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   VK Südbayern, 17.04.2013 - Z3-3-3194-1-07-03/13   

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https://dejure.org/2013,9517
VK Südbayern, 17.04.2013 - Z3-3-3194-1-07-03/13 (https://dejure.org/2013,9517)
VK Südbayern, Entscheidung vom 17.04.2013 - Z3-3-3194-1-07-03/13 (https://dejure.org/2013,9517)
VK Südbayern, Entscheidung vom 17. April 2013 - Z3-3-3194-1-07-03/13 (https://dejure.org/2013,9517)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    Prüfung von fortgeschrittenen Signaturen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelungen zu qualifizierten Signaturen i.S.d. § 2 Nr. 3 SigG; Möglichkeit von Ausnahmen i.R.e. Ausschlusses eines Bieters bei einer ungültigen Signatur bzgl. der Prüfung von fortgeschrittenen Signaturen nach dem sog. Schalenmodell

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebot nur mit fortgeschrittener Signatur: Ausschluss nicht zwingend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Angebotsausschluss trotz ungültiger elektronischer Signatur?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fortgeschrittene Signatur: Ausschluss wegen fehlerhafter Signatur nur nach Einzelfallprüfung! (VPR 2013, 13)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fortgeschrittene Signatur: Ausschluss wegen fehlerhafter Signatur nur nach Einzelfallprüfung! (IBR 2013, 426)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Brandenburg, 17.01.2012 - VK 55/11

    Kein Nachprüfungsantrag ohne unverzügliche Rüge!

    Auszug aus VK Südbayern, 17.04.2013 - Z3-3-3194-1-07-03/13
    Wird hiergegen verstoßen, so ist das Angebot bereits gemäß § 125 BGB nichtig (vgl. VK des Landes Brandenburg, Beschl. v. 17.01.2012, Az.: VK 55/11).
  • VK Südbayern, 21.05.2015 - Z3-3-3194-1-08-02/15

    Qualifizierte Signatur ungültig: Keine Möglichkeit der Heilung!

    Die von der Antragstellerin verwendete Signatur sei nach dem Maßstäben der Vergabekammer Südbayern in der Entscheidung vom 17.04.-, Az: Z3-3-3194-1-07-03/13 als qualifizierte Signatur (Anl. 8 des Nachprüfungsantrags) zu werten, die nach Ziffer VI.3 der Auftragsbekanntmachung vorliegend abgegeben werden konnte.

    Die Antragstellerin verwies auf den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 17.04.-, Az.: Z3-3-3194-1-07-03/13).

    Im Falle der Signatur eines Angebots ist entscheidend, mit welcher Art von Signatur das Angebot beim Antragsgegner eingegangen ist (siehe Vergabekammer Südbayern B. v. 17.04.- - Az.: Z3-3-3194-1-07-03/13).

    Die Vergabekammer Südbayern bleibt insofern bei ihrer Rechtsauffassung aus dem Beschluss vom 17.04.- - Az.: Z3-3-3194-1-07-03/13, dass für die Frage der Qualifikation einer digitalen Signatur entscheidend ist, mit welcher Art von Signatur das Angebot beim Antragsgegner eingegangen ist.

  • OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6761/19

    Ersatzfähige Schadenspositionen nach Verkehrsunfall

    Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO hat die Berufungsbegründung die Bezeichnung der Umstände zu enthalten, aus denen sich nicht nur die Rechtsverletzung, sondern auch deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergebe (BGH, Urt. v. 30.1.2013 - III ZB 49/12 [IBRRS 2013, 1974]; NJW 2003, 2532; NJW 2009, 442; NJW 2012, 3581).
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