Rechtsprechung
VK Südbayern, 17.04.2013 - Z3-3-3194-1-07-03/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JurPC
Prüfung von fortgeschrittenen Signaturen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Regelungen zu qualifizierten Signaturen i.S.d. § 2 Nr. 3 SigG; Möglichkeit von Ausnahmen i.R.e. Ausschlusses eines Bieters bei einer ungültigen Signatur bzgl. der Prüfung von fortgeschrittenen Signaturen nach dem sog. Schalenmodell
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Angebot nur mit fortgeschrittener Signatur: Ausschluss nicht zwingend!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (3)
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Kein Angebotsausschluss trotz ungültiger elektronischer Signatur?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fortgeschrittene Signatur: Ausschluss wegen fehlerhafter Signatur nur nach Einzelfallprüfung! (VPR 2013, 13)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Fortgeschrittene Signatur: Ausschluss wegen fehlerhafter Signatur nur nach Einzelfallprüfung! (IBR 2013, 426)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VK Brandenburg, 17.01.2012 - VK 55/11
Kein Nachprüfungsantrag ohne unverzügliche Rüge!
Auszug aus VK Südbayern, 17.04.2013 - Z3-3-3194-1-07-03/13
Wird hiergegen verstoßen, so ist das Angebot bereits gemäß § 125 BGB nichtig (vgl. VK des Landes Brandenburg, Beschl. v. 17.01.2012, Az.: VK 55/11).
- VK Südbayern, 21.05.2015 - Z3-3-3194-1-08-02/15
Qualifizierte Signatur ungültig: Keine Möglichkeit der Heilung!
Die von der Antragstellerin verwendete Signatur sei nach dem Maßstäben der Vergabekammer Südbayern in der Entscheidung vom 17.04.-, Az: Z3-3-3194-1-07-03/13 als qualifizierte Signatur (Anl. 8 des Nachprüfungsantrags) zu werten, die nach Ziffer VI.3 der Auftragsbekanntmachung vorliegend abgegeben werden konnte.Die Antragstellerin verwies auf den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 17.04.-, Az.: Z3-3-3194-1-07-03/13).
Im Falle der Signatur eines Angebots ist entscheidend, mit welcher Art von Signatur das Angebot beim Antragsgegner eingegangen ist (siehe Vergabekammer Südbayern B. v. 17.04.- - Az.: Z3-3-3194-1-07-03/13).
Die Vergabekammer Südbayern bleibt insofern bei ihrer Rechtsauffassung aus dem Beschluss vom 17.04.- - Az.: Z3-3-3194-1-07-03/13, dass für die Frage der Qualifikation einer digitalen Signatur entscheidend ist, mit welcher Art von Signatur das Angebot beim Antragsgegner eingegangen ist.
- OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6761/19
Ersatzfähige Schadenspositionen nach Verkehrsunfall
Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO hat die Berufungsbegründung die Bezeichnung der Umstände zu enthalten, aus denen sich nicht nur die Rechtsverletzung, sondern auch deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergebe (BGH, Urt. v. 30.1.2013 - III ZB 49/12 [IBRRS 2013, 1974]; NJW 2003, 2532; NJW 2009, 442; NJW 2012, 3581).