall bereits zur früheren Rechtslage OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011, Verg 60/11), sondern lediglich aus der ohnehin nach § 41 Abs. 1 VgV erforderlichen Verlinkung auf die (vollständigen) Vergabeunterlagen besteht (VK Südbayern, Beschluss vom 15.09.2017, Z3-3-3194-1-30-06/17).

    Es kann daher hier offen bleiben, ob aufgrund des klaren Wortlauts der §§ 122 Abs. 4 S. 2 GWB und 48 Abs. 1 VgV die Verlinkung direkt und unmittelbar (also ohne einen weiteren "Klick") auf die Dokumente mit den Eignungskriterien und den entsprechen Unterlagen zum Nachweis der Eignung gehen muss ("Direktlink", so wohl VK Nordbayern a.a.O.) oder ob es genügen kann, dass die entsprechenden Angaben unschwer in den Vergabeunterlagen des konkreten Vergabeverfahrens ersichtlich sind (so - möglicherweise zu weitgehend - VK Südbayern, Beschluss vom 15.09.2017, Z3-3-3194-1-30-06/17).

  • VK Sachsen, 14.08.2020 - 1/SVK/022-20

    Wann erscheint ein Angebotspreis ungewöhnlich niedrig?

    Der einzig ausschlaggebenden Vergabebekanntmachung (vgl. bspw. VK Südbayern, B. v. 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17; VK Südbayern, B. v. 16.10.2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17) war zunächst kein Hinweis zu entnehmen, dass für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eine Eintragung des Bieters in der Handwerksrolle als Stuckateur vorausgesetzt würde.
  • VK Sachsen, 05.07.2019 - 1/SVK/011-19

    Preisabstand von 30% löst Prüfpflicht aus!

    Trotz des Wortlautes in § 122 Abs. 4 S. 2 GWB und § 48 Abs. 1 VgV, der eine Angabe sowohl der Eignungskriterien als auch der Unterlagen, mit denen die Eignung zu belegen ist, in der Bekanntmachung selbst fordert, hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit eine Verlinkung in der Bekanntmachung auf die Auftragsunterlagen, welche die Eignungskriterien enthalten, in bestimmten Fällen für ausreichend erachtet, um diese wirksam bekanntzumachen (VK Sachsen, Beschluss vom 27. März 2018 - 1/SVK/004-18; VK Südbayern, Beschluss vom 15. September 2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17), wenn diese damit auf einen Blick erkennbar waren.
  • VK Baden-Württemberg, 27.08.2018 - 1 VK 35/18

    Vergabeverfahren: Wirksamkeit der Bekanntmachung von Eignungsanforderungen

    Soweit der Antragsgegner sich hierzu auf die Rechtsauffassung der Vergabekammer Süd-Bayern mit Beschluss vom 15.09.2017 (Z3-3-3194-1-30-06/17) beruft, vermag diese das Ergebnis nicht zu tragen.
  • VK Sachsen, 04.04.2018 - 1/SVK/004-18

    Vergabekammer darf Rechtsverstöße nicht von Amts wegen aufgreifen!

    Diese Angaben können nach Auffassung der Vergabekammer auch dadurch gemacht werden, dass der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung gemäß § 41 Abs. 1 VgV eine elektronische Adresse angibt, unter der die vollständigen Eignungskriterien unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können (vgl. Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 15. September 2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17 ).
  • VK Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - VK 2-11/18

    Angabe einer Internet-Adresse: Eignungsanforderungen nicht wirksam gefordert!

    Sinn und Zweck dieser Regelungen ist es, dass jedes in- und ausländische Unternehmen auf einen Blick erkennen kann, ob es als potentiell geeigneter Wettbewerbsteilnehmer in Betracht kommt oder ob es sich eine Befassung mit den Vergabeunterlagen von vornherein ersparen kann (Summa in: jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 122 GWB Rn. 54.1 ff; auch mit Hinweis auf die Beschlüsse der VK Südbayern vom 15.09.2017, Z3-3-3194-1-30-06/17, und vom 20.04.2018, Z3-3-3194-1-59-12/17, sowie der VK Nordbayern vom 15.02.2018, RMF-SG21-3194-3-1, und vom 09.04.2018, RMF-SG21-3194-3-5).
  • VK Nordbayern, 20.08.2021 - RMF-SG21-3194-6-29

    Unklarheiten in den Vergabeunterlagen gehen nicht zu Lasten der Bieter!

    Die von der Vergabestelle verursachten Unklarheiten dürfen nicht zu Lasten der Bieter gehen (unter Bezugnahme auf das OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.06.2004 - Verg 11/04, VK Südbayern, Beschluss vom 16.10.2017, Z3-3-3194-1-30-06/17).
  • VGH Bayern, 21.10.2019 - 12 ZB 19.31697

    Landkreisinterne Umverteilung eines Asylbewerbers - erfolgloser

    2.1 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG besitzt eine Rechtssache dann, wenn eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 27.6.2018 - 12 ZB 18.30499 - BeckRS 2018, 1..6791 Rn. 4).
  • VK Brandenburg, 31.08.2018 - VK 14/18

    Auch die öffentliche Hand kann Bieter sein!

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